Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 in Sachsen; Restlaufzeit läuft weiter; kein sanktionsfreier Ausstieg.
Infodienst Landwirtschaft 4/2026
Infodienst Landwirtschaft 4/2026 Informations- und Servicestelle Pirna
Inhalt Förderung 03 Weiterführung der Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 nach Aufhebung der roten Gebiete 03 Neueinstieg in Maßnahmen nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027 nicht mehr möglich 03 Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache 04 Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen als Shapefile 04 Landwirtschaftliche Erzeugung 05 Stripper Header: Nicht nur für den Feldhamster Vorteile 05 Vermarktung 05 Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel und Gastronomie zusammen 05 Beratung 06 Beratung zur Einkommens- und Vermögenssicherung 06 Aktuelle Hinweise 07 Aufhebung der Nitratgebiete („rote Gebiete“) in Sachsen 07 Phishing-Versuche unter dem Deckmantel des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 07 Neues Shamondavirus bei Milchrindern in der Schweiz, Ostfrankreich und Deutschland identifiziert 08 Futterknappheit auf Bio-Betrieben durch Dürre 09 Die Folgen von Hitzestress bei Sauen treten durch Fruchtbarkeitsstörungen im Herbst auf 09 Achtung Geflügelpest – der Vogelzug im Herbst erhöht wieder die Gefahr von Vogelgrippe! 11 Umfragen 12 Umfrage landwirtschaftliches Unternehmensmanagement und Pflanzenbau 12 Umfrage zur Situation sächsischer Biogasanlagen 12 Aufrufe 13 Demo-Betriebe für den Anbau von Körnerleguminosen im Projekt LeguNet gesucht! 13 Field School in der Region Westsachsen/Erzgebirge 14 Veranstaltungen/Schulungen 15 Veranstaltungen des LfULG von Ende September bis Ende November 2026 15 Veröffentlichungen 19 Neue Veröffentlichungen des LfULG 19 Informations- und Servicestelle Pirna 21 Förderung 21 Änderung oder Rücknahme des Sammelantrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 21 Flächenmonitoring 2026 21 Landwirtschaftliche Erzeugung 22 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 22 webBESyD und Beratungstage 22 Veranstaltungen/Schulungen 23 Winterschulungsprogramm 23 Feldtag – Roggenaussaat nach Sonnenblumen 23 02 |
| 03 Weiterführung der Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 nach Aufhebung der roten Gebiete Die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) wurde durch das Oberverwal tungsgericht (OVG) in Bautzen für unwirksam erklärt. Damit wurden auch die roten Gebiete, in denen bisher strengere Düngeregeln galten, aufgehoben. Die Maßnahme AL2 „Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte“ der Förderrichtlinie AUK/2023 kann im Feldblockreferenzsystem (DIANAweb) nur auf der ausgewiesenen Gebietskulisse „Nitratgebiete“ beantragt werden. Auch nach Aufhebung der roten Gebiete hat die Gebietskulisse „Nitratgebiete“ weiterhin Bestand und ist fachliche Grundlage für die Maßnahme AL2. Für alle bisherigen Antragstellenden der Maßnahme AL2 gibt es keine Änderungen. Die Förderung läuft wie vorgesehen für die Restlaufzeit des Verpflichtungszeitraums (Teil D Nr. II.1 FRL AUK/2023) weiter. Es müssen die Förderverpflichtungen eingehalten werden. Ein sanktionsfreier Ausstieg ist nicht möglich. Neueinstieg in Maßnahmen nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027 nicht mehr möglich Die aktuelle Förderperiode 2023 - 2027 nähert sich ihrem Ende. Daher gelten für An träge nach Förderrichtlinie AUK/2023 ab dem Antragsjahr 2027 einige wichtige Ein schränkungen: - Keine Neuanträge: Es können nur die Maßnahmen erneut beantragt werden, die der Betrieb bereits in den Vorjahren durchgeführt hat. - Begrenzung von Flächenerweiterungen: Zusätzliche Flächen können bei bestehen den Maßnahmen nur bis zu einer Obergrenze von 50 Prozent des erstmaligen Be willigungsumfangs beantragt werden. - Keine Umwandlung in höherwertige Maßnahmen: Bestehende Maßnahmen kön nen ab dem Antragsjahr 2027 nicht mehr in höherwertige Maßnahmen umgewan delt werden. Um Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen bei betrieblichen Entscheidungen und der Vorbereitung des Sammelantrags wird gebeten. Wichtig: Bereits in den Vorjahren beantragte Maßnahmen können selbstverständlich weiterhin beantragt werden. Die Fortsetzung der Förderung ist gesichert. Förderung Ansprechperson LfULG: Örtlich zuständige Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) bzw. Informations- und Servicestellen (ISS) Ansprechperson LfULG: Örtlich zuständige Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) bzw. Informations- und Servicestellen (ISS)
04 | Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache Ausnahmeregelung gemäß § 17 Absatz 2a GAPKondV Die Schwarzbrache ist eine sehr wirksame Methode, um die Schilf-Glasflügelzikade präventiv und gezielt einzudämmen. Durch die Brache wird die Nahrungsgrundlage für die im Boden lebenden Larven (Nymphen) entzogen. Bisherige Untersuchungs ergebnisse haben gezeigt, dass eine Reduzierung der Schilf-Glasflügelzikade bis zu 80 % möglich ist. Für das Antragsjahr 2026 wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Ausnahme von der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) in Anspruch zu nehmen. Betroffene Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie angebaut wurden, sind im Antragsjahr nach der Ernte von der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung ausgenommen. Die Ausnahmeregelung gilt aus schließlich für Gebiete, die hierfür ausgewiesen werden. Eine Anzeige oder ein Antrag für die Befreiung von der Mindestbodenbedeckung ist derzeit nicht erforderlich. Folgende Gebiete wurden in Sachsen auf Landkreisebene festgelegt: - Nordsachsen
- Mittelsachsen
- Leipzig
- Stadt Leipzig
- Meißen
- Stadt Dresden
Die genauen Grenzen der Gebiete können eingesehen werden auf den Internetseite zu
„InVeKoS Online GIS“1. Wenn der Schlag über die Landkreisgrenze hinaus verläuft, also
nur eine Teilfläche innerhalb des freigegebenen Landkreises liegt, ist eine Ausnahme
von GLÖZ 6 auf dem gesamten Schlag zulässig. Dies gilt aber nur, wenn die Grenze
innerhalb Sachsens verläuft.
Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen
als Shapefile
In der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet »Kulisse« ein fach
lich abgegrenztes Gebiet, in dem bestimmte Bewirtschaftungsregeln gelten oder eine
Förderung möglich ist. Kulissen sind bereits online im Antragsportal DIANAweb ver
öffentlicht und in der webbasierten Kartenanwendung InVeKoS Online GIS auch frei
zugänglich einsehbar.
Es bestand für förderbezogene Kulissen bisher keine Möglichkeit, diese extern im eige
nen geographischen Informationssystem einzubinden. Daher wurde ein zusätzliches
Angebot geschaffen.
Seit Anfang Mai 2026 werden auf einer Internetseite des LfULG-eigenen Datenportals
„LUIS - Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten“2 ausgewählte
Kulissen mit Förderbezug als Geodatendownload (Shapefile) angeboten:
- Förderkulissen Grünland
- Förderkulisse Ackerland
- Förderkulisse Teiche
- Kulisse nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung § 4 Die in der Ausschlusskulisse nach § 4 Pflanzenschutzanwendungsverordnung enthal tenen Abgrenzungen der Schutzgebiete können auf Grund unterschiedlicher Aktuali sierungszeitpunkte von den auf der Internetseite des LfULG Internetseite des LfULG „Schutzgebiete in Sachsen“3 bereitgestellten Daten abweichen. 1 https://www.smul.sachsen.de/gis-online/login.aspx 2 https://luis.sachsen.de/landwirtschaft/kulissen-der-eu-agrarfoerderung-17962.html 3 https://www.luis.sachsen.de/natur/schutzgebiete.html Ansprechperson LfULG: Birgit Pölitz Referat 73, Pflanzenschutz Telefon: 035242 631-7303 E-Mail: Birgit.Pölitz@lfulg.sachsen.de Ansprechperson LfULG: Örtlich zuständige Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) bzw. Informations- und Servicestellen (ISS)
| 05 Stripper Header: Nicht nur für den Feldhamster Vorteile Erntetechnik lässt Halme stehen Nördlich von Leipzig kam erstmals ein Stripper Header für den Feldhamsterschutz zum Einsatz. Dieser besondere Erntevorsatz streift die Körner aus den Ähren, ohne die Halme abzuschneiden. Das Stroh bleibt dadurch als hohe Stoppel auf dem Feld und bietet dem Feldhamster nach der Ernte Deckung vor Fressfeinden. Besonders in Kom bination mit Direktsaat bietet die Maschine auch betriebliche Vorteile. Hohe Flächenleistung und weniger Dieselverbrauch Bereinigt um Einstellarbeiten des ersten Versuchstages waren rund 4,5 ha/h bei einem Dieselverbrauch von etwa 12 l/ha realistisch. Vorteilhaft sind zudem flexiblere Ernte fenster. Da kaum Stroh in den Mähdrescher gelangt ist das Verfahren weniger von dessen Ab trocknung abhängig. LIFE4HamsterSaxony wird von der EU gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „LIFE4HamsterSaxony“4 Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel und Gastronomie zusammen Regionale Produkte sichtbarer machen, neue Absatzwege erschließen und Koopera tionen fördern: Mit dem vom LfULG beauftragten Projekt Pro-Regio Sachsen wird die Vermarktung regionaler Produkte in Sachsen gezielt weiterentwickelt. Das landesweite Angebot begleitet Akteure entlang der Wertschöpfungskette – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter, Direktvermarkter, Lebensmittel handwerk, Handel und Gastronomie dabei zu unterstützen, ihre Produkte stärker in sächsische Absatzwege zu bringen – vom Hofladen über den Einzelhandel bis zur Ver arbeitung und Außer-Haus-Verpflegung. Die Betriebe profitieren vom Beratungs-, Informations- und Bildungsangebot. Das Team von Pro-Regio Sachsen unterstützt unter anderem bei Lieferketten, Vermark tungsstrategien und Marktanalysen, begleitet Kooperationen und vermittelt Wissen zu Sortimentsaufbau, Kalkulation oder Produktentwicklung. Dabei geht es insbeson dere darum, Erzeuger und potenzielle Abnehmer zusammenzubringen und konkrete Vermarktungsmöglichkeiten zu entwickeln. Am 29. September 2026 findet die erste von insgesamt acht Fachveranstaltungen statt. Im Erlebnishotel zur Schiffsmühle Grimma-Höfgen kommen Landwirtschaft, Fleischer- und Bäckerhandwerk, Verarbeitung, Handel, Gastronomie und Gemein schaftsverpflegung an einen Tisch. Im direkten Austausch sollen neue Kontakte ent stehen, bestehende Kooperationen gestärkt und konkrete Absatzmöglichkeiten für regionale Produkte ausgelotet werden. 4 https://www.feldhamster.sachsen.de/life4hamstersaxony-3995.html Landwirtschaftliche Erzeugung Ansprechperson LfULG: Eva Köhler Referat 72, Pflanzenbau Telefon: 035242 631-7240 E-Mail: Eva.Koehler@lfulg.sachsen.de Vermarktung
06 | Umgesetzt wird das Projekt durch die Arbeitsgemeinschaft Sächsisch Gut eG und Sächsischer Landesbauernverband e. V. und zentrale Partner wie DEHOGA Sach sen e. V. und Heimatgenuss Mitteldeutschland e. V. Weitere Informationen zum Projekt und den Veranstaltungen finden Sie ab 15. Sep tember 2026 auf der Internetseite von Pro-Regio Sachsen5. Pro-Regio Sachsen wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsi schen Landtag beschlossenen Haushaltes. Beratung zur Einkommens- und Vermögenssicherung Die SVLFG6 bietet vom 18. bis 21.11.2026 ein Seminar zur Betriebsübergabe in Plauen an. Zielgruppe sind die abgebenden Betriebsleiter mit Lebenspartnern, die vor, mitten in oder kurz nach einer Betriebsübergabe stehen. - Was wird aus meinem Lebenswerk? - Wie kann ich gesund und in einem harmonischen Miteinander mitarbeiten? - Was sind Alternativen zur Mitarbeit im Betrieb? Diese und andere Fragen werden in neun Bausteinen im Seminar behandelt. Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten werden vor allem emotionale Themen und die Rollenfindung nach der Übergabe, Konfliktpotentiale und deren Lösung behandelt. Die Gruppen sind so zusammengestellt, dass möglichst keine „Nachbarbetriebe“ zu sammenkommen. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation über ein komple xes Thema und der Austausch darüber in der Gruppe werden