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title: "Bundesjugendversammlung beschließt Änderung der Geschäftsordnung; Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl für Stellvertreter*innen"
sdDatePublished: "2026-09-16T13:17:00Z"
source: "https://www.jdav.de/files/top-3.3-anderungen-go-bjv.pdf"
topics:
  - name: "election"
    identifier: "medtop:20000574"
  - name: "political process"
    identifier: "medtop:20000649"
  - name: "political parties and movements"
    identifier: "medtop:20000651"
locations:
  - "Germany"
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Bundesjugendversammlung beschließt Änderung der Geschäftsordnung; Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl für Stellvertreter*innen

Bundesjugendversammlung 2026

Antrag „Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung“
(TOP 3.3)

Antragsteller:

Bundesjugendausschuss (beschlossen am 19.07.2026)

Antragstext:
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Geschäftsordnung der
Bundesjugendversammlung in der vorliegenden Form.

Hintergrund/Begründung
Das Wahlsystem zur Wahl in die Bundesjugendleitung soll geändert werden. Die
stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen (mit Ausnahme des*der stellvertretenden
Bundesjugendleiter*in Bildung) sollen zukünftig in einer gemeinsamen Wahl gewählt werden.
Dadurch erhalten die Delegierten die Möglichkeit zwischen allen möglichen Kandidat*innen
zu wählen.
Darüber hinaus erfolgt in § 1 eine Anpassung an die in der BJO vorgeschlagene Änderung
des Stimmrechts.

Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“
Auf den letzten Bundesjugendversammlungen wurde mehrfach das derzeit angewendete
Einzelwahlsystem bei der Wahl der stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen kritisiert. Der
Grund dafür ist, dass die Kandidat*innen durch Absprachen vor der Wahl gezielt auf einzelne
Posten kandidiert haben. Die Hürde, sich gegen einen Kandidat*in zu entscheiden und
diesen abzuwählen, ist mit dem alten Wahlsystem deutlich höher und hat den Eindruck
erweckt, die Wahl sei beeinflusst.
Aus diesem Grund wurde ein neues Wahlsystem entwickelt, welches bei der JDAV einzigartig
wäre. Es basiert auf einer Mehrpersonenwahl. Das bedeutet, dass alle Kandidat*innen aller
Geschlechter gegeneinander antreten. Um die Quotierung aufzunehmen, wird das
Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“ vorgeschlagen. Für die eigentliche Wahl
dürfen maximal 2 bzw. 3 Personen eines Geschlechtes, wie in der BJO vorgesehen, antreten.
Gibt es mehr Kandidat*innen, wird für jedes Geschlecht eine Vorwahl durchgeführt.

Dies betrifft nur die vier Stellvertreter*innen. Die BJL Doppelspitze und der*die
stellvertretende Bundesjugendleiter*in Bildung werden weiterhin in einer Einzelwahl gewählt,
weil die Ämter nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Zum Schutz gegen ungeeignete
Kandidat*innen, z.B. aus einer extremistischen Szene wird eine Zustimmung von mehr als
50% aller anstimmenden Personen gefordert.

Eine Grafische Darstellung des Wahlsystems findet sich in der Abbildung.

Anpassung an die Bundesjugendordnung:
In der Bundesjugendordnung wird das Stimmrecht auf Delegierte beschränkt. Aktuell sieht
§1 Abs 3 der Bundesjugendordnung vor, dass Bezirksjugendleiter*innen,
Landesjugendleiter*innen und die Bundesjugendleitung ihr Stimmrecht nachweisen müssen.
Dies entfällt, wenn sie kein Stimmrecht mehr haben.