Landtag Baden-Württemberg; gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger (‘Grooming Gangs’) in Baden-Württemberg; PKS ist Jahresstatistik
Drucksache 18 / 408
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger („Grooming Gangs“) in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Fällen gruppenbasierter se xueller Ausbeutung Minderjähriger nach dem Muster sogenannter „Grooming Gangs“ in Baden-Württemberg vor?
- Wie viele Verfahren wegen des Verdachts der sexuellen Ausbeutung Minderjäh riger durch Gruppen oder ähnlicher Methoden wurden in den Jahren 2020 bis 2026 in Baden-Württemberg eingeleitet?
- Welche Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstitel wiesen die Tatverdächtigen in diesen Verfahren auf?
- In welchen Städten oder Regionen Baden-Württembergs wurden Hinweise auf systematische Anbahnung und Ausbeutung Minderjähriger durch Männergrup pen festgestellt?
- Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um minder- jährige Mädchen vor solchen Kriminalitäts-Strukturen zu schützen?
- Wie viele minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung bzw. des Menschenhan dels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2026 polizeilich erfasst? 10.8.2026 Christian Schäfer AfD Eingegangen: 10.8.2026 / Ausgegeben: 16.9.2026 Drucksache 18 / 408 10.8.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 408 2 Begründung Der „Independent Inquiry into Child Sexual Exploitation in Rotherham (Jay-Re port, 2014)“ stellte fest, dass in der englischen Stadt Rotherham zwischen 1997 und 2013 mindestens 1 400 Kinder, vor allem junge Mädchen, systematisch se xuell ausgebeutet wurden. Die Täter stammten mehrheitlich aus Pakistan. Einem Bericht des Spiegels zufolge sollen die Behörden in Rotherham auch aus Angst vor Rassismusvorwürfen versagt haben. Auch in anderen Städten in Großbritan nien soll es dem Spiegel zufolge groß angelegte Straftaten gegen Kinder geben. Ähnliche Muster zeigen sich inzwischen in Deutschland: In Nürnberg ermittelt seit Mai 2026 die Sonderkommission „EKO Kajal“ gegen eine Gruppe von Män nern vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft, die minderjährige Mädchen am Hauptbahnhof mit Geschenken und harten Drogen abhängig machen und sexuell ausbeuten. Parallel wurden im Juni 2026 im Raum Köln Männer wegen bandenmäßigen Menschenhandels und Zwangsprostitution Minderjähriger festgenommen. Für Baden-Württemberg stellt sich die Frage, ob vergleichbare Strukturen bereits erkannt wurden und welche Maßnahmen die Lan desregierung ergreift. Antwort Mit Schreiben vom 11. September 2026 Nr. IM3-0141.5-695/71/10 beantwortet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Fällen gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger nach dem Muster sogenannter „Groo ming Gangs“ in Baden-Württemberg vor?
- Wie viele Verfahren wegen des Verdachts der sexuellen Ausbeutung Minderjäh riger durch Gruppen oder ähnlicher Methoden wurden in den Jahren 2020 bis 2026 in Baden-Württemberg eingeleitet
- Welche Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstitel wiesen die Tatverdächtigen in diesen Verfahren auf?
- In welchen Städten oder Regionen Baden-Württembergs wurden Hinweise auf systematische Anbahnung und Ausbeutung Minderjähriger durch Männergrup pen festgestellt? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant wortet. Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württem berg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafver folgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Grooming bezeichnet einen gezielten, schrittweisen Manipulationsprozess, bei dem eine erwachsene Person häufig über soziale Medien oder persönliche Bezie hungen systematisch Vertrauen zu einem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwach senen aufbaut, um diese Person später sexuell zu missbrauchen oder auszubeu ten. Der Begriff stammt aus dem Englischen (to groom = vorbereiten, pflegen). Er beschreibt keine spontane Grenzüberschreitung, sondern eine strategisch geplante Vorbereitung sexualisierter Gewalt.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 408 3 Der Ausdruck „Grooming Gangs“ wird international für organisierte Gruppen ver wendet, die gemeinsam Kontakte zu Kindern oder Jugendlichen anbahnen, diese koordiniert missbrauchen und teilweise in die illegale Prostitution drängen. Nicht jede Gruppendynamik bei Missbrauch stellt automatisch eine „Gang“ im kriminell organisierten Sinn dar. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg konnte bislang keine Fälle der in Rede stehenden Thematik in Baden-Württemberg feststellen. Im internationalen Kontext handelt es sich vorwiegend um einen umgangssprach lichen und medialen Sammelbegriff für das Phänomen der gruppenbasierten sexu ellen Ausbeutung von Minderjährigen, nicht jedoch um eine juristische Norm des Strafgesetzbuches (StGB). Eine differenzierte Auswertung des § 232 Absatz 3 Nr. 1 StGB individuell oder „durch Gruppen oder ähnlichen Methoden“ ist anhand der PKS nicht möglich. 5. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um minder- jährige Mädchen vor solchen Kriminalitäts-Strukturen zu schützen? Die Polizei Baden-Württemberg verfügt über ein vielfältiges Präventionsangebot. Dieses zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Gefahren-, Grenzver letzungs- und Gefährdungssituationen zu sensibilisieren und ihre Handlungskom petenz im Umgang mit solchen Situationen zu stärken. Mit der seit dem Jahr 2015 bestehenden und im Jahr 2024 fortgeschriebenen Ko operationsvereinbarung zwischen dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg und dem Ministerium für Kultus Baden-Würt temberg „Polizeiliche Prävention auf dem Stundenplan“ sind Präventionsangebote der Polizei Baden-Württemberg fest in die schulische Präventionsarbeit eingebun den. Speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte führen landesweit Veranstaltungen zu den Themen Gewalt, Mediengefahren, Drogen und Verkehrs unfallprävention für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Erziehungsbe rechtigte durch. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu sensibilisieren, ihre Handlungskompetenzen zu stärken und delinquenten Entwicklungen präven tiv entgegenzuwirken. Das Programm „Herausforderung Gewalt“ ist ein Baustein des Konzepts „Poli zeiliche Prävention auf dem Stundenplan“. Es vermittelt in drei Modulen sowohl Facetten als auch Folgen von Gewalt. Zudem werden Verhaltensstrategien zur Konfliktlösung vorgestellt. Dieses Programm wird in Baden-Württemberg flächen deckend für die Klassenstufen 6 bis 8 angeboten. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit fördert seit 2025 über das Projekt „PIJA+“ des Diakonischen Werks Freiburg ein Workshopangebot für Ju gendliche und junge Erwachsene zur Prävention von emotionaler Manipulation und sexueller Ausbeutung. Thematisiert wird u. a. die sogenannte Loverboy-Me thode, bei der Einzelpersonen (meist Mädchen und junge Frauen) eine schwer er kennbare Form sexueller Ausbeutung erfahren, der durch das Projekt mit gezielter Aufklärung und Stärkung von Selbstschutz begegnet wird. Die dargestellten Maßnahmen tragen damit dazu bei, Kinder und Jugendliche für Gewalt, Grenzverletzungen, manipulative Verhaltensweisen und Gefährdungsla gen zu sensibilisieren und ihre Handlungskompetenz zu stärken. Ein ausschließ lich auf sogenannte „Grooming Gangs“ ausgerichtetes Präventionsangebot besteht nicht. 6. Wie viele minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung bzw. des Menschenhan dels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2026 polizeilich erfasst? Auf die Ausführungen zur PKS in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwie sen.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 408 4 Opfer unterliegen in der PKS keiner sogenannten Echtzählung, sodass Personen mehrfach als Opfer erfasst werden, wenn sie innerhalb eines Berichtsjahres mehr fach Opfer von strafbaren Handlungen geworden sind. Die Anzahl der Personen, die Opfer einer Straftat wurden, kann höher liegen als die Anzahl der Straftaten, da zu einem Fall auch mehrere Opfer erfasst sein können. Gemäß den bundeseinheit lichen PKS-Richtlinien werden Opfer nur zu sogenannten Opferdelikten erfasst. Zu diesen zählen v. a. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Anzahl der Opfer von Menschen handel gem. § 232 StGB 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kinder 0 1 1 0 1 0 Jugendliche 2 1 0 0 0 1 Unterjährige Auswertezeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren, beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt der statistischen Fallerfassung, und sind demnach wenig belastbar bzw. aussage kräftig. Aufgrund der geringen Datenbasis ist eine Trendaussage für das laufende Jahr 2026 nicht möglich. In Vertretung Moser Staatssekretär