Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West, Großübung im Tunnel Mainz-Hechtsheim (A60), Mainz; Vollsperrung beider Fahrtrichtungen

A60: Tunnel Mainz-Hechtsheim – Großübung führt zu temporären Verkehrseinschränkungen | Die Autobahn GmbH des Bundes

A60: Tunnel Mainz-Hechtsheim – Großübung führt zu temporären Verkehrseinschränkungen

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes führt am Sonntag, 20. September 2026, in der Zeit von 4 Uhr bis 12 Uhr gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst eine Großübung im Tunnel Mainz-Hechtsheim im Zuge der A60 durch.

Zur Durchführung der Übung ist die Vollsperrung des Tunnels in beide Fahrtrichtungen im vorgenannten Zeitraum notwendig.

Großräumige Umleitungen sind über die Knotenpunkte Autobahnkreuz Mainz-Süd, Autobahndreieck Mainz, Autobahnkreuz Wiesbaden, Mönchhofdreieck, Mainspitzdreieck und Autobahndreieck Rüsselsheim ausgeschildert.

Kleinräumige Umleitungen sind über Mainz-Weisenau und Mainz-Hechtsheim-West ausgeschildert.

Die Übung wurde bewusst in die verkehrsarmen Stunden am Sonntagmorgen gelegt, um die Auswirkungen auf den Verkehr so gering wie möglich zu halten.

Hinweis für Anwohner der Elisabeth-Selbert-Straße und Geschwister-Scholl-Straße in Mainz Hechtsheim: Im Verlauf des Übungsaufbaus und der Übung kommt es zu starker Rauchentwicklung, der in die genannten Straßen abziehen kann. Es besteht kein Grund zur Sorge, hierbei handelt es sich um gesundheitlich unbedenkliche Stoffe, die im Rahmen der Übung unter kontrollierten Bedingungen von Fachpersonal eingesetzt werden. Sollte die Sicht in den genannten Straßen zu stark eingeschränkt werden, kann es zu kurzzeitigen Sperrungen für den lokalen Verkehr kommen. Darüber hinaus kann es insbesondere in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 10 Uhr zu Knallgeräuschen kommen, die in den anliegenden Wohngebieten zu hören sind. Auch hier besteht keine Gefahr.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmer um eine umsichtige Fahrweise im Umleitungsbereich und Verständnis für die aufgrund der notwendigen Übung für den Ernstfall unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Autobahn GmbH des Bundes

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