Bundes-Jugendversammlung JDAV ändert Bundes-Jugendordnung; zwei Vorstandmitglieder, eine Stimme

Bundesjugendversammlung 2026

Antrag zur Änderung der Bundesjugendordnung in einfacher Sprache Hinweis: Vieles ist hier einfacher dargestellt. Es ist nicht vollständig.

Der Bundes-Jugend-Ausschuss hat den Antrag gestellt. Die Bundes-Jugendordnung ist das Regel-Werk der JDAV Die Bundes-Jugendversammlung beschließt die Bundes-Jugendordnung wie sie gezeigt wird

Warum soll die Bundes-Jugendordnung geändert werden? Die JDAV hat sich Gedanken über ihre Struktur und wie sie arbeitet gemacht Der DAV hat auch neue Strukturen beschlossen. Die JDAV passt ihre Bundes-Jugendordnung an diese Änderungen an.

Änderungen bei DAV und JDAV

Die Strukturen von DAV und JDAV müssen zusammenpassen

Das bisherige Präsidium vom DAV wird kleiner. Das Präsidium heißt in Zukunft Vorstand. Jetzt ist eine Person von der JDAV im Präsidium. In Zukunft werden es 2 sein. Nur eine Person von den 2 hat eine Stimme

Der bisherige Verbands-Rat heißt in Zukunft Präsidium. Die JDAV bestimmt eine Vertretung für die Regionen. Die Landes-Verbände schlagen Personen für diese Vertretung vor. Der Bundes-Jugend-Ausschuss wählt die Vertretung.

Die Geschäfts-Führung der JDAV bekommt eine zweite Person.

Die Geschäfts-Führung wird zu „Besonderen Vertretern“ nach Paragraf 30 vom Bürgerlichen Gesetz-Buch. Ein „Besonderer Vertreter“ darf bestimmte Aufgaben für einen Verein übernehmen. Diese Aufgaben werden im Vereins-Register eingetragen. Die Bundes-Jugendleitung sucht die Personen für die Geschäfts-Führung aus. Der DAV Vorstand stellt die Personen ein.

Die Gremien der JDAV entscheiden künftig wie Geld bei der JDAV-Geschäfts-Stelle verteilt wird. Die Gremien der JDAV entscheiden auch wie viele Personen bei der JDAV arbeiten Die Haupt-Versammlung entscheidet weiterhin über das gesamte Geld vom DAV.

Änderungen bei den Gremien

Gremien sind Gruppen von Personen. Die Gruppen treffen Entscheidungen für die JDAV

Bundes-Jugendversammlung Das Recht auf Anträge wird neu geregelt. Das Stimm-Recht wird neu und einheitlich geregelt. Nur Delegierte von den Sektions-Jugenden haben ein Stimm-Recht bei der Bundes- Jugendversammlung. Delegierte vertreten Jugendliche aus Sektionen bei der Bundes-Jugend-Versammlung Vertreter und Vertreterinnen aus Gremien haben in dieser Funktion kein Stimm-Recht. Diese Personen können aber weiterhin von ihrer Sektion delegiert werden.

Einzelne Personen aus diesen Gremien haben kein eigenes Antrags-Recht mehr. Das Lehr-Team Jugend hat künftig kein Antrags-Recht mehr.

Der BJA bekommt ein weiteres Mitglied. Das neue Mitglied kommt aus der DAV-Regionenvertretung.

Alle Mitglieder der JDAV bekommen ein Antrags-Recht beim BJA.

Ehrenamt und Beteiligung

Die Bundes-Jugendleitung kann bis zu zwei Personen als Gäste aufnehmen. Die Personen bekommen ein zeitlich begrenztes Gast-Recht. Das Gast-Recht kann zum Beispiel für eine Schnupper-Mitgliedschaft genutzt werden. Das Gast-Recht kann auch für ein Projekt genutzt werden.

Die JDAV kann Projekt-Gruppen einrichten. Verschiedene Gremien der JDAV können diese Gruppen einrichten. Die Gruppen können flexibel eingerichtet werden.

Die Mitglieder der Bundes-Jugendleitung haben viel Arbeit mit ihrem Amt. Die Mitglieder können deshalb Geld für die Arbet bekommen. Der Bundes-Jugend-Ausschuss entscheidet ob und wie viel Geld.

Die Bundes-Jugendordnung bekommt einen Abschnitt zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Prävention bedeutet Vorbeugung. Die JDAV will sexualisierte Gewalt verhindern.

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