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title: "Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 in Sachsen; Restlaufzeit läuft weiter; kein sanktionsfreier Ausstieg."
sdDatePublished: "2026-09-16T12:32:00Z"
source: "https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/51155/documents/79097"
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  - "Baden-Württemberg"
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  - "Nordsachsen"
  - "Sachsen"
  - "Erzgebirgskreis"
  - "Switzerland"
  - "France"
  - "Germany"
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Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 in Sachsen; Restlaufzeit läuft weiter; kein sanktionsfreier Ausstieg.

Infodienst Landwirtschaft 4/2026

Infodienst Landwirtschaft 4/2026
Informations- und Servicestelle Pirna

Inhalt
Förderung 
  03
Weiterführung der Maßnahme AL2 der Förderrichtlinie AUK/2023 nach Aufhebung der roten Gebiete 
  03
Neueinstieg in Maßnahmen nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027 nicht mehr möglich 
  03
Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache 
  04
Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen als Shapefile 
  04
Landwirtschaftliche Erzeugung 
  05
Stripper Header: Nicht nur für den Feldhamster Vorteile 
  05
Vermarktung 
  05
Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel und Gastronomie zusammen 
  05
Beratung 
  06
Beratung zur Einkommens- und Vermögenssicherung 
  06
Aktuelle Hinweise 
  07
Aufhebung der Nitratgebiete („rote Gebiete“) in Sachsen 
  07
Phishing-Versuche unter dem Deckmantel des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 
  07
Neues Shamondavirus bei Milchrindern in der Schweiz, Ostfrankreich und Deutschland identifiziert 
  08
Futterknappheit auf Bio-Betrieben durch Dürre 
  09
Die Folgen von Hitzestress bei Sauen treten durch Fruchtbarkeitsstörungen im Herbst auf 
  09
Achtung Geflügelpest – der Vogelzug im Herbst erhöht wieder die Gefahr von Vogelgrippe! 
  11
Umfragen 
  12
Umfrage landwirtschaftliches Unternehmens­management und Pflanzenbau 
  12
Umfrage zur Situation sächsischer Biogas­anlagen 
  12
Aufrufe 
  13
Demo-Betriebe für den Anbau von Körner­leguminosen im Projekt LeguNet gesucht! 
  13
Field School in der Region Westsachsen/Erzgebirge 
  14
Veranstaltungen/Schulungen 
  15
Veranstaltungen des LfULG von Ende September bis Ende November 2026 
  15
Veröffentlichungen 
  19
Neue Veröffentlichungen des LfULG 
  19
Informations- und Servicestelle Pirna 
  21
Förderung 
  21
Änderung oder Rücknahme des Sammel­antrags auf Direktzahlungen und flächen­bezogene Agrarförderung 
  21
Flächenmonitoring 2026 
  21
Landwirtschaftliche Erzeugung 
  22
Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 
  22
webBESyD und Beratungstage  
  22
Veranstaltungen/Schulungen 
  23
Winterschulungsprogramm  
  23
Feldtag – Roggenaussaat nach Sonnenblumen  
  23
02  |

|  03
Weiterführung der Maßnahme AL2
der Förderrichtlinie AUK/2023 nach
Aufhebung der roten Gebiete
Die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) wurde durch das Oberverwal­
tungsgericht (OVG) in Bautzen für unwirksam erklärt. Damit wurden auch die roten
Gebiete, in denen bisher strengere Düngeregeln galten, aufgehoben.
Die Maßnahme AL2 „Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der
Ernte“ der Förderrichtlinie AUK/2023 kann im Feldblockreferenzsystem (DIANAweb)
nur auf der ausgewiesenen Gebietskulisse „Nitratgebiete“ beantragt werden. Auch
nach Aufhebung der roten Gebiete hat die Gebietskulisse „Nitratgebiete“ weiterhin
Bestand und ist fachliche Grundlage für die Maßnahme AL2.
Für alle bisherigen Antragstellenden der Maßnahme AL2 gibt es keine Änderungen.
Die Förderung läuft wie vorgesehen für die Restlaufzeit des Verpflichtungszeitraums
(Teil D Nr. II.1 FRL AUK/2023) weiter. Es müssen die Förderverpflichtungen eingehalten
werden. Ein sanktionsfreier Ausstieg ist nicht möglich.
Neueinstieg in Maßnahmen
nach Förderrichtline AUK/2023 ab 2027
nicht mehr möglich
Die aktuelle Förderperiode 2023 - 2027 nähert sich ihrem Ende. Daher gelten für An­
träge nach Förderrichtlinie AUK/2023 ab dem Antragsjahr 2027 einige wichtige Ein­
schränkungen:
	- Keine Neuanträge: Es können nur die Maßnahmen erneut beantragt werden, die
der Betrieb bereits in den Vorjahren durchgeführt hat.
	- Begrenzung von Flächenerweiterungen: Zusätzliche Flächen können bei bestehen­
den Maßnahmen nur bis zu einer Obergrenze von 50 Prozent des erstmaligen Be­
willigungsumfangs beantragt werden.
	- Keine Umwandlung in höherwertige Maßnahmen: Bestehende Maßnahmen kön­
nen ab dem Antragsjahr 2027 nicht mehr in höherwertige Maßnahmen umgewan­
delt werden.
Um Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen bei betrieblichen Entscheidungen
und der Vorbereitung des Sammelantrags wird gebeten.
Wichtig:
Bereits in den Vorjahren beantragte Maßnahmen können selbstverständlich weiterhin
beantragt werden. Die Fortsetzung der Förderung ist gesichert.
Förderung
Ansprechperson LfULG:
Örtlich zuständige Förder- und
Fachbildungszentren (FBZ) bzw.
Informations- und Servicestellen (ISS)
Ansprechperson LfULG:
Örtlich zuständige Förder- und
Fachbildungszentren (FBZ) bzw.
Informations- und Servicestellen (ISS)

04  |
Schilf-Glasflügelzikade und Schwarzbrache
Ausnahmeregelung gemäß § 17 Absatz 2a GAPKondV
Die Schwarzbrache ist eine sehr wirksame Methode, um die Schilf-Glasflügelzikade
präventiv und gezielt einzudämmen. Durch die Brache wird die Nahrungsgrundlage
für die im Boden lebenden Larven (Nymphen) entzogen. Bisherige Untersuchungs­
ergebnisse haben gezeigt, dass eine Reduzierung der Schilf-Glasflügelzikade bis zu
80 % möglich ist.
Für das Antragsjahr 2026 wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Ausnahme von der
Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) in Anspruch zu nehmen. Betroffene Ackerflächen,
auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder
Sellerie angebaut wurden, sind im Antragsjahr nach der Ernte von der Verpflichtung
zur Mindestbodenbedeckung ausgenommen. Die Ausnahmeregelung gilt aus­
schließlich für Gebiete, die hierfür ausgewiesen werden.
Eine Anzeige oder ein Antrag für die Befreiung von der Mindestbodenbedeckung ist
derzeit nicht erforderlich. Folgende Gebiete wurden in Sachsen auf Landkreisebene
festgelegt:
	- Nordsachsen
- Mittelsachsen
	- Leipzig
- Stadt Leipzig
	- Meißen
- Stadt Dresden
Die genauen Grenzen der Gebiete können eingesehen werden auf den Internetseite zu
„InVeKoS Online GIS“1. Wenn der Schlag über die Landkreisgrenze hinaus verläuft, also
nur eine Teilfläche innerhalb des freigegebenen Landkreises liegt, ist eine Ausnahme
von GLÖZ 6 auf dem gesamten Schlag zulässig. Dies gilt aber nur, wenn die Grenze
innerhalb Sachsens verläuft.
Bereitstellung von förderbezogenen Kulissen
als Shapefile
In der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet »Kulisse« ein fach­
lich abgegrenztes Gebiet, in dem bestimmte Bewirtschaftungsregeln gelten oder eine
Förderung möglich ist. Kulissen sind bereits online im Antragsportal DIANAweb ver­
öffentlicht und in der webbasierten Kartenanwendung InVeKoS Online GIS auch frei
zugänglich einsehbar.
Es bestand für förderbezogene Kulissen bisher keine Möglichkeit, diese extern im eige­
nen geographischen Informationssystem einzubinden. Daher wurde ein zusätzliches
Angebot geschaffen.
Seit Anfang Mai 2026 werden auf einer Internetseite des LfULG-eigenen Datenportals
„LUIS - Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten“2 ausgewählte
Kulissen mit Förderbezug als Geodatendownload (Shapefile) angeboten:
	- Förderkulissen Grünland
	- Förderkulisse Ackerland
	- Förderkulisse Teiche
	- Kulisse nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung § 4
Die in der Ausschlusskulisse nach § 4 Pflanzenschutzanwendungsverordnung enthal­
tenen Abgrenzungen der Schutzgebiete können auf Grund unterschiedlicher Aktuali­
sierungszeitpunkte von den auf der Internetseite des LfULG Internetseite des LfULG
„Schutzgebiete in Sachsen“3 bereitgestellten Daten abweichen.
1
https://www.smul.sachsen.de/gis-online/login.aspx
2
https://luis.sachsen.de/landwirtschaft/kulissen-der-eu-agrarfoerderung-17962.html
3
https://www.luis.sachsen.de/natur/schutzgebiete.html
Ansprechperson LfULG:
Birgit Pölitz
Referat 73, Pflanzenschutz
Telefon: 035242 631-7303
E-Mail: Birgit.Pölitz@lfulg.sachsen.de
Ansprechperson LfULG:
Örtlich zuständige Förder- und
Fachbildungszentren (FBZ) bzw.
Informations- und Servicestellen (ISS)

|  05
Stripper Header:
Nicht nur für den Feldhamster Vorteile
Erntetechnik lässt Halme stehen
Nördlich von Leipzig kam erstmals ein Stripper Header für den Feldhamsterschutz
zum Einsatz. Dieser besondere Erntevorsatz streift die Körner aus den Ähren, ohne die
­Halme abzuschneiden. Das Stroh bleibt dadurch als hohe Stoppel auf dem Feld und
bietet dem Feldhamster nach der Ernte Deckung vor Fressfeinden. Besonders in Kom­
bination mit Direktsaat bietet die Maschine auch betriebliche Vorteile.
Hohe Flächenleistung und weniger Dieselverbrauch
Bereinigt um Einstellarbeiten des ersten Versuchstages waren rund 4,5 ha/h bei ­einem
Dieselverbrauch von etwa 12 l/ha realistisch. Vorteilhaft sind zudem flexiblere Ernte­
fenster.
Da kaum Stroh in den Mähdrescher gelangt ist das Verfahren weniger von ­dessen Ab­
trocknung abhängig. LIFE4HamsterSaxony wird von der EU gefördert. ­
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „LIFE4Hamster­Saxony“4
Pro-Regio Sachsen bringt Erzeuger, Handel
und Gastronomie zusammen
Regionale Produkte sichtbarer machen, neue Absatzwege erschließen und Koopera­
tionen fördern: Mit dem vom LfULG beauftragten Projekt Pro-Regio Sachsen wird die
Vermarktung regionaler Produkte in Sachsen gezielt weiterentwickelt.
Das landes­weite Angebot begleitet Akteure entlang der Wertschöpfungskette – von
der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung.
Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter, Direktvermarkter, Lebensmittel­
handwerk, Handel und Gastronomie dabei zu unterstützen, ihre Produkte stärker in
sächsische Absatzwege zu bringen – vom Hofladen über den Einzelhandel bis zur Ver­
arbeitung und Außer-Haus-Verpflegung.
Die Betriebe profitieren vom Beratungs-, Informations- und Bildungsangebot. Das
Team von Pro-Regio Sachsen unterstützt unter anderem bei Lieferketten, Vermark­
tungsstrategien und Marktanalysen, begleitet Kooperationen und vermittelt Wissen
zu Sortimentsaufbau, Kalkulation oder Produktentwicklung. Dabei geht es insbeson­
dere darum, Erzeuger und potenzielle Abnehmer zusammenzubringen und konkrete
Vermarktungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Am 29. September 2026 findet die erste von insgesamt acht Fachveranstaltungen
statt. Im Erlebnishotel zur Schiffsmühle Grimma-Höfgen kommen Landwirtschaft,
Fleischer- und Bäckerhandwerk, Verarbeitung, Handel, Gastronomie und Gemein­
schaftsverpflegung an einen Tisch. Im direkten Austausch sollen neue Kontakte ent­
stehen, bestehende Kooperationen gestärkt und konkrete Absatzmöglichkeiten für
regionale Produkte ausgelotet werden.
4
https://www.feldhamster.sachsen.de/life4hamstersaxony-3995.html
Landwirtschaftliche
Erzeugung
Ansprechperson LfULG:
Eva Köhler
Referat 72, Pflanzenbau
Telefon: 035242 631-7240 
E-Mail: Eva.Koehler@lfulg.sachsen.de
Vermarktung

06  |
Umgesetzt wird das Projekt durch die Arbeitsgemeinschaft Sächsisch Gut  eG und
Sächsischer Landesbauernverband  e.  V. und zentrale Partner wie DEHOGA Sach­
sen ­e. V. und Heimatgenuss Mitteldeutschland e. V.
Weitere Informationen zum Projekt und den Veranstaltungen finden Sie ab 15. Sep­
tember 2026 auf der Internetseite von Pro-Regio Sachsen5.
Pro-Regio Sachsen wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsi­
schen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Beratung zur Einkommens- und
Vermögenssicherung
Die SVLFG6 bietet vom 18. bis 21.11.2026 ein Seminar zur Betriebsübergabe in
Plauen an. Zielgruppe sind die abgebenden Betriebsleiter mit Lebenspartnern, die vor,
mitten in oder kurz nach einer Betriebsübergabe stehen.
	- Was wird aus meinem Lebenswerk?
	- Wie kann ich gesund und in einem harmonischen Miteinander mitarbeiten?
	- Was sind Alternativen zur Mitarbeit im Betrieb?
Diese und andere Fragen werden in neun Bausteinen im Seminar behandelt. Neben
rechtlichen und steuerlichen Aspekten werden vor allem emotionale Themen und die
Rollenfindung nach der Übergabe, Konfliktpotentiale und deren Lösung behandelt.
Die Gruppen sind so zusammengestellt, dass möglichst keine „Nachbarbetriebe“ zu­
sammenkommen. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation über ein komple­
xes Thema und der Austausch darüber in der Gruppe werden