Landtag von Baden-Württemberg; Berichtsanfrage zur Änderung des Sicherheitskonzepts der Klinik Nordbaden (Zentrum für Psychiatrie Nordbaden); Änderung seit 4. Januar 2024 durch Organisationsanweisung.

Drucksache 18 / 436

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 436 22.8.2026 1 Eingegangen: 22.8.2026 / Ausgegeben: 16.9.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wann genau, wie und auf welchen Seiten das Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie Nordbaden als Reaktion auf die Entweichung am 8. September 2023, bei der eine unbeteiligte Frau zu Tode gekommen ist, geändert wurde; 2. wann genau das zuständige Ministerium die Änderung am Sicherheitskonzept bestätigt hat; 3. welche Sicherheitskonzepte in den anderen baden-württembergischen Klini­ ken für Forensik wann genau auf derselben Linie angepasst wurden und ob damit nun in Baden-Württemberg eine einheitliche Regelung für das Perso­ nal bei Entweichungen vorliegt; 4. welche konkreten Unterschiede es im baden-württembergischen Maßregel­ vollzug bei der Kontrolle der Einhaltung der Auflagen bei den Vollzugslocke­ rungen „(D) – Unbegleiteter Ausgang innerhalb des Klinikgeländes“ sowie „(E) – Unbegleiteter Ausgang außerhalb des Klinikgeländes“, die nur mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft zulässig ist, gibt; 5. warum eineinhalb Jahre nach der ursprünglich geplanten Vollbelegung mit 100 Patienten sowie mehr als ein halbes Jahr nach der Eröffnungsfeier im Dezember 2025 und trotz der Platznot in den anderen Kliniken für Forensik sowie der Tatsache, dass etwa 90 Prozent der Personalstellen im Maßregel­ vollzug Schwäbisch Hall besetzt sind, aktuell dort bisher nur 21 Patienten aufgenommen worden sind; Antrag der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Erneute Nachfragen zu Drucksache 18/25: Die Therapie und die Sicherheit im baden-württembergischen Maßregelvollzug verbessern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 436 2  6. in welchen konkreten Ausbaustufen die volle Belegung der 100 Plätze im Maßregelvollzug in Schwäbisch Hall erreicht werden soll. II.  den Mitgliedern des Sozialausschusses das neue Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie Nordbaden zur kurzen Einsichtnahme vorzulegen. 22.8.2026 Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch, Sigg, Steinhülb-Joos, Stoch SPD Begründung Nach mehrfachen Anfragen und Berichts- und Beschlussanträgen in dieser Sache (zuletzt Drucksachen Anträge 17/6277, 17/6841, 17/6842, Kleine Anfragen 18/25, 18/144 und 17/7481) erfuhren die antragstellenden Abgeordneten erstmals in der Sitzung des Sozialausschusses am 17. Juli 2026 durch mündliche Ausführungen des Sozialministers davon, dass das Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie Nordbaden als Reak­ tion auf die Entweichung am 8. September 2023, bei der eine unbeteiligte Frau zu Tode gekommen ist, geändert worden sei. Hierzu gibt es Nachfragen und das Ersu­ chen zur Einsichtnahme in das geänderte Sicherheitskonzept. Zudem wurde in der Sitzung nicht deutlich, wie kontrolliert wird, ob die Patienten im Maßregelvollzug in der Lockerungsstufe D die Auflage einhalten, das Klinikgelände nicht zu verlas­ sen, wenn lediglich – wie vom Minister mündlich ausgeführt – die Einhaltung der vorgegebenen Rückkehrzeit überprüft wird. Weitere Fragen beziehen sich auf die Ursachen für die niedrige Belegung im Maßregelvollzug Schwäbisch Hall. Stellungnahme Mit Schreiben vom 14. September 2026 Nr. SM55-0141.5-111/8 nimmt das Minis­ terium für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

  1. wann genau, wie und auf welchen Seiten das Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie Nord­ baden als Reaktion auf die Entweichung am 8. September 2023, bei der eine unbeteiligte Frau zu Tode gekommen ist, geändert wurde; Als Reaktion auf die genannte Entweichung hat das Psychiatrische Zentrum Nordbaden die sogenannte Organisationsanweisung „Verhalten im Notfall“ geän­ dert. Die am 4. Januar 2024 in Kraft gesetzte geänderte Organisationsanweisung ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes. Wie unter Beschlussziffer II ausgeführt, wird das Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psycho­ therapie des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden den Mitgliedern des Ausschus­ ses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in den Räumlichkeiten des Landtags zur vertraulichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die geänderten Passagen werden entsprechend kenntlich gemacht.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 436 3 2. wann genau das zuständige Ministerium die Änderung am Sicherheitskonzept bestätigt hat; Um einen engen Austausch bei sicherheitsrelevanten Themen und Fragestellun­ gen zwischen dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit als Fach­ aufsicht und den Maßregelvollzugseinrichtungen im Land zu gewährleisten, fin­ den regelmäßig jährliche Dienstbesprechungen mit den Sicherheitsbeauftragten der Kliniken statt. Mit diesen werden u. a. etwaige Änderungen am Sicherheits­ konzept für den Maßregelvollzug in Baden-Württemberg und den standortspe­ zifischen Sicherheitskonzepten der einzelnen Einrichtungen besprochen. Das im Jahr 2023 überarbeitete und dem Sozialministerium davor bereits zur Kenntnis gegebene Rahmen-Sicherheitskonzept für den Maßregelvollzug in Baden-Würt­ temberg sowie auch die standortspezifischen Sicherheitskonzepte der einzelnen Einrichtungen fanden Eingang in die Dienstbesprechung am 25. Oktober 2023. 3. welche Sicherheitskonzepte in den anderen baden-württembergischen Kliniken für Forensik wann genau auf derselben Linie angepasst wurden und ob damit nun in Baden-Württemberg eine einheitliche Regelung für das Personal bei Entweichungen vorliegt; Das gravierende Vorkommnis in Wiesloch wurde in allen Maßregelvollzugsein­ richtungen in Baden-Württemberg zum Anlass genommen, eine Überarbeitung der Sicherheitskonzepte vorzunehmen. Dies insbesondere auch mit Blick darauf, dass in keiner der Maßregelvollzugseinrichtungen in Baden-Württemberg die Anwen­ dung unmittelbaren Zwangs zur Verhinderung eines Entweichens ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist erneut zu betonen, dass bewusst davon abgese­ hen wurde, detaillierte Vorgaben für Zugriffe zu formulieren. Wie in der Antwort zu Ziffer 6 in der Drucksache 18/25 und zu Ziffer 2 in der Drucksache 18/144 aus­ geführt, ist die Entscheidung, ob und in welcher Form ein körperliches Eingreifen erfolgt, stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei spielt insbesondere die Gefahrenlage eine wesentliche Rolle. Von entscheidender Bedeutung sind daher Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Deeskalationsmanagement und im sicheren Umgang mit Maßnah­ men des unmittelbaren Zwangs. Zu den in allen Einrichtungen geltenden Grundsätzen wird im Übrigen auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziffer 3 in der Drucksache 17/6841 verwiesen. Insoweit gelten in allen Maßregelvollzugseinrichtungen grundsätzlich einheitli­ che, wenn auch nicht wortgleiche Regelungen. Vollständig einheitliche Regelun­ gen werden aufgrund der unterschiedlichen Aufträge bei den Unterbringungen nach § 63 StGB und § 64 StGB, den geografischen Gegebenheiten der Einrichtun­ gen und den Anforderungen in der Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Polizeidienststellen nicht für zielführend gehalten. 4. welche konkreten Unterschiede es im baden-württembergischen Maßregelvollzug bei der Kontrolle der Einhaltung der Auflagen bei den Vollzugslockerungen „(D) – Unbegleiteter Ausgang innerhalb des Klinikgeländes“ sowie „(E) – Unbegleite­ ter Ausgang außerhalb des Klinikgeländes“, die nur mit Zustimmung der zustän­ digen Staatsanwaltschaft zulässig ist, gibt; Jeder Ausgang und jede Rückkehr einer Patientin oder eines Patienten im Rahmen der Ausgangsstufen D und E wird in geeigneten Dokumentationsformen (z. B. in Ausgangslisten oder im Krankenhausinformationssystem) erfasst. Kontrolliert wird insbesondere die Rückkehr innerhalb des genehmigten Zeitrahmens. Zusätzlich fin­ den mehrmals täglich Anwesenheitskontrollen statt. Insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit einer Suchtmittelproblematik bzw. bei Erprobungen im Rahmen des § 64 StGB findet nach der Rückkehr eine Atemalkoholkontrolle statt. Bei län­ gerer Abwesenheit bzw. Tages- oder Wochenenderprobungen im Rahmen der Ausgangsstufe E wird zusätzlich Urin für Drogenscreenings oder für den Nach­ weis von zurückliegendem Alkoholkonsum abgenommen. Ausgänge im Rahmen der Stufe E sind an Auflagen betreffend Zeit und Ort bzw. Umkreis gebunden und werden dahingehend mit den Patientinnen und Patienten vor- und nachbespro­ chen. Kontrollen können z. B. durch Telefonate über Festnetztelefone bei Ankunft

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 436 4 am Zielort oder über das Smartphone geteilte Standorte stattfinden. Patientinnen und Patienten, die nach entsprechender Zustimmung der Staatsanwaltschaft Aus­ gänge der Stufe E unbegleitet außerhalb des Klinikgeländes in Anspruch nehmen können, haben sich bereits in der Vergangenheit bei Ausgängen der Stufe D un­ begleitet innerhalb des Klinikgeländes bewährt. Sie konnten in vorangegangenen Ausgängen ihre Absprachefähigkeit und in der bisherigen Therapie erworbene Kompetenzen unter Beweis stellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 2 in der Drucksache 18/25 sowie zu Ziffer 1 in der Drucksache 18/144 verwiesen. 5. warum eineinhalb Jahre nach der ursprünglich geplanten Vollbelegung mit 100 Patienten sowie mehr als ein halbes Jahr nach der Eröffnungsfeier im Dezember 2025 und trotz der Platznot in den anderen Kliniken für Forensik sowie der Tatsache, dass etwa 90 Prozent der Personalstellen im Maßregelvoll­ zug Schwäbisch Hall besetzt sind, aktuell dort bisher nur 21 Patienten aufgenom­ men worden sind; Die Klinik für den Maßregelvollzug in Schwäbisch Hall wurde in kürzester Zeit geplant und errichtet. Vom Spatenstich im April 2023 bis zur Inbetriebnahme Ende April 2026 sind gerade einmal drei Jahre vergangen. Neben den üblichen baulichen Verzögerungen, die es bei jedem Bauvorhaben gibt, stellten mehrere Insolvenzen von Betrieben während der Bauzeit eine zusätzliche Herausforderung dar. Somit war bei der Eröffnungsfeier im Dezember 2025 bereits absehbar, dass sich die Inbetriebnahme des Gebäudes noch geringfügig verzögert. Dies wurde offen und transparent kommuniziert. Belegungsdruck in den Maßregelvollzugseinrichtungen besteht derzeit insbeson­ dere im Bereich von § 63 StGB und § 126a StPO. In der Einrichtung in Schwä­ bisch Hall erfolgen ausschließlich Unterbringungen nach § 64 StGB. Mit Stand

  1. September 2026 sind dort 59 Patienten untergebracht.
  2. in welchen konkreten Ausbaustufen die volle Belegung der 100 Plätze im Maß­ regelvollzug in Schwäbisch Hall erreicht werden soll. Die Belegung in Maßregelvollzugseinrichtungen hängt von den gerichtlichen Zu­ weisungen und nicht von konkreten Ausbaustufen ab. Entsprechend der gericht­ lichen Zuweisungen wurde sukzessive eine Station nach der anderen am Stand­ ort Schwäbisch Hall eröffnet. Mittlerweile befinden sich alle drei Normalstationen samt der Station für die Patienten, bei denen die Klinik den Abbruch des Maßregel­ vollzugs wegen fehlender Behandlungsindikation, nicht hinreichend konkreter Er­ folgsaussicht oder unzureichender Behandlungsmotivation auf Seiten des Patienten beantragt hat, im regulären Betrieb. II. den Mitgliedern des Sozialausschusses das neue Sicherheitskonzept der Klinik für Forensische Ps