Bundesjugendversammlung beschließt Änderung der Geschäftsordnung; Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl für Stellvertreter*innen

Bundesjugendversammlung 2026

Antrag „Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung“ (TOP 3.3)

Antragsteller:

Bundesjugendausschuss (beschlossen am 19.07.2026)

Antragstext: Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung in der vorliegenden Form.

Hintergrund/Begründung Das Wahlsystem zur Wahl in die Bundesjugendleitung soll geändert werden. Die stellvertretenden Bundesjugendleiterinnen (mit Ausnahme desder stellvertretenden Bundesjugendleiterin Bildung) sollen zukünftig in einer gemeinsamen Wahl gewählt werden. Dadurch erhalten die Delegierten die Möglichkeit zwischen allen möglichen Kandidatinnen zu wählen. Darüber hinaus erfolgt in § 1 eine Anpassung an die in der BJO vorgeschlagene Änderung des Stimmrechts.

Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“ Auf den letzten Bundesjugendversammlungen wurde mehrfach das derzeit angewendete Einzelwahlsystem bei der Wahl der stellvertretenden Bundesjugendleiterinnen kritisiert. Der Grund dafür ist, dass die Kandidatinnen durch Absprachen vor der Wahl gezielt auf einzelne Posten kandidiert haben. Die Hürde, sich gegen einen Kandidatin zu entscheiden und diesen abzuwählen, ist mit dem alten Wahlsystem deutlich höher und hat den Eindruck erweckt, die Wahl sei beeinflusst. Aus diesem Grund wurde ein neues Wahlsystem entwickelt, welches bei der JDAV einzigartig wäre. Es basiert auf einer Mehrpersonenwahl. Das bedeutet, dass alle Kandidatinnen aller Geschlechter gegeneinander antreten. Um die Quotierung aufzunehmen, wird das Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“ vorgeschlagen. Für die eigentliche Wahl dürfen maximal 2 bzw. 3 Personen eines Geschlechtes, wie in der BJO vorgesehen, antreten. Gibt es mehr Kandidat*innen, wird für jedes Geschlecht eine Vorwahl durchgeführt.

Dies betrifft nur die vier Stellvertreterinnen. Die BJL Doppelspitze und derdie stellvertretende Bundesjugendleiterin Bildung werden weiterhin in einer Einzelwahl gewählt, weil die Ämter nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Zum Schutz gegen ungeeignete Kandidatinnen, z.B. aus einer extremistischen Szene wird eine Zustimmung von mehr als 50% aller anstimmenden Personen gefordert.

Eine Grafische Darstellung des Wahlsystems findet sich in der Abbildung.

Anpassung an die Bundesjugendordnung: In der Bundesjugendordnung wird das Stimmrecht auf Delegierte beschränkt. Aktuell sieht §1 Abs 3 der Bundesjugendordnung vor, dass Bezirksjugendleiterinnen, Landesjugendleiterinnen und die Bundesjugendleitung ihr Stimmrecht nachweisen müssen. Dies entfällt, wenn sie kein Stimmrecht mehr haben.