BdSt NRW Stellungnahme zu drei Bürokratieabbaugesetzen in NRW; Parlamentsvorbehalt bei Ausnahmen gefordert
Bürokratieabbau in NRW muss auch Steuergeld sparen | Bund der Steuerzahler e.V.
LRH deckt auf: Strukturfehler, Zinsfalle und Geldverschwendung
Bürokratieabbau in NRW muss auch Steuergeld sparen
Weniger Nachweise, einfachere Verfahren und eine günstigere Verwaltung: Davon sollen Bürger und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen profitieren. Die Landesregierung plant dafür drei Entlastungsgesetze. Der Bund der Steuerzahler NRW begrüßt die Richtung, fordert aber verbindliche Einsparungen und strengere Regeln für Ausnahmen. Wo der Landtag nachbessern muss:
Überflüssige Bürokratie kostet doppelt: Bürger und Unternehmen verbringen Zeit mit Nachweisen und Formularen. Zugleich finanzieren die Steuerzahler den Aufwand in den Behörden. Werden Pflichten gestrichen und Abläufe vereinfacht, muss die Entlastung deshalb auch in den öffentlichen Haushalten ankommen.
Diese Position hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) in einer Stellungnahme bei der Anhörung zu den drei geplanten Bürokratieabbaugesetzen im Landtag vertreten. Als Sachverständiger nahm er zu den Entwürfen Stellung und beantwortete Fragen der Abgeordneten aller Fraktionen. Grundlage waren die Drucksachen 18
Der BdSt NRW knüpft damit auch an seine eigene Bürokratieabbau-Umfrage an. Aus den Rückmeldungen hat der Verband sieben konkrete Reformschwerpunkte abgeleitet. Dazu gehören weniger Berichtspflichten, durchgehend digitale Verfahren und klare Zuständigkeiten. Die Erfahrungen von Bürgern und Unternehmen bilden damit eine Grundlage für seinen Einsatz für weniger Bürokratie.
Das Fazit zur Anhörung: Die Stoßrichtung stimmt. Damit der Bürokratieabbau dauerhaft wirkt, muss der Landtag jedoch vor allem bei der Kontrolle von Ausnahmen und beim Personalbedarf nachschärfen.
Genau diese Gefahr sieht der BdSt NRW bei den bisherigen Entwürfen. Das zweite Entlastungsgesetz betrifft die Aussetzung von Dokumentationspflichten, das dritte die Aufhebung von Schriftformerfordernissen. Ministerien sollen jedoch per Verordnung dafür sorgen können, dass solche Vorgaben fortbestehen oder wieder aufleben.
Aus Sicht des BdSt NRW sind diese Spielräume zu weit gefasst. Sie könnten dazu führen, dass überflüssige Bürokratie trotz der Entlastungsgesetze erhalten bleibt.
Deshalb fordert der Verband einen Parlamentsvorbehalt . Das bedeutet: Solche Ausnahmeverordnungen dürfen nur mit Zustimmung des Landtags ergehen. Die Abgeordneten müssen prüfen können, welche Pflichten tatsächlich zwingend erforderlich sind.
Auch die Abschaffung vorgeschriebener Schriftformen allein reicht nicht aus. Verwaltungsverfahren müssen durchgehend digital funktionieren. Müssen Unterlagen zwischendurch ausgedruckt oder Daten erneut eingegeben werden, bleibt unnötiger Aufwand bestehen.
Wie kann Bürokratieabbau die Steuerzahler entlasten?
Wenn Behörden weniger dokumentieren müssen und Vorgänge einfacher bearbeiten können, benötigen sie dafür weniger Arbeitszeit. Diese Entlastung muss nach Auffassung des BdSt NRW zu einem geringeren Personalbedarf und damit zu Einsparungen führen. Genau diese verbindliche Verknüpfung fehlt bislang in den Entwürfen.
Die anstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge bietet dafür eine Chance. Werden Aufgaben abgebaut und digitale Abläufe ausgebaut, dürfen frei werdende Stellen nicht automatisch nachbesetzt werden.
Der BdSt NRW fordert deshalb einen verbindlichen Plan: Welche Stellen können entfallen? Welche müssen weiterhin besetzt werden? Und in welchen Schritten soll der Stellenabbau erfolgen?
So entsteht eine demografische Rendite : Altersbedingt frei werdende Stellen werden dort eingespart, wo dauerhaft weniger Arbeit anfällt. Davon profitieren die Haushalte von Land und Kommunen und damit die Steuerzahler.
Der Landtag muss die Entlastungsgesetze so gestalten, dass Bürokratie dauerhaft abgebaut wird und die Verwaltung weniger kostet. Dazu gehören parlamentarisch kontrollierte Ausnahmen, durchgehend digitale Verfahren und ein verbindlicher Stellenabbau bei sinkendem Arbeitsaufwand. Weniger Pflichten müssen im Alltag Zeit sparen und in den öffentlichen Haushalten Ausgaben senken.
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BdSt NRW-Vorsitzender Rik Steinheuer und Felix Kessinger, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik, bei der Anhörung im Landtag NRW.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.