---
title: "Bildungsdirektion Zürich; UG-Lehrpläne kRLP-Entwicklung im Kanton Zürich; Koppelung an Lehrplan 21; geringerer Schulaufwand"
sdDatePublished: "2026-09-15T04:20:00Z"
source: "https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/schulen/maturitaetsschulen/projekte/ug-lehrplaene/Projektfenster_FAQ_260508.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "curriculum"
    identifier: "medtop:20000412"
  - name: "school"
    identifier: "medtop:20000400"
  - name: "teaching and learning"
    identifier: "medtop:20000411"
locations:
  - "Zürich (Kanton)"
---


Bildungsdirektion Zürich; UG-Lehrpläne kRLP-Entwicklung im Kanton Zürich; Koppelung an Lehrplan 21; geringerer Schulaufwand

Projektfenster UG-Lehrpläne vom 8. Mai 2026

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Mittelschulen
11. Mai 2026
1/3
Projektfenster 8. Mai 2026
Projekt UG Lehrpläne
Wie wird berücksichtigt, dass das Langgymnasium im Kanton Zürich eine
besondere Tradition und Stärke darstellt und trotz kRLP UG seine spezifi-
schen Stärken und Gestaltungsspielräume behält?
Im Projekt wird ausdrücklich anerkannt, dass das Langgymnasium eine wichtige Tradition
und Besonderheit des Kantons Zürich darstellt. Gleichzeitig bleibt der Anspruch bestehen,
dass sowohl Schülerinnen und Schüler aus dem Langgymnasium als auch aus dem
Kurzgymnasium bzw. der Sekundarschule zur gleichen Studierfähigkeit geführt werden.
Die verbesserte Zusammenführbarkeit von Schülerinnen und Schülern aus der Sekundar-
schule und aus dem Untergymnasium ist neben der Unterstützung der Schulen ein wichti-
ges Ziel des Projekts «UG Lehrpläne». Die Zusammenführbarkeit im Obergymnasium ist
dabei keine neue Herausforderung und wird an den meisten Schulen bereits heute
praktiziert. Ziel der weiteren Arbeiten ist es, Lösungen zu entwickeln, die sowohl den
unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler als auch den
spezifischen Stärken des Langgymnasiums Rechnung tragen. Entscheidungen zur
konkreten Klassenbildung bleiben weiterhin bei den einzelnen Schulen.
Für die Konzipierung des neuen kRLP UG sind neben dem Lehrplan 21 und dem kRLP
OG auch die bestehenden UG Lehrpläne zu berücksichtigen. Im kRLP UG werden die
Kompe-tenzen für die Mindestdotationen gemäss Unterrichtsreglement festgelegt sein. Die
Schu-len werden weiterhin die Möglichkeit haben, die Lehrpläne und Kompetenzen für die
schul-spezifischen Semesterlektionen festzulegen. Der Lehrplan wird den Lehrpersonen
auch künftig Spielraum zur Unterrichtsgestaltung, Individualisierung und vertieften
Förderung er-möglichen. Wie die Entwicklung des kRLP UG im Detail ausgestaltet und der
kRLP UG im Endeffekt konzipiert wird, ist im Projektverlauf zu klären und zu entscheiden.
Gab es bisher bereits einen kantonalen Rahmenlehrplan für das Un-
tergymnasium (UG)? Wenn nicht, warum braucht es einen solchen?
Bisher gab es keinen kantonalen Rahmenlehrplan (kRLP) für das Untergymnasium (UG).
Die 16 Mittelschulen mit Untergymnasium verfügen über Schullehrpläne.
Das Langgymnasium hat im Kanton Zürich eine lange Tradition. Die bisherigen Schullehr-
pläne für das Obergymnasium gründen noch auf dem Reglement über die Anerkennung
von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar 1995 und dem

Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/3
Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994. Auch die Lehrpläne für das
Untergymnasium lehnen sich in der Form daran an. In der Zwischenzeit kam es sowohl auf
Ebene Volksschule inkl. Sekundarstufe I mit dem Lehrplan 21 als auch auf Stufe Obergym­
nasium mit der nationalen Revision von MAR/MAV (WEGM) zu massgebenden Entwicklun­
gen. Im Rahmen vom Projekt «Gymnasium 2022» sollten die UG-Schullehrpläne deshalb
bereits überarbeitet werden. Die Arbeiten wurden aufgrund von WEGM und Corona jedoch
sistiert. Nun ist die Weiterentwicklung der Zürcher Gymnasien (WegZH) auf Stufe
Obergymnasium voll im Gange. Deshalb wird es aktuell als wichtig erachtet, auch die Ar­
beiten zur Erneuerung der UG Lehrpläne samt Abstimmung auf den Lehrplan 21 und den
kRLP OG wieder aufzunehmen.
Für das Obergymnasium wurde im Rahmen von WegZH entschieden, einen kRLP einzu­
führen. Analog zum Obergymnasium soll dies nun auch fürs Untergymnasium erfolgen. Der
kRLP UG ist eine Unterstützungsleistung für die Schulen; damit müssen nicht alle 16 Schu­
len mit UG diese Arbeiten selbst leisten. Der Aufwand zur Erarbeitung der Schullehrpläne
ist aufgrund des kRLP UG deutlich geringer.
Im Untergymnasium gibt es Fächer, die es in der Sekundarschule nicht
als eigenständige Fächer gibt. Beispielsweise wird Geschichte und Geo­
grafie im Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» unterrichtet. Wie
soll in diesen Fächern die Vergleichbarkeit verbessert werden?
In der Sekundarschule werden gemäss Lehrplan 21 im Fachbereich «Natur, Mensch, Ge­
sellschaft (NMG)» auf Sekundarstufe bzw. im Zyklus 3 die Fächer «Natur und Technik»
(Physik, Chemie, Biologie), «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt» (mit Hauswirtschaft), «Räume,
Zeiten, Gesellschaften» (mit Geografie, Geschichte) und «Religionen, Kulturen, Ethik» un­
terrichtet. Je nach Bereich ist bei den Kompetenzen im Lehrplan 21 mehr oder weniger er­
sichtlich, welchem gymnasialen Fach sie konkret zugeordnet werden können. Es wird Auf­
gabe des Projektteams sein, den Umgang damit in der Entwicklung des kRLP UG festzule­
gen.
Für die Entwicklung des kRLP UG werden neben dem Lehrplan 21 aber auch der kRLP
OG, die bestehenden UG Schullehrpläne sowie Lehrpläne anderer Kantone, welche bereits
vor einigen Jahren neue UG Lehrpläne entwickelt haben, berücksichtigt.
Wieso wird nicht zuerst der neue Lehrplan fürs Untergymnasium erstellt,
damit die Schülerinnen und Schüler beim Übertritt ins Obergymnasium
und Einführung der neuen Lehrpläne fürs Obergymnasium (WegZH) be­
reits danach unterrichtet wurden?
Geplant war, die UG Lehrpläne im Projekt «Gymnasium 2022» zu überarbeiten. Aufgrund
der damals anstehenden nationalen Revision von MAR/MAV und Corona wurden diese Ar­
beiten jedoch sistiert.

Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/3
Der Kanton Zürich hat sich damals dazu entschieden, abzuwarten, wie die Lehrpläne auf
nationaler Ebene fürs Obergymnasium ausgestaltet sind. Die Lehrpläne fürs Untergymna­
sium können nun abgestimmt auf die Lehrpläne fürs Obergymnasium erstellt werden. Für
die Stufe Obergymnasium besteht eine nationale rechtliche Frist, die weiterentwickelten
Grundlagen bis spätestens zum Schuljahr 2029/30 einzuführen. Entsprechend wird es im
Kanton Zürich nicht möglich sein, die Schülerinnen und Schüler im Untergymnasium be­
reits zwei Jahre zuvor nach den angepassten Lehrplänen zu unterrichten.
Würde das UG Projekt verschoben werden, wenn die Mehrheit der Zür­
cher Kantonsschulen dafür wäre?
Der Bildungsrat hat die Überlegungen zum Projekt «UG Lehrpläne» am 13. April 2026 dis­
kutiert und befürwortet das Vorhaben. Auch der SLK-Vorstand und die SLK begrüssen das
Vorgehen grundsätzlich, wobei insbesondere die gewährte zeitliche Flexibilität in der Um­
setzung durch die Schulen und die kantonal koordinierte Abstimmung auf den LP 21 und
den kantonalen Rahmenlehrplan (kRLP) OG unterstützt werden. Aufgrund der Zusatzbe­
lastung müssen jedoch genügend Ressourcen vorgesehen werden, damit die Schulen die
Umsetzungsarbeiten leisten können.
Der Zeitplan von UG Lehrpläne ermöglicht es, dass die Schulen die Lehrpläne von Ober-
und Untergymnasium grundsätzlich gleichzeitig bzw. zeitlich leicht versetzt erarbeiten kön­
nen, was viele Vorteile mit sich bringt.