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Bundesjugendversammlung 2026

Antrag zur Änderung von der Geschäfts-Ordnung von der Bundes-Jugend- Versammlung in leichter Sprache Hinweis: Vieles ist hier einfacher dargestellt. Es ist nicht vollständig.

Der Bundes-Jugend-Ausschuss hat den Antrag gestellt.

Die Bundes-Jugend-Versammlung entscheidet über die neue Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung ist wie eine Anleitung. Sie beschreibt, wie die Bundes-Jugend- Versammlung abläuft.

Warum gibt es den Antrag? Viele Delegierte haben das alte Wahl-System kritisiert. Das alte Wahl-System hat die stellvertretenden Bundes-Jugend-Leiterinnen und Bundes- Jugend-Leiter einzeln gewählt. Kandidatinnen und Kandidaten haben sich vorher teilweise auf bestimmte Ämter festgelegt. Dafür gab es Absprachen vor der Wahl. Die Delegierten konnten dadurch schwerer eine Person ablehnen. Dadurch entstand der Eindruck von einer beeinflussten Wahl. Das neue Wahl-System soll eine transparente Wahl ermöglichen. Die Delegierten können zwischen allen Kandidatinnen und Kandidaten wählen.

Das neue Wahl-System

Für die Wahl von der Bundes-Jugend-Leitung gibt es ein neues Wahl-System. Das Wahl-System betrifft 4 stellvertretende Bundes-Jugend-Leiterinnen. Die stellvertretende Bundes-Jugend-Leitung für Bildung wird wie früher gewählt. Die beiden Bundes-Jugend-Leiterinnen werden wie früher gewählt

Das neue Wahl-System heißt: Mehr-Personen-Wahl mit Voraus-Wahl Eine Mehr-Personen-Wahl ist eine Wahl mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kandidatinnen und Kandidaten treten gemeinsam bei der Wahl an. Alle Geschlechter treten gemeinsam bei der Wahl an. Die Bundes-Jugend-Ordnung macht Vorgaben für die Anzahl von Frauen und Männern und weiteren Geschlechtern. Es gibt eine Voraus-Wahl, wenn mehr Personen kandidieren. Die Voraus-Wahl entscheidet, welche Personen an der eigentlichen Wahl teilnehmen. Für jedes Geschlecht gibt es eine eigene Voraus-Wahl. Bei der eigentlichen Wahl dürfen höchstens 2 oder 3 Personen von einem Geschlecht antreten. Das hängt vom Geschlecht der Bundes-Jugend-Leitung Bildung ab.

Schutz vor ungeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten Die Wahl hat eine zusätzliche Regel. Mehr als die Hälfte von allen Personen die abstimmen müssen eine Person wählen. Dann bekommt die Person das Amt. Diese Regel soll vor allem ungeeignete Kandidat*innen verhindern. Das gilt zum Beispiel für Personen aus einer extremistischen Gruppe.

Eine Grafik erklärt das neue Wahl-System.

Änderung von der Bundes-Jugend-Ordnung

Auch die Regeln für das Stimmrecht ändern sich. Stimmrecht bedeutet: Eine Person darf bei einer Abstimmung mit abstimmen. In der Bundes-Jugend-Ordnung soll das Stimmrecht nur noch bei den Delegierten liegen. Bisher haben auch Bezirks-Jugend-Leiterinnen und Bezirks-Jugend-Leiter Stimmrecht. Auch Landes-Jugend-Leiterinnen und Landes-Jugend-Leiter haben bisher Stimmrecht. Auch die Bundes-Jugend-Leitung hat bisher Stimmrecht. Diese Personen müssen ihr Stimmrecht bisher nachweisen. Jetzt haben sie kein Stimmrecht mehr. Diese Regel fällt weg.