Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm Jahresabschluss 2024; Jahresüberschuss 7.002,52 EUR; Rücklagenzuführung PV-Anlage
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Ulm
Veröffentlichung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der EBU für das Wirtschaftsjahr 2024
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Entsorgungsbe- triebe der Stadt Ulm für das Wirtschaftsjahr 2024
I.
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 aufgrund des § 5 Absatz 1 der Betriebssatzung vom 22. November 1995 in der für diesen Zeitraum gültigen Fassung in Verbindung mit § 16 des Eigenbetriebsgesetzes und der Verordnung des Innen- ministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) folgen- den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der Entsorgungsbetriebe beschlossen.
- Der Jahresabschluss wird wie folgt festgestellt:
Erfolgsrechnung
Summe der Erträge 54.134.018,63 EUR Summe der Aufwendungen -54.127.016,11 EUR Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 7.002,52 EUR
Im Geschäftsjahr in den Erträgen/Aufwendungen bereits ent- haltene Kostenüberdeckung/Unterdeckung nach §14 KAG:
- Zuführung zu Rückstellung Abwasserwirtschaft 1.707.908,87 EUR
- Zuführung zu Rückstellung Abfallwirtschaft 1.399.696,79 EUR
Liquiditätsrechnung
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender 11.541.035,03 EUR Geschäftstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus -14.938.398,21 EUR Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -3.397.363,18 EUR (Saldo aus 2.1. und 2.2) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 1.616.328,72 EUR Finanzierungstätigkeit Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende -1.781.034,46 EUR des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3. und 2.4) Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen 0,00 EUR Einzahlungen und Auszahlungen
Bilanzsumme 172.267.995,93 EUR
Verwendung des Jahresüberschusses/Behandlung des Jahresfehlbetrags:
Der Jahresüberschuss in Position 1.3 entspricht dem Ergebnis der Fotovoltaik Anlage und wird den Rücklagen zugeführt.
- Die im Rechnungswerk enthaltenen Über- und Unterdeckungen nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes und der Hilfsbetriebe werden wie folgt festgestellt:
Überdeckung Abwasserwirtschaft: 1.707.908,87€ gem. § 14 Abs. 2 KAG Die Kostenüberdeckung wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.
Überdeckung Abfallwirtschaft: 1.399.696,79 € gem. § 14 Abs. 2 KAG Die Kostenüberdeckung wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.
Unterdeckung Bauschuttdeponie Donaustetten 61.995,06 € gem. §14 Abs. 2 KAG Der Verlust wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.
- Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung erteilt.
II.
Die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Ulm mit Bericht vom 13. November 2025 bestätigt.
III.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom 21. September bis 05. Oktober 2026 während der gewöhnlichen Dienststunden bei den Kaufmännischen Diensten der Entsor- gungsbetriebe der Stadt Ulm, Wichernstraße 10, 89073 Ulm, I. Stock, Zimmer 103 öffentlichen aus.
Ulm, den 16. September 2026
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm Thomas Mayer Betriebsleiter
Tag der Veröffentlichung: 16. September 2026