BSW-Fraktion Sachsen – Kleine Anfrage zeigt 72-Stunden-Stromausfall-Lücken in Sachsen; Apotheken schlecht vorbereitet
72 Stunden ohne Strom: Sachsen weiß nicht, was dann noch funktioniert – BSW Fraktion Sachsen
72 Stunden ohne Strom: Sachsen weiß nicht, was dann noch funktioniert
Was passiert in Sachsen, wenn großflächig für drei Tage der Strom ausfällt? Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8
8027, s. Anhang) zeigt erhebliche Lücken: Bei zentralen Bereichen kann die Staatsregierung selbst nicht umfassend sagen, ob die Versorgung 72 Stunden durchhalten würde: Bei der Wasserversorgung müssen die kommunalen Aufgabenträger zwar ihre Widerstandsfähigkeit für einen 72-stündigen Stromausfall bewerten. Über den konkreten Erfüllungsstand hat die Staatsregierung nach eigener Aussage jedoch „keine Kenntnisse“. Bei Einrichtungen der Lebensmittelversorgung und automatisierten landwirtschaftlichen Betrieben wird es noch deutlicher: Hier liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zur Betriebsfähigkeit über mindestens 72 Stunden ohne externe Nachbetankung vor.
Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz: „Das ist Krisenvorsorge im Blindflug. Wenn Sachsen einen dreitägigen Stromausfall bewältigen will, muss die Staatsregierung wissen, wo nach 12, 24, 48 und 72 Stunden noch Wasser fließt, Medikamente verfügbar sind und kritische Infrastruktur funktioniert. Genau dieses Gesamtbild fehlt.“ Besonders brisant ist die Situation der Apotheken. Eine Abfrage des Sozialministeriums ergab bereits 2023, dass der „weit überwiegende Teil“ der antwortenden Apotheken auf einen länger andauernden Stromausfall nicht oder nur wenig vorbereitet war. Lediglich eine „sehr kleine Anzahl“ hatte entsprechende Vorkehrungen getroffen. Auch bei den Integrierten Regionalleitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es keinen generellen 72-Stunden-Standard. Kraftstoff für die Notstromaggregate muss grundsätzlich für zwölf Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen für 48 Stunden vorgehalten werden. „Zwölf oder 48 Stunden sind keine 72 Stunden. Wir reden hier über die Stellen, bei denen Notrufe eingehen und Feuerwehr und Rettungsdienst koordiniert werden. Gerade diese Infrastruktur muss im Ernstfall verlässlich durchhalten.“ Auf die Frage nach landesweit einheitlichen Standards für Notstrom, Kommunikation, Kraftstofflogistik, Alarmierung und Übungen sowie deren Finanzierung nennt die Staatsregierung noch keine konkrete Lösung. Sie arbeite „mit Hochdruck an einer ressortübergreifenden Lösung“; die Punkte befänden sich noch in interministerieller Abstimmung. Hentschel-Thöricht fordert deshalb ein landesweites 72-Stunden-Vorsorgekonzept für kritische Versorgungsstrukturen: „Beim Bevölkerungsschutz zählt am Ende nur, was im Ernstfall funktioniert. Sachsen braucht ein belastbares Lagebild, klare Mindeststandards, gesicherte Kraftstoffreserven und eine Finanzierung, die die Kommunen nicht alleinlässt. Sicherheit darf auch beim Blackout nicht am Geld scheitern.“
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