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title: "Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm Jahresabschluss 2024; Jahresüberschuss 7.002,52 EUR; Rücklagenzuführung PV-Anlage"
sdDatePublished: "2026-09-16T12:05:00Z"
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Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm Jahresabschluss 2024; Jahresüberschuss 7.002,52 EUR; Rücklagenzuführung PV-Anlage

Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Ulm

Veröffentlichung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses
der EBU für das Wirtschaftsjahr 2024

Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Entsorgungsbe-
triebe der Stadt Ulm für das Wirtschaftsjahr 2024

I.

Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 aufgrund des
§ 5 Absatz 1 der Betriebssatzung vom 22. November 1995 in der für diesen Zeitraum gültigen
Fassung in Verbindung mit § 16 des Eigenbetriebsgesetzes und der Verordnung des Innen-
ministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf
Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) folgen-
den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der Entsorgungsbetriebe beschlossen.

1. Der Jahresabschluss wird wie folgt festgestellt:

Erfolgsrechnung

Summe der Erträge
54.134.018,63 EUR
Summe der Aufwendungen
-54.127.016,11 EUR
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)
7.002,52 EUR

Im Geschäftsjahr in den Erträgen/Aufwendungen bereits ent-
haltene Kostenüberdeckung/Unterdeckung nach §14 KAG:
- Zuführung zu Rückstellung Abwasserwirtschaft
1.707.908,87 EUR
- Zuführung zu Rückstellung Abfallwirtschaft
1.399.696,79 EUR

Liquiditätsrechnung

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
11.541.035,03 EUR
Geschäftstätigkeit
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
-14.938.398,21 EUR
Investitionstätigkeit
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
-3.397.363,18 EUR
(Saldo aus 2.1. und 2.2)
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
1.616.328,72 EUR
Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende
-1.781.034,46 EUR
des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3. und 2.4)
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
0,00 EUR
Einzahlungen und Auszahlungen

Bilanzsumme
172.267.995,93 EUR

Verwendung des Jahresüberschusses/Behandlung des
Jahresfehlbetrags:

Der Jahresüberschuss in Position 1.3 entspricht dem Ergebnis der Fotovoltaik Anlage
und wird den Rücklagen zugeführt.

2. Die im Rechnungswerk enthaltenen Über- und Unterdeckungen nach § 14 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes und der Hilfsbetriebe werden wie folgt festgestellt:

-
Überdeckung Abwasserwirtschaft:
1.707.908,87€ gem. § 14 Abs. 2 KAG
Die Kostenüberdeckung wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.

-
Überdeckung Abfallwirtschaft:
1.399.696,79 € gem. § 14 Abs. 2 KAG
Die Kostenüberdeckung wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.

-
Unterdeckung Bauschuttdeponie Donaustetten
61.995,06 € gem. §14 Abs. 2 KAG
Der Verlust wird bei der Gebührenbemessung bis 2029 ausgeglichen.

3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung erteilt.

II.

Die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Ulm mit Bericht vom 13. November 2025 bestätigt.

III.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom 21. September bis 05. Oktober 2026
während der gewöhnlichen Dienststunden bei den Kaufmännischen Diensten der Entsor-
gungsbetriebe der Stadt Ulm, Wichernstraße 10, 89073 Ulm, I. Stock, Zimmer 103 öffentlichen
aus.

Ulm, den 16. September 2026

Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
Thomas Mayer
Betriebsleiter

Tag der Veröffentlichung: 16. September 2026