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title: "Bundesjugendversammlung der Jugend des Deutschen Alpenvereins; Kumulierte Mehrpersonenwahl mit Quotenschutz"
sdDatePublished: "2026-09-16T13:17:00Z"
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  - "Göttingen"
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Bundesjugendversammlung der Jugend des Deutschen Alpenvereins; Kumulierte Mehrpersonenwahl mit Quotenschutz

Microsoft Word - Antrag Wahlordnung.docx

Antrag: Reform des Wahlverfahrens für die stellvertretenden
Bundesjugendleiter*innen

Antragsteller*innen:
Florian Lauster, David Korfmacher, Frauke Scheumann [alle Sektion Göttingen]

Antragstext:
Die Bundesjugendversammlung beschließt die folgende Änderung der
Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung der Jugend des Deutschen
Alpenvereins:
Die Regelungen zur Durchführung von Wahlen in der Geschäftsordnung der
Bundesjugendversammlung werden in § 8 (Wahlen) geändert, indem die bisherigen
Bestimmungen unter den Absätzen fünf und sechs angepasst sowie ein neuer
Absatz sieben eingefügt werden:

§ 8 Wahlen
(1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Bundesjugendversammlung einen
Wahlausschuss von drei Personen. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner
Mitte eine*n Leiter*in.
(2) Der*die Leiter*in fordert die stimmberechtigten Teilnehmer*innen der
Bundesjugendversammlung auf, Kandidat*innen vorzuschlagen. Der*die
Leiter*in befragt die Kandidat*innen, ob sie kandidieren möchten.
(3) Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn dem Wahlausschuss vor
der Wahl eine Erklärung vorliegt, dass er*sie bereit ist, zu kandidieren und im
Fall der Wahl diese anzunehmen.
(4) Wahlen erfolgen geheim, wenn die Bundesjugendversammlung nicht
einstimmig die offene Wahl beschließt.
(5) Für die Wahl der Mitglieder der Bundesjugendleitung gilt folgende
Reihenfolge und Durchführung:
a. Für die Ämter der zwei Bundesjugendleiter*innen unterschiedlichen
Geschlechts ist jeweils eine gesonderte Einzelwahl nach den
Bestimmungen von Absatz sechs durchzuführen.
b. Danach wird der*die stellvertretende Bundesjugendleiter*in für das
Ressort Bildung ebenfalls in einem gesonderten Einzelwahlgang nach
den Bestimmungen von Absatz sechs gewählt.
c. Im Anschluss werden die verbleibenden vier stellvertretenden
Bundesjugendleiter*innen in einem gemeinsamen Mehrpersonen-
Wahlgang (gehäufte Mehrpersonenwahl mit integriertem Quotenschutz)
gewählt. Jede*r stimmberechtigte Delegierte verfügt hierbei über exakt
vier Stimmen. Die Stimmen können auf die Kandidat*innen angehäuft
(kumuliert) werden, wobei maximal drei Stimmen auf eine*n einzelne*n
Kandidat*in abgegeben werden dürfen.
(6) Bei den Einzelwahlen nach Absatz fünf Buchstabe a und b ist
gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt
eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt,
in dem nur noch die beiden Kandidat*innen zur Wahl stehen, die im
ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der gehäuften
Mehrpersonenwahl nach Absatz fünf Buchstabe c gilt die Person als
Dieser Antrag (TOP 3.4) wird als Änderungsantrag im Rahmen der Befassung des
Antrags 3.3 (Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung) behandelt.

gewählt, wer nach Reihenfolge der höchsten erhaltenen
Gesamtstimmenzahlen die vier vorderen Plätze belegt, vorbehaltlich des
Quotenschutzes nach Absatz sieben.
(7) Zur Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgabe, dass unter allen fünf
Stellvertreter*innen maximal drei Personen des gleichen Geschlechts
(weiblich, männlich, nicht-binär/divers) vertreten sein dürfen, gilt das
Verrechnungsmodell: Das Geschlecht der in Absatz fünf Buchstabe b
vorab gewählten stellvertretenden Bundesjugendleiter*in für das Ressort
Bildung wird auf diese Höchstgrenze angerechnet. Wird die verbleibende
Geschlechterquote nach der Auszählung der kumulierten
Mehrpersonenwahl (Absatz fünf Buchstabe c) im Stellvertreter*innen-
Gremium verfehlt, greift das Prinzip der sukzessiven Ersetzung: Die
Person der überrepräsentierten Geschlechtergruppe mit den wenigsten
Stimmen innerhalb der vier vorläufig Gewählten scheidet aus. Es rückt
die stimmstärkste Person der unterrepräsentierten Geschlechtergruppen
nach. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis der Quotenschutz im
Gesamtgremium erfüllt ist. Bei Stimmengleichstand auf dem letzten zu
vergebenden Platz oder im Rahmen der sukzessiven Ersetzung
entscheidet das Losverfahren.

Begründung:
Die letzten Wahlen waren aus unserer Sicht für die Delegierten nicht immer klar
nachvollziehbar. Häufig war unklar, wer in welchem Wahlgang überhaupt antritt, und
einige Kandidat*innen nahmen schließlich an keinem Wahlgang teil. Zudem führen
aufeinanderfolgende Einzelwahlen oft zu taktischem Wählen.
Die vorgeschlagene kumulierte Mehrpersonenwahl ist für uns die bessere Lösung:
1. Kein Taktieren der Kandidierenden: Wer Lust hat, in der
Bundesjugendleitung mitzuarbeiten, muss sich vorher nicht mehr überlegen, in
welchem Wahlgang die Chancen am besten stehen oder gegen wen man
strategisch antritt. Alle kandidieren einfach gleichzeitig. Das nimmt den Druck
raus und senkt die Hürde für eine Kandidatur.
2. Kein Taktieren von Wahlgang zu Wahlgang: Bei aufeinanderfolgenden
Einzelwahlen kann es zu strategischen Überlegungen der Delegierten nach
dem Motto kommen: „Wenn jetzt Person A nicht gewählt wird, kann Person B
im nächsten Wahlgang antreten.“ Mit dem gemeinsamen Wahlgang fällt
dieses taktische Rechnen von Runde zu Runde weg, und alle Delegierten
geben in einem einzigen Schritt ein direktes Meinungsbild für das gesamte
Team ab.
3. Keine harten Kampfabstimmungen: Bei Einzelwahlen kommt es oft zu
direkten Duellen vor der gesamten Versammlung. Das kann sich für die
Beteiligten unschön anfühlen, wenn man vor über tausend Leuten öffentlich
verliert. Mit dem neuen Modell rücken die vier Personen mit den meisten
Stimmen als Team ins Gremium, ohne dass jemand anderes direkt besiegt
werden muss.
4. Mehr Wertschätzung durch Positiv-Stimmen: Bei diesem Wahlsystem gibt
es keine Nein-Stimmen oder offene Ablehnungen auf dem Zettel. Man vergibt
seine Stimmen nur an die Personen, die man unterstützen möchte. Jedes
Kreuz ist also ein reiner Zuspruch für die Kandidierenden. Das sorgt für eine
angenehmere Atmosphäre auf der Versammlung.

Die Wahl ist dabei mit modernen Online-Wahltools digital leicht und unkompliziert
umzusetzen, da das System die Stimmenverteilung vollautomatisch erfasst.
Dass dieses System hervorragend funktioniert, zeigen bewährte Praxisbeispiele: So
sind die gehäufte Mehrpersonenwahl und das Kumulieren beispielsweise bei
Kommunalwahlen in Deutschland sowie bei Universitätswahlen zur studentischen
Gremienbesetzung völlig üblich.