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title: "Tom Ullrich; öffentlich zugestellter Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid Q2 2026 Freital; Zweiwöchige Abholfrist Aufenthaltsort unbekannt"
sdDatePublished: "2026-09-16T11:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/210_Pirna/3210-OEZ-2026-94.pdf"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
  - "Sachsen"
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Tom Ullrich; öffentlich zugestellter Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid Q2 2026 Freital; Zweiwöchige Abholfrist Aufenthaltsort unbekannt

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Pirna
Datum
8. September 2026
Geschäftszeichen
3210/ÖZ/2026/94
  Öffentliche Zustellung

Name, Vorname
Ullrich, Tom
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Güterstr. 8, 01705 Freital

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter
oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über
den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person ist zuzustellen:
(genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2026 vom
01.09.2026

Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und
kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der
Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Ver-
treter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03501 551 3006
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.