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title: "Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. fordert Prüfung EU-Agrarsubventionen an ausländische Finanzinvestoren Bonn; BRH sieht keine Zuständigkeit"
sdDatePublished: "2026-09-17T14:31:00Z"
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Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. fordert Prüfung EU-Agrarsubventionen an ausländische Finanzinvestoren Bonn; BRH sieht keine Zuständigkeit

Microsoft Word - Brief Bundesrechnungshof_RW

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Vorsitzende: Claudia Gerster, Martin Schulz
Vereinsregister: AG Hamm, VR 2303. Steuer-Nr.: 322/5930/0814
Seite 1 von 4

AbL e.V., Bahnhofstraße 31, D - 59065 Hamm

An den
Präsidenten des Bundesrechnungshofs
Ansgar Heveling
Adenauerallee 81

53113 Bonn

EU-Agrarsubventionen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Finanzinvestoren – Bitte um Prüfung

Sehr geehrter Herr Heveling,

wir danken herzlich für das Schreiben des Bundesrechnungshofs (BRH) vom 2. Juni 2026 zur Zahlung
von EU-Agrarsubventionen an ausländische, außerlandwirtschaftliche Finanzinvestoren. Darin
antworten Sie auf unsere Prüfanfrage vom 6. Mai 2026, eingereicht von Dr. Jan Brunner und Reiko
Wöllert. In dem Schreiben teilen Sie uns mit, dass der Bundesrechnungshof in diesen Fragen nicht
zuständig sei. Zur Begründung führen Sie drei Punkte an, weshalb sich der Bundesrechnungshof nicht
mit
der
Zahlung
von
EU-Agrarsubventionen
an
ausländische,
außerlandwirtschaftliche
Finanzinvestoren befassen könne.

Diese Auffassung können wir nicht nachvollziehen und bitten Sie daher, Ihre Einschätzung nochmals
zu überprüfen.

(1)
Erstens führen Sie aus, der Bundesrechnungshof sei ausschließlich für die Haushaltsführung
des Bundes zuständig.

Unserer Auffassung nach hat die zweckwidrige Gewährung erheblicher EU-Agrarsubventionen
unmittelbare Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da Deutschland Nettozahler der Europäischen
Union ist. Im Jahr 2024 war Deutschland mit einem Nettobeitrag von 13,1 Mrd. € der größte
Nettozahler der EU. Missstände bei der Verwendung von EU-Haushaltsmitteln haben daher
erhebliche Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung in Deutschland und fallen aus
unserer Sicht zumindest in den Mitverantwortungsbereich des Bundesrechnungshofs.

Die Bedeutung der Bewirtschaftung von EU-Mitteln für den Bundeshaushalt hat auch Bundeskanzler
Friedrich Merz am 19. Juni 2026 im Zusammenhang mit den Beratungen über den EU-Haushalt
hervorgehoben. Die Vorschläge der EU-Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028
würden nach Angaben des Bundeskanzlers bedeuten, dass Deutschland pro Jahr "mindestens 15,
eher 20 Milliarden Euro" zusätzlich für den EU-Haushalt bereitstellen müsse. Und weiter: "Dass das
angesichts unserer Haushaltslage im Augenblick nicht darstellbar ist, und zwar auf lange Zeit nicht
darstellbar ist, ich glaube, das wird jedem klar, wenn er einfach nur mal die Zahlen hört".
AbL e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Bahnhofstr. 31
59065 Hamm
Tel: 02381 90531-70 / -71
E-Mail: info@abl-ev.de
Homepage: www.abl-ev.de

Hamm, 17.09.26

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Vor dem Hintergrund des erheblichen Wettbewerbs um die begrenzten öffentlichen Haushaltsmittel
– sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – halten wir die zweckwidrige Gewährung
von Agrarsubventionen in dreistelliger Millionenhöhe an außerlandwirtschaftliche Nichtlandwirte für
nicht vertretbar.

(2)
Zweitens verweisen Sie auf die Zuständigkeit des Europäischen Rechnungshofs gemäß Art.
287 AEUV.

Art. 287 Abs. 3 AEUV bestimmt jedoch, dass die Prüfung in den Mitgliedstaaten „… in Verbindung mit
den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen erfolgt …“ und dass der Europäische Rechnungshof
und die „… einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane … vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Aus
dieser Regelung leiten wir ab, dass dem Bundesrechnungshof jedenfalls eine Mitwirkung im Rahmen
der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof zukommt. Auch insoweit sehen wir daher
eine Mitzuständigkeit des Bundesrechnungshofs.

(3)
Drittens weisen Sie darauf hin, dass die Direktzahlungen für Landwirte nach der GAP-
Strategieplan-Verordnung weder an die Staatsangehörigkeit der Begünstigten noch an die
Eigentümerstruktur juristischer Personen geknüpft seien.

Diese Feststellung beantwortet jedoch nicht die von uns aufgeworfene Frage, ob die Zahlung von
Agrarsubventionen an erstens, außerlandwirtschaftliche und zweitens, an ausländische bzw.
außereuropäische Finanzinvestoren dem Zweck der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe
entspricht. Ihre Formulierung könnte daher – vermutlich unbeabsichtigt – den Eindruck erwecken,
der Bundesrechnungshof halte die Weiterleitung von Agrarsubventionen, die der Förderung von
Landwirtinnen und Landwirten in Europa dienen sollen, an australische Investmentfonds und
vergleichbare Unternehmen für sachgerecht.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass die Rechtsgrundlage für die
Direktzahlungen, die GAP-Strategieplan-Verordnung der Europäischen Union, nicht lediglich
Vorgaben zur Staatsangehörigkeit der Begünstigten oder zu den Eigentümerverhältnissen juristischer
Personen enthält. Vielmehr verfolgt die Verordnung ausdrücklich das Ziel, nicht-landwirtschaftliche
Investoren vom Bezug von EU-Agrarsubventionen auszuschließen. Zu diesem Zweck definiert Art. 4
Abs. 5 der GAP-Strategieplan-Verordnung den Begriff des „aktiven Landwirts“. Demnach können die
Mitgliedstaaten, objektive und nichtdiskriminierende Kriterien anwenden, um missbräuchliche
Zahlungen an Nichtlandwirte auszuschließen. Hierzu sieht die Verordnung insbesondere vor, dass die
Mitgliedstaaten
die
folgenden
Kriterien
anwenden
können:
Einkommensprüfungen,
Arbeitskräfteeinsatz im landwirtschaftlichen Betrieb, Unternehmenszweck und Eintragung der
landwirtschaftlichen Tätigkeiten in nationalen oder regionalen Registern.

Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich auf den „Unternehmenszweck“ und damit auch auf
Konzernverbünde, Unternehmensgruppen und vergleichbare Unternehmensstrukturen. Sie ist
bewusst nicht auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe beschränkt, die als Tochtergesellschaften Teil
eines Konzerns sind. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel, dass die zuständigen
Behörden in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten diese Kriterien sachgerecht angewandt und
überprüft haben. Andernfalls wäre zu erwarten gewesen, dass die EU-Direktzahlungen tatsächlich auf
„aktive Landwirte“ beschränkt werden.

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Hätten die zuständigen Behörden den Unternehmenszweck der betreffenden Unternehmen geprüft,
hätten sie festgestellt, dass weder Igneo Infrastructure Partners noch dessen Eigentümer, First
Sentier Investors, einen spezifisch landwirtschaftlichen Unternehmenszweck verfolgen. Ebenso
dürften für Igneo Infrastructure Partners und First Sentier Investors keine Eintragungen
landwirtschaftlicher Tätigkeiten in nationalen oder regionalen Registern bestehen.

Im Übrigen weist die GAP-Strategieplan-Verordnung die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser
Regelung ausdrücklich den Mitgliedstaaten zu. Auch aus diesem Grund ist eine Prüfung durch den
Bundesrechnungshof (BRH) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof (ERH)
erforderlich.

(4)
Basierend auf der GAP Strategieplan-Verordnung geht es einerseits darum, den Sachverhalt
zu prüfen, dass nichtlandwirtschaftliche Unternehmensgruppen, deren Konzernspitzen keinen
landwirtschaftlichen Unternehmenszweck verfolgen, Zugang zu den EU-Agrarzahlungen gewährt
wird. In Deutschland stellt sich die Situation nach Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr
2024 so dar, dass 2.378 nichtlandwirtschaftliche Unternehmensgruppen, deren Konzernspitzen
keinen landwirtschaftlichen Unternehmenszweck verfolgen, rund 1,03 Mio. ha landwirtschaftliche
Nutzfläche bewirtschafteten und hierfür im gleichen Jahr schätzungsweise 279 Mio. € an EU-
Direktzahlungen erhielten. Bei einem erheblichen Teil dieser Unternehmen erscheint es
ausgeschlossen, dass sie nach den in der GAP-Strategieplan-Verordnung vorgeschlagenen Kriterien
die Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ erfüllen.

Zu diesen Investoren zählen die niedersächsische Lindhorst-Gruppe (Kerngeschäft Immobilien und
Seniorenheime) mit knapp 3,4 Millionen Euro sowie die Steinhoff Familienholding mit 2,9 Millionen
Euro. Allerdings profitiert auch die Lürsen Group – ein Schiffsbau-Unternehmen für Luxusyachten von
den EU-Agrarsubventionen im Jahr 2024 in Höhe von 1 Million Euro.

Weiter erhielt laut Bundesregierung (Drucksache 19/23172) die Lukas-Stiftung der Aldi-Nord-Erben
(Familie Albrecht) über ihre sieben Agrarunternehmen im Jahr 2019 zusammen 3 Millionen Euro.
Eines davon, die Tochtergesellschaft ALG Aschara Landwirtschaftsgesellschaft mbH, zählte laut
Greenpeace-Studie 2024 zu den 30 größten Empfängern von Direktzahlungen in Deutschland.

Die Situation stellt sich in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbar dar.
Bereits 2015 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seiner Stellungnahme „Jagd
nach Agrarland – ein Alarmsignal für Europa und eine Bedrohung für bäuerliche Familienbetriebe“
auf diese Entwicklung hingewiesen. Die Europäische Kommission hat das Thema 2017 ebenfalls
aufgegriffen. Seitdem hat sich der Umfang von Agrarflächen in der EU, die von
außerlandwirtschaftlichen Investoren erworben und bewirtschaftet werden, erheblich erhöht.

Eine Analyse von Greenpeace und den Datenanalysten Kaas & Mulvad (Januar 2026) zu sechs EU-
Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien) zeigt: Das
oberste 1 % der GAP-Empfänger erhält im Durchschnitt 27 % aller Subventionen, die obersten 10 %
durchschnittlich 63 %, die obersten 20 % rund 78 %. Das bedeutet: die unteren 80 % erhalten nur 22
%.

Der Finanzmarktforscher Damir Gojsic stellt nach seiner Analyse der Studie: „The Largest 50
Beneficiaries in each EU Member State of CAP and Cohesion Funds“ (in Auftrag geben: European
Parliament's Committee on Budgetary Control) fest, dass in der Förderperiode 2018 bis 2021

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insbesondere 17 Milliardäre – darunter der Britische Staubsauger Hersteller Dyson – von den
Zahlungen profitierten.

(5)
Zweitens geht es darum, den Sachverhalt zu prüfen, dass außerlandwirtschaftlichen,
außereuropäischen Investmentfonds Zugang zu den EU-Agrarzahlungen gewährt wird. Dabei geht
nicht lediglich um die geschätzten 5,4 Mio. € an EU-Direktzahlungen, die die australische
Investmentfirma Igneo Infrastructure Partners über ihre Tochterfirma DAH im Jahr 2024 erhalten hat.

Die rumänische Agricost, mit 57.000 Hektar die größte Einzelfarm der EU, gehört zum
Firmennetzwerk des Staatsfonds ADQ der Vereinigten Arabischen Emirate und erhielt allein 2024
rund 10,5 Millionen Euro an Direktzahlungen. Laut einer Recherche von Desmog flossen über
Agrarbetriebe in Rumänien, Spanien und Italien zwischen 2019 und 2024 insgesamt mehr als 71
Millionen Euro an EU-Agrarförderung in das Firmennetzwerk der Familie des Präsidenten
Muhammad bin Zayid bin Sultan Al Nahyan.

In
Frankreich
sind
umfangreiche
Investitionen
chinesischer
Unternehmen
und
Unternehmensnetzwerke in landwirtschaftliche Flächen dokumentiert. Insbesondere Hong Yang und
Beijing Reward International Trade erwarben in den Jahren 2016 und 2017 mehrere
landwirtschaftliche Betriebe in den Départements Indre und Allier, die zusammen eine Fläche von
rund 2.600 Hektar umfassten.

Nach unserer Auffassung verstößt die EU-weite Zahlung von möglicherweise mehr als 1 Mrd. € an
Agrarsubventionen an Nichtlandwirte und Investmentfonds gegen Artikel 39 AEUV, wonach der
landwirtschaftlichen Bevölkerung insbesondere eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten
ist. Darüber