Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 in Sachsen; Restlaufzeit läuft weiter; kein sanktionsfreier Ausstieg.

Infodienst Landwirtschaft 4/2026

Infodienst Landwirtschaft 4/2026 Informations- und Servicestelle Pirna

Inhalt Förderung    03 Weiterführung der Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 nach Aufhebung der roten Gebiete    03 Neueinstieg in Maßnahmen nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027 nicht mehr möglich    03 Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache    04 Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen als Shapefile    04 Landwirtschaftliche Erzeugung    05 Stripper Header: Nicht nur für den Feldhamster Vorteile    05 Vermarktung    05 Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel und Gastronomie zusammen    05 Beratung    06 Beratung zur Einkommens- und Vermögenssicherung    06 Aktuelle Hinweise    07 Aufhebung der Nitratgebiete („rote Gebiete“) in Sachsen    07 Phishing-Versuche unter dem Deckmantel des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie    07 Neues Shamondavirus bei Milchrindern in der Schweiz, Ostfrankreich und Deutschland identifiziert    08 Futterknappheit auf Bio-Betrieben durch Dürre    09 Die Folgen von Hitzestress bei Sauen treten durch Fruchtbarkeitsstörungen im Herbst auf    09 Achtung Geflügelpest – der Vogelzug im Herbst erhöht wieder die Gefahr von Vogelgrippe!    11 Umfragen    12 Umfrage landwirtschaftliches Unternehmens­management und Pflanzenbau    12 Umfrage zur Situation sächsischer Biogas­anlagen    12 Aufrufe    13 Demo-Betriebe für den Anbau von Körner­leguminosen im Projekt LeguNet gesucht!    13 Field School in der Region Westsachsen/Erzgebirge    14 Veranstaltungen/Schulungen    15 Veranstaltungen des LfULG von Ende September bis Ende November 2026    15 Veröffentlichungen    19 Neue Veröffentlichungen des LfULG    19 Informations- und Servicestelle Pirna    21 Förderung    21 Änderung oder Rücknahme des Sammel­antrags auf Direktzahlungen und flächen­bezogene Agrarförderung    21 Flächenmonitoring 2026    21 Landwirtschaftliche Erzeugung    22 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln    22 webBESyD und Beratungstage     22 Veranstaltungen/Schulungen    23 Winterschulungsprogramm     23 Feldtag – Roggenaussaat nach Sonnenblumen     23 02  |

|  03 Weiterführung der Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 nach Aufhebung der roten Gebiete Die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) wurde durch das Oberverwal­ tungsgericht (OVG) in Bautzen für unwirksam erklärt. Damit wurden auch die roten Gebiete, in denen bisher strengere Düngeregeln galten, aufgehoben. Die Maßnahme AL2 „Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte“ der Förderrichtlinie AUK/2023 kann im Feldblockreferenzsystem (DIANAweb) nur auf der ausgewiesenen Gebietskulisse „Nitratgebiete“ beantragt werden. Auch nach Aufhebung der roten Gebiete hat die Gebietskulisse „Nitratgebiete“ weiterhin Bestand und ist fachliche Grundlage für die Maßnahme AL2. Für alle bisherigen Antragstellenden der Maßnahme AL2 gibt es keine Änderungen. Die Förderung läuft wie vorgesehen für die Restlaufzeit des Verpflichtungszeitraums (Teil D Nr. II.1 FRL AUK/2023) weiter. Es müssen die Förderverpflichtungen eingehalten werden. Ein sanktionsfreier Ausstieg ist nicht möglich. Neueinstieg in Maßnahmen nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027 nicht mehr möglich Die aktuelle Förderperiode 2023 - 2027 nähert sich ihrem Ende. Daher gelten für An­ träge nach Förderrichtlinie AUK/2023 ab dem Antragsjahr 2027 einige wichtige Ein­ schränkungen: - Keine Neuanträge: Es können nur die Maßnahmen erneut beantragt werden, die der Betrieb bereits in den Vorjahren durchgeführt hat. - Begrenzung von Flächenerweiterungen: Zusätzliche Flächen können bei bestehen­ den Maßnahmen nur bis zu einer Obergrenze von 50 Prozent des erstmaligen Be­ willigungsumfangs beantragt werden. - Keine Umwandlung in höherwertige Maßnahmen: Bestehende Maßnahmen kön­ nen ab dem Antragsjahr 2027 nicht mehr in höherwertige Maßnahmen umgewan­ delt werden. Um Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen bei betrieblichen Entscheidungen und der Vorbereitung des Sammelantrags wird gebeten. Wichtig: Bereits in den Vorjahren beantragte Maßnahmen können selbstverständlich weiterhin beantragt werden. Die Fortsetzung der Förderung ist gesichert. Förderung Ansprechperson LfULG: Örtlich zuständige Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) bzw. Informations- und Servicestellen (ISS) Ansprechperson LfULG: Örtlich zuständige Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) bzw. Informations- und Servicestellen (ISS)

04  | Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache Ausnahmeregelung gemäß § 17 Absatz 2a GAPKondV Die Schwarzbrache ist eine sehr wirksame Methode, um die Schilf-Glasflügelzikade präventiv und gezielt einzudämmen. Durch die Brache wird die Nahrungsgrundlage für die im Boden lebenden Larven (Nymphen) entzogen. Bisherige Untersuchungs­ ergebnisse haben gezeigt, dass eine Reduzierung der Schilf-Glasflügelzikade bis zu 80 % möglich ist. Für das Antragsjahr 2026 wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Ausnahme von der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) in Anspruch zu nehmen. Betroffene Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie angebaut wurden, sind im Antragsjahr nach der Ernte von der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung ausgenommen. Die Ausnahmeregelung gilt aus­ schließlich für Gebiete, die hierfür ausgewiesen werden. Eine Anzeige oder ein Antrag für die Befreiung von der Mindestbodenbedeckung ist derzeit nicht erforderlich. Folgende Gebiete wurden in Sachsen auf Landkreisebene festgelegt: - Nordsachsen

  • Mittelsachsen
    • Leipzig
  • Stadt Leipzig
    • Meißen
  • Stadt Dresden Die genauen Grenzen der Gebiete können eingesehen werden auf den Internetseite zu „InVeKoS Online GIS“1. Wenn der Schlag über die Landkreisgrenze hinaus verläuft, also nur eine Teilfläche innerhalb des freigegebenen Landkreises liegt, ist eine Ausnahme von GLÖZ 6 auf dem gesamten Schlag zulässig. Dies gilt aber nur, wenn die Grenze innerhalb Sachsens verläuft. Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen als Shapefile In der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet »Kulisse« ein fach­ lich abgegrenztes Gebiet, in dem bestimmte Bewirtschaftungsregeln gelten oder eine Förderung möglich ist. Kulissen sind bereits online im Antragsportal DIANAweb ver­ öffentlicht und in der webbasierten Kartenanwendung InVeKoS Online GIS auch frei zugänglich einsehbar. Es bestand für förderbezogene Kulissen bisher keine Möglichkeit, diese extern im eige­ nen geographischen Informationssystem einzubinden. Daher wurde ein zusätzliches Angebot geschaffen. Seit Anfang Mai 2026 werden auf einer Internetseite des LfULG-eigenen Datenportals „LUIS - Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten“2 ausgewählte Kulissen mit Förderbezug als Geodatendownload (Shapefile) angeboten:

|  05 Stripper Header: Nicht nur für den Feldhamster Vorteile Erntetechnik lässt Halme stehen Nördlich von Leipzig kam erstmals ein Stripper Header für den Feldhamsterschutz zum Einsatz. Dieser besondere Erntevorsatz streift die Körner aus den Ähren, ohne die ­Halme abzuschneiden. Das Stroh bleibt dadurch als hohe Stoppel auf dem Feld und bietet dem Feldhamster nach der Ernte Deckung vor Fressfeinden. Besonders in Kom­ bination mit Direktsaat bietet die Maschine auch betriebliche Vorteile. Hohe Flächenleistung und weniger Dieselverbrauch Bereinigt um Einstellarbeiten des ersten Versuchstages waren rund 4,5 ha/h bei ­einem Dieselverbrauch von etwa 12 l/ha realistisch. Vorteilhaft sind zudem flexiblere Ernte­ fenster. Da kaum Stroh in den Mähdrescher gelangt ist das Verfahren weniger von ­dessen Ab­ trocknung abhängig. LIFE4HamsterSaxony wird von der EU gefördert. ­ Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „LIFE4Hamster­Saxony“4 Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel und Gastronomie zusammen Regionale Produkte sichtbarer machen, neue Absatzwege erschließen und Koopera­ tionen fördern: Mit dem vom LfULG beauftragten Projekt Pro-Regio Sachsen wird die Vermarktung regionaler Produkte in Sachsen gezielt weiterentwickelt. Das landes­weite Angebot begleitet Akteure entlang der Wertschöpfungskette – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter, Direktvermarkter, Lebensmittel­ handwerk, Handel und Gastronomie dabei zu unterstützen, ihre Produkte stärker in sächsische Absatzwege zu bringen – vom Hofladen über den Einzelhandel bis zur Ver­ arbeitung und Außer-Haus-Verpflegung. Die Betriebe profitieren vom Beratungs-, Informations- und Bildungsangebot. Das Team von Pro-Regio Sachsen unterstützt unter anderem bei Lieferketten, Vermark­ tungsstrategien und Marktanalysen, begleitet Kooperationen und vermittelt Wissen zu Sortimentsaufbau, Kalkulation oder Produktentwicklung. Dabei geht es insbeson­ dere darum, Erzeuger und potenzielle Abnehmer zusammenzubringen und konkrete Vermarktungsmöglichkeiten zu entwickeln. Am 29. September 2026 findet die erste von insgesamt acht Fachveranstaltungen statt. Im Erlebnishotel zur Schiffsmühle Grimma-Höfgen kommen Landwirtschaft, Fleischer- und Bäckerhandwerk, Verarbeitung, Handel, Gastronomie und Gemein­ schaftsverpflegung an einen Tisch. Im direkten Austausch sollen neue Kontakte ent­ stehen, bestehende Kooperationen gestärkt und konkrete Absatzmöglichkeiten für regionale Produkte ausgelotet werden. 4 https://www.feldhamster.sachsen.de/life4hamstersaxony-3995.html Landwirtschaftliche Erzeugung Ansprechperson LfULG: Eva Köhler Referat 72, Pflanzenbau Telefon: 035242 631-7240  E-Mail: Eva.Koehler@lfulg.sachsen.de Vermarktung

06  | Umgesetzt wird das Projekt durch die Arbeitsgemeinschaft Sächsisch Gut  eG und Sächsischer Landesbauernverband  e.  V. und zentrale Partner wie DEHOGA Sach­ sen ­e. V. und Heimatgenuss Mitteldeutschland e. V. Weitere Informationen zum Projekt und den Veranstaltungen finden Sie ab 15. Sep­ tember 2026 auf der Internetseite von Pro-Regio Sachsen5. Pro-Regio Sachsen wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsi­ schen Landtag beschlossenen Haushaltes. Beratung zur Einkommens- und Vermögenssicherung Die SVLFG6 bietet vom 18. bis 21.11.2026 ein Seminar zur Betriebsübergabe in Plauen an. Zielgruppe sind die abgebenden Betriebsleiter mit Lebenspartnern, die vor, mitten in oder kurz nach einer Betriebsübergabe stehen. - Was wird aus meinem Lebenswerk? - Wie kann ich gesund und in einem harmonischen Miteinander mitarbeiten? - Was sind Alternativen zur Mitarbeit im Betrieb? Diese und andere Fragen werden in neun Bausteinen im Seminar behandelt. Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten werden vor allem emotionale Themen und die Rollenfindung nach der Übergabe, Konfliktpotentiale und deren Lösung behandelt. Die Gruppen sind so zusammengestellt, dass möglichst keine „Nachbarbetriebe“ zu­ sammenkommen. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation über ein komple­ xes Thema und der Austausch darüber in der Gruppe werden