Landtag Baden-Württemberg, Hitzeschutz an der Universitätsklinik Freiburg, Freiburg; Finanzielle Unterstützung für Klimageräte geprüft

Drucksache 18 / 395

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Viviane Sigg SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Hitzeschutz an der Uniklinik Freiburg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt sie die aktuellen Hitzeschutzmaßnahmen an der Universitätsklinik Freiburg zum Schutz der Patientinnen und Patienten (insbesondere vulnerabler Gruppen)?
  2. Wie beurteilt sie die aktuellen Hitzeschutzmaßnahmen an der Universitätsklinik Freiburg hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals unter Berücksichti­ gung der geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenregeln?
  3. Plant sie die Uniklinik Freiburg bei der Anschaffung von Klimageräten als So­ fortnotfallmaßnahme während der Extremhitzewelle im Juni 2026 nachträglich finanziell zu unterstützen?
  4. Erachtet sie die bisherigen baulichen und klimatechnischen Planungen für das „Haus Ortenau“ an der Uniklinik Freiburg für ausreichend, um der besonderen Vulnerabilität der dort untergebrachten Patientinnen und Patienten im Hinblick auf die prognostizierte Klimaentwicklung im Oberrheingraben für die kommen­ den 40 Jahre gerecht zu werden?
  5. Welche Maßnahmen des Hitze- und Kälteschutzes sind für den Umbau des Hau­ ses Ortenau geplant und welche wurden durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau abgelehnt (jeweils bitte mit Angabe der Gründe)?
  6. Sieht sie den Leitfaden „Kühlung in Landesgebäuden“ des Landesbetriebs Ver­ mögen und Bau Baden-Württemberg angesichts gehäufter Extremwetterereig­ nisse noch als zeitgemäß und geeignet an, um den besonderen Anforderungen insbesondere im medizinischen und pflegerischen Bereich zu entsprechen?
  7. Plant sie die Überarbeitung der Regelungen, die eine maschinelle Klimatisie­ rung in Landesgebäuden (wie beispielsweise Büroräumen oder administrativen Klinikbereichen) weitgehend ausschließen? Eingegangen: 4.8.2026 / Ausgegeben: 16.9.2026 Drucksache 18 / 395 4.8.2026

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 395 2   8. Wie vereinbart sie den im Leitfaden geregelten Ausschluss eines Anspruchs „auf ein Unterschreiten von bestimmten maximalen Raumtemperaturen“ mit den rechtlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) zum Schutz der Arbeitneh­ merinnen und Arbeitnehmer?   9. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass die Funktions- und Leistungsfähig­ keit systemrelevanter Einrichtungen wie der Universitätsklinik Freiburg durch unzureichend gekühlte Arbeits- und Verwaltungsräume bei extremen Hitze­ wellen eingeschränkt wird? 10. Welche finanziellen und baurechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten plant die Landesregierung, um Universitätsklinika und Landeskrankenhäuser bei der Nachrüstung von Bestandsgebäuden zum Hitzeschutz zeitnah zu entlasten? 4.8.2026 Sigg SPD Begründung In der vergangenen Hitzewelle im Juni stiegen die Temperaturen im südlichen Oberrheingraben auf bis zu 40 Grad an. Die Region um Freiburg zählt aufgrund ihrer geografischen Lage zu den heißesten Gebieten Deutschlands und ist über­ durchschnittlich häufig von langanhaltenden Hitzeperioden und Tropennächten betroffen. An der Universitätsklinik Freiburg wurden in unklimatisierten Patien­ tenzimmern Raumtemperaturen von bis zu 37 Grad gemessen. Dies führte an der Universitätsklinik Freiburg zu massiven Belastungen für Patientinnen, Patienten und das Personal. Medienberichten zufolge wurden die Bedingungen als potenzi­ ell lebensbedrohlich eingestuft und führten zur Einrichtung einer internen „Task Force Hitze“. Sowohl im Hinblick auf vulnerable Patientengruppen als auch auf das Klinikpersonal stoßen bestehende Kühlkonzepte und Baustandards an ihre Leistungsgrenzen. Die Situation verdeutlicht zugleich die besonderen Herausforderungen eines über Jahrzehnte gewachsenen Klinikstandorts mit zahlreichen Bestandsgebäuden, de­ ren bauliche Voraussetzungen vielfach nicht auf die zunehmenden Hitzebelastun­ gen ausgelegt sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die geltenden landesweiten Bau- und Klimatisierungsvorgaben den besonderen klimatischen Bedingungen im südlichen Oberrheingraben sowie der Verantwortung des Landes für die Universitätskliniken als Einrichtungen der Maximalversorgung noch aus­ reichend Rechnung tragen. Gleichzeitig enthält der landeseigene Leitfaden „Kühlung in Landesgebäuden“ Re­ gelungen für den Einbau maschineller Klimatisierung und schließt einen Anspruch auf das Unterschreiten bestimmter Höchsttemperaturen explizit aus. Vor dem Hin­ tergrund der klimatischen Entwicklungen insbesondere im südlichen Oberrhein­ graben ergibt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der aktuellen gesetzlichen und baulichen Vorgaben des Landes.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 395 3 Antwort Mit Schreiben vom 4. September 2026 Nr. MWK34-0141.5-94/2/3 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie beurteilt sie die aktuellen Hitzeschutzmaßnahmen an der Universitätsklinik Freiburg zum Schutz der Patientinnen und Patienten (insbesondere vulnerabler Gruppen)? Die zunehmende sommerliche Hitzebelastung stellt eine erhebliche und weiter wachsende Herausforderung für die Patientinnen- und Patientenversorgung dar. Dies gilt aufgrund der klimatischen Situation im Oberrheingraben in besonderem Maße für den Standort Freiburg. Während der ausgeprägten Hitzeperiode im Juni 2026 zeigten sich insbesondere in nicht oder nur teilweise klimatisierten Bestands­ gebäuden erhebliche thermische Belastungen. Zu den besonders vulnerablen Gruppen gehören insbesondere ältere und multimor­ bide Patientinnen und Patienten, Säuglinge und Kinder sowie schwer erkrankte, immobile oder in ihrer Thermoregulation eingeschränkte Patientinnen und Pati­ enten. Bei diesen Gruppen können hohe Raumtemperaturen zu einer medizinisch relevanten zusätzlichen Belastung führen. Das Universitätsklinikum Freiburg hat hierauf mit der Einrichtung einer interdis­ ziplinären Taskforce Hitze reagiert. Ziel war es, kurzfristig wirksame Maßnahmen mit mittel- und langfristigen strukturellen Verbesserungen zu verbinden. Im Vor­ dergrund der Akutmaßnahmen standen der Schutz besonders vulnerabler Patien­ tinnen- und Patientengruppen und die Identifikation besonders belasteter Bereiche. Dafür wurden organisatorische Anpassungen während ausgeprägter Hitzeperioden vorgenommen und zusätzliche technische Kühlmöglichkeiten bereitgestellt sofern organisatorische Anpassungen nicht ausreichend waren.
  2. Wie beurteilt sie die aktuellen Hitzeschutzmaßnahmen an der Universitätsklinik Freiburg hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals unter Berücksich­ tigung der geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenregeln? Die vergangene Hitzeperiode hat neben den Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten auch eine erhebliche Belastung für die Beschäftigten dargestellt. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten in den Patientinnen- und Patientenzimmern, den Funktions- und Arbeitsbereichen sowie in den administrativen Bereichen ohne ausreichende bauliche oder technische Kühlmöglichkeiten. Das Universitätsklinikum Freiburg hat deshalb den Schutz der Mitarbeitenden aus­ drücklich in die Arbeit der Taskforce Hitze einbezogen. Neben organisatorischen Maßnahmen wurden kurzfristig zusätzliche technische Kühlmöglichkeiten ge­ schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einem Krankenhaus nicht sämtliche Maßnahmen, die in gewöhnlichen Arbeitsstätten möglich sind, ohne Weiteres um­ gesetzt werden können. Anforderungen der Krankenhaushygiene, des Infektions­ schutzes, der Medizintechnik und der Versorgungssicherheit sind bei der Auswahl technischer Lösungen zusätzlich zu berücksichtigen.
  3. Plant sie die Uniklinik Freiburg bei der Anschaffung von Klimageräten als So­ fortnotfallmaßnahme während der Extremhitzewelle im Juni 2026 nachträglich finanziell zu unterstützen? Das Land Baden-Württemberg stärkt die Resilienz der Universitätsklinika kon­ tinuierlich. Zuletzt wurden zusätzliche finanzielle Mittel insbesondere aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Verfügung gestellt. Neben Mitteln aus der Schnellbau-Initiative, die unter anderem für Bau­ maßnahmen der Medizinischen Fakultäten an den Klinikstandorten vorgesehen sind, wurde vom Landtag Ende 2025 insbesondere die Verwendung von insgesamt 800 Millionen Euro für den Bereich „Uniklinika inklusive Krisenresilienz sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrien“ aus dem im Rahmen des Länder-und-Kom­

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 395 4 munal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) zur Verfügung stehenden Landesanteil beschlossen1. Neben mehreren großen Einzelbaumaßnahmen an den Klinikstandorten werden davon 150 Millionen Euro den Wirtschaftsplänen der Klinika für Modernisierungsmaßnahmen zugeführt. Diese Mittel können auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes verwendet werden. 4. Erachtet sie die bisherigen baulichen und klimatechnischen Planungen für das „Haus Ortenau“ an der Uniklinik Freiburg für ausreichend, um der besonderen Vulnerabilität der dort untergebrachten Patientinnen und Patienten im Hinblick auf die prognostizierte Klimaentwicklung im Oberrheingraben für die kommen­ den 40 Jahre gerecht zu werden? 5. Welche Maßnahmen des Hitze- und Kälteschutzes sind für den Umbau des Hau­ ses Ortenau geplant und welche wurden durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau abgelehnt (jeweils bitte mit Angabe der Gründe)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­ wortet. Beim „Haus Ortenau“ handelt es sich um das landeseigene ehemalige Elternhaus des Fördervereins für krebskranke Kinder e. V. in der Mathildenstraße 3 in Frei­ burg, das für eine tagesklinische Nutzung durch die Kinder- und Jugendpsychia- trie des Universitätsklinikums umgebaut werden soll. Das Vorhaben befindet sich derzeit in Planung. Die Gesamtmaßnahme mit einer Kostenobergrenze von rund 5,85 Millionen Euro wird aus Baumitteln des Landes finanziert. Aufgrund einer projektbezogenen Vereinbarung nimmt das Universitätsklinikum Freiburg die Bauherrenaufgaben für die Planung wahr. Die Planung wird eng mit Vermögen und Bau abgestimmt. Ab dem Zeitpunkt der Vergabe erfolgt die Umsetzung in Zuständigkeit des Landesbetriebs Vermögen und Bau. Die Planung erfolgt auf Grundlage der für Landesbaumaßnahmen geltenden tech­ nischen, haushaltsrechtlichen und energetischen Vorgaben. Dies gilt insbesondere auch für den sommerlichen Wärmeschutz und die Anforderungen des Leitfadens „Kühlung in Landesgebäuden“. Danach sind zunächst baulich wirksame Maßnah­ men vorzusehen und die äußeren Wärmelasten soweit wie möglich zu minimieren mit dem Ziel, den sommerlichen Wärmeschutz baulich sicherzustellen. Falls die maßgeblichen Anforderungen zur thermischen Behaglichkeit dadurch nicht sicher­ gestellt werden können, sind ergänzende technische Maßnahmen möglich. Diesen Grundsätzen folgt auch die bisherige Planung. Für einzelne Räume, in de­ nen der sommerliche Wärmeschutz allein durch bauliche Maßnahmen nicht hin­ reichend gewährleistet werden kann, sind ergänzend technische Kühlmaßnahmen vorgesehen. Konkret sollen ein Time-Out Raum im Erdgeschoss sowie ein Ruhe­ raum im Dachgeschoss mit Split-Klimageräten ausgestattet werden. Damit werden sowohl die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes als auch die besonderen Anforderungen der vorgesehenen Nutzung berücksichtigt. Die abschließende Bewertung erfolgt im Zuge der laufenden Planung. Es gibt ke