V. Bauer; Frage zur Sozialversicherung einer Mitarbeiterin in seinem Unternehmen in Deutschland; Beitragspflicht unklar, Status der Beschäftigung streitig
Selbständigkeit und mit 19,25 Stunden in unserem Unternehmen beschäftigt Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
01 Selbständigkeit und mit 19,25 Stunden in unserem Unternehmen beschäftigt Von: V. Bauer am 16.09.2026 Hallo Expertenteam, wir haben eine Mitarbeiterin zum 01.09.2026 eingestellt, die bei uns 19,25 Stunden
Woche arbeitet und in der Selbständigkeit 15 Stunden
Woche. Ob sie weitere Angestellte hat ist uns nicht bekannt. Den Verdienst, den sie für 2026 angegeben hat liegt etwas unter dem, was sie bei uns verdienen wird. (die Grenze von € 1977,50 wird überschritten) Zur Zeit ist sie privat kranken- und pflegeversichert. Auf den ersten Blick hätte ich gesagt, dass sie bei uns hauptberuflich beschäftigt ist, da die Wochenstunden und das Entgelt höher sind als in der Selbständigkeit. Die KK hat uns mitgeteilt, dass sie weiterhin hauptberuflich selbständig ist. ==> Kann es daran liegen, dass sie vor dem Eintritt bei uns hauptberuflich selbständig war? ==> Oder wäre allein für sich schon ausschlaggebend, wenn sie mindestens eine Angestellte hätte, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt? ==> Und wie sieht es für das Jahr 2027 aus? Bleibt es dann so wie in 2026, wenn sich auf beiden Seiten nichts ändert? ==> Wie sieht es mit dem AG Zuschuss zur KV und PV aus? ==> So wie mir bekannt ist, hat sie keinen Anspruch darauf. Wenn der AG jedoch trotzdem zahlt, wäre diese dann beitragspflichtig? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! V. Bauer Antworten
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Sie sind noch nicht registriert? Jetzt registrieren
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbietenden gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbietenden der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbietenden übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.
wir haben eine Mitarbeiterin zum 01.09.2026 eingestellt, die bei uns 19,25 Stunden
Woche arbeitet und in der Selbständigkeit 15 Stunden
Ob sie weitere Angestellte hat ist uns nicht bekannt.
Den Verdienst, den sie für 2026 angegeben hat liegt etwas unter dem, was sie bei uns verdienen wird. (die Grenze von € 1977,50 wird überschritten)
Zur Zeit ist sie privat kranken- und pflegeversichert.
Auf den ersten Blick hätte ich gesagt, dass sie bei uns hauptberuflich beschäftigt ist, da die Wochenstunden und das Entgelt höher sind als in der Selbständigkeit.
Die KK hat uns mitgeteilt, dass sie weiterhin hauptberuflich selbständig ist.
==> Kann es daran liegen, dass sie vor dem Eintritt bei uns hauptberuflich selbständig war?
==> Oder wäre allein für sich schon ausschlaggebend, wenn sie mindestens eine Angestellte hätte, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?
==> Und wie sieht es für das Jahr 2027 aus? Bleibt es dann so wie in 2026, wenn sich auf beiden Seiten nichts ändert?
==> Wie sieht es mit dem AG Zuschuss zur KV und PV aus?
==> So wie mir bekannt ist, hat sie keinen Anspruch darauf. Wenn der AG jedoch trotzdem zahlt, wäre diese dann beitragspflichtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!