Bundesjugendversammlung der Jugend des Deutschen Alpenvereins; Kumulierte Mehrpersonenwahl mit Quotenschutz

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Antrag: Reform des Wahlverfahrens für die stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen

Antragsteller*innen: Florian Lauster, David Korfmacher, Frauke Scheumann [alle Sektion Göttingen]

Antragstext: Die Bundesjugendversammlung beschließt die folgende Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung der Jugend des Deutschen Alpenvereins: Die Regelungen zur Durchführung von Wahlen in der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung werden in § 8 (Wahlen) geändert, indem die bisherigen Bestimmungen unter den Absätzen fünf und sechs angepasst sowie ein neuer Absatz sieben eingefügt werden:

§ 8 Wahlen (1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Bundesjugendversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner Mitte einen Leiterin. (2) Derdie Leiterin fordert die stimmberechtigten Teilnehmerinnen der Bundesjugendversammlung auf, Kandidatinnen vorzuschlagen. Derdie Leiterin befragt die Kandidatinnen, ob sie kandidieren möchten. (3) Eine Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlausschuss vor der Wahl eine Erklärung vorliegt, dass ersie bereit ist, zu kandidieren und im Fall der Wahl diese anzunehmen. (4) Wahlen erfolgen geheim, wenn die Bundesjugendversammlung nicht einstimmig die offene Wahl beschließt. (5) Für die Wahl der Mitglieder der Bundesjugendleitung gilt folgende Reihenfolge und Durchführung: a. Für die Ämter der zwei Bundesjugendleiterinnen unterschiedlichen Geschlechts ist jeweils eine gesonderte Einzelwahl nach den Bestimmungen von Absatz sechs durchzuführen. b. Danach wird derdie stellvertretende Bundesjugendleiterin für das Ressort Bildung ebenfalls in einem gesonderten Einzelwahlgang nach den Bestimmungen von Absatz sechs gewählt. c. Im Anschluss werden die verbleibenden vier stellvertretenden Bundesjugendleiterinnen in einem gemeinsamen Mehrpersonen- Wahlgang (gehäufte Mehrpersonenwahl mit integriertem Quotenschutz) gewählt. Jeder stimmberechtigte Delegierte verfügt hierbei über exakt vier Stimmen. Die Stimmen können auf die Kandidatinnen angehäuft (kumuliert) werden, wobei maximal drei Stimmen auf einen einzelnen Kandidatin abgegeben werden dürfen. (6) Bei den Einzelwahlen nach Absatz fünf Buchstabe a und b ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die beiden Kandidatinnen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der gehäuften Mehrpersonenwahl nach Absatz fünf Buchstabe c gilt die Person als Dieser Antrag (TOP 3.4) wird als Änderungsantrag im Rahmen der Befassung des Antrags 3.3 (Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung) behandelt.

gewählt, wer nach Reihenfolge der höchsten erhaltenen Gesamtstimmenzahlen die vier vorderen Plätze belegt, vorbehaltlich des Quotenschutzes nach Absatz sieben. (7) Zur Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgabe, dass unter allen fünf Stellvertreterinnen maximal drei Personen des gleichen Geschlechts (weiblich, männlich, nicht-binär/divers) vertreten sein dürfen, gilt das Verrechnungsmodell: Das Geschlecht der in Absatz fünf Buchstabe b vorab gewählten stellvertretenden Bundesjugendleiterin für das Ressort Bildung wird auf diese Höchstgrenze angerechnet. Wird die verbleibende Geschlechterquote nach der Auszählung der kumulierten Mehrpersonenwahl (Absatz fünf Buchstabe c) im Stellvertreter*innen- Gremium verfehlt, greift das Prinzip der sukzessiven Ersetzung: Die Person der überrepräsentierten Geschlechtergruppe mit den wenigsten Stimmen innerhalb der vier vorläufig Gewählten scheidet aus. Es rückt die stimmstärkste Person der unterrepräsentierten Geschlechtergruppen nach. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis der Quotenschutz im Gesamtgremium erfüllt ist. Bei Stimmengleichstand auf dem letzten zu vergebenden Platz oder im Rahmen der sukzessiven Ersetzung entscheidet das Losverfahren.

Begründung: Die letzten Wahlen waren aus unserer Sicht für die Delegierten nicht immer klar nachvollziehbar. Häufig war unklar, wer in welchem Wahlgang überhaupt antritt, und einige Kandidat*innen nahmen schließlich an keinem Wahlgang teil. Zudem führen aufeinanderfolgende Einzelwahlen oft zu taktischem Wählen. Die vorgeschlagene kumulierte Mehrpersonenwahl ist für uns die bessere Lösung:

  1. Kein Taktieren der Kandidierenden: Wer Lust hat, in der Bundesjugendleitung mitzuarbeiten, muss sich vorher nicht mehr überlegen, in welchem Wahlgang die Chancen am besten stehen oder gegen wen man strategisch antritt. Alle kandidieren einfach gleichzeitig. Das nimmt den Druck raus und senkt die Hürde für eine Kandidatur.
  2. Kein Taktieren von Wahlgang zu Wahlgang: Bei aufeinanderfolgenden Einzelwahlen kann es zu strategischen Überlegungen der Delegierten nach dem Motto kommen: „Wenn jetzt Person A nicht gewählt wird, kann Person B im nächsten Wahlgang antreten.“ Mit dem gemeinsamen Wahlgang fällt dieses taktische Rechnen von Runde zu Runde weg, und alle Delegierten geben in einem einzigen Schritt ein direktes Meinungsbild für das gesamte Team ab.
  3. Keine harten Kampfabstimmungen: Bei Einzelwahlen kommt es oft zu direkten Duellen vor der gesamten Versammlung. Das kann sich für die Beteiligten unschön anfühlen, wenn man vor über tausend Leuten öffentlich verliert. Mit dem neuen Modell rücken die vier Personen mit den meisten Stimmen als Team ins Gremium, ohne dass jemand anderes direkt besiegt werden muss.
  4. Mehr Wertschätzung durch Positiv-Stimmen: Bei diesem Wahlsystem gibt es keine Nein-Stimmen oder offene Ablehnungen auf dem Zettel. Man vergibt seine Stimmen nur an die Personen, die man unterstützen möchte. Jedes Kreuz ist also ein reiner Zuspruch für die Kandidierenden. Das sorgt für eine angenehmere Atmosphäre auf der Versammlung.

Die Wahl ist dabei mit modernen Online-Wahltools digital leicht und unkompliziert umzusetzen, da das System die Stimmenverteilung vollautomatisch erfasst. Dass dieses System hervorragend funktioniert, zeigen bewährte Praxisbeispiele: So sind die gehäufte Mehrpersonenwahl und das Kumulieren beispielsweise bei Kommunalwahlen in Deutschland sowie bei Universitätswahlen zur studentischen Gremienbesetzung völlig üblich.