Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft Stellungnahme zum Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität; Berlin; Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige praxisuntauglich.
8er-Stellungnahme
1/9 DEUTSCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Breite Str. 29 10178 Berlin BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21 10117 Berlin BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Breite Str. 29 10178 Berlin
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V. Burgstr. 28 10178 Berlin GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT E. V. Wilhelmstr. 43/43G 10117 Berlin HANDELSVERBAND DEUTSCHLAND DER EINZELHANDEL E. V. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin BUNDESVERBAND GROSSHANDEL, AUSSENHANDEL, DIENSTLEISTUNGEN E. V. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin
- September 2026
Frau MDin Anette Wagner Leiterin der Steuerabteilung Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin
Per E-Mail: …
Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“
Sehr geehrte Frau Wagner, mit dem am 16. Juli 2026 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkrimina- lität beabsichtigen das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Der Aktions- plan umfasst 26 Maßnahmen zur Verschärfung des Steuerstrafrechts, zur Bündelung behördlicher Ermittlungsstrukturen, zur stärkeren Nutzung und Auswertung steuerlicher Daten sowie zur Erwei- terung unternehmerischer Melde-, Aufbewahrungs- und Speicherpflichten. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft unterstützen das Ziel, Steuer- und Finanzkrimina- lität wirksam zu bekämpfen. Die Hinterziehung von Steuern ist gemeinschaftsschädlich und geht zu Lasten aller Steuerehrlichen, d. h. sowohl der Bürger als auch der Unternehmen. Die weit überwie- gende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland, die teilweise ohnehin bereits abhängig von der Betriebsgröße der permanenten Betriebsprüfung unterliegen, erfüllt ihre steuerlichen Pflichten
2/9 DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ gewissenhaft und leistet ihre Steuern nach bestem Wissen. Die Unternehmen wollen die Vielzahl der steuerrechtlichen Vorschriften zutreffend erfüllen und sind bestrebt, dies durch aufwendige Maß- nahmen der steuerlichen Compliance sicherzustellen. Mehrere der angekündigten Maßnahmen sind kritisch zu bewerten, da sie über die Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen hinausgehen und erhebliche rechtliche, administrative sowie wirt- schaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Insbesondere eine vorgesehene Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wäre nicht praxis- tauglich und würde zu hohen Kollateralschaden in der Wirtschaft führen. Angesichts der Komplexität und Vielfältigkeit der Geschäftsaktivitäten sowie einem hochkomplexen nationalen und internationa- len Steuerumfeld können Fehleinschätzungen bei der steuerlichen Qualifikation oder der Erfassung von steuerrelevanten Sachverhalten entstehen, welche sich selbst bei umfassenden Tax-Compli- ance-Management-Systemen nicht immer vermeiden lassen. Unternehmen dürfen daher nicht un- besehen in die Nähe krimineller Steuerhinterziehung und erst recht nicht in die Nähe von „Hinterzie- hungsstrategien“ gerückt werden, wenn Fehler gemacht wurden. Die vorhandenen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige haben sich gerade in diesem Zusammenhang bewährt, da sie es Unternehmen ermöglichen, nachträglich erkannte Sachverhalte zu berichtigen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Zudem sollte bei der Konkretisierung und gesetzlichen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen klar zwischen vorsätzlicher und organisierter Steuerkriminalität ei- nerseits sowie Fehlern, Fehleinschätzungen und vertretbaren Rechtsauffassungen in einem kom- plexen steuerlichen Umfeld andererseits unterschieden werden. Zudem sollten neue Pflichten und Ermittlungsbefugnisse verhältnismäßig, rechtssicher und tech- nisch umsetzbar sein. Dabei sollten insbesondere die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und die bereits bestehenden steuerlichen Melde-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten be- rücksichtigt werden.
Die avisierten Maßnahmen sollten nicht von einem generellen Misstrauen gegenüber Unternehmen getragen sein. Vielmehr sollte Unternehmen das grundsätzliche Vertrauen entgegengebracht wer- den, dass diese ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen. Denn Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit bewusst und leisten hierzu durch ihre Investitio- nen, Erträge und Steuerzahlungen einen wesentlichen Beitrag. Von funktionierenden öffentlichen Strukturen und Institutionen profitiert auch die Privatwirtschaft. Schließlich sollten die angekündigten Maßnahmen vor ihrer gesetzlichen Umsetzung einer umfas- senden rechtlichen, wirtschaftlichen und bürokratischen Folgenabschätzung unterzogen werden. Die Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität darf nicht zu einem allgemeinen Bürokratieauf- bau und erhöhten Rechtsrisiken für ehrliche Unternehmen führen. Vielmehr sollte sie mit konkreten Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts, zur Beschleunigung steuerlicher Verfahren und zur stärkeren Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme verbunden wer- den. Die Maßnahmenvorschläge des Aktionsplans kommentieren wir im Detail im beigefügten besonde- ren Teil der Stellungnahme.
3/9 DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ Wir bitten Sie, die Hinweise und Einschätzungen der von uns vertretenen Unternehmen aufzugreifen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE E.V.
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS E. V.
BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V.
GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT E. V.
HANDELSVERBAND DEUTSCHLAND E. V.
BUNDESVERBAND GROSSHANDEL AUSSENHANDEL, DIENSTLEISTUNGEN E. V.
4/9 DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ Besonderer Teil
Zu den Maßnahmen des Aktionsplans im Einzelnen haben wir folgende Anmerkungen: I. Steuergerechtigkeit erhöhen und Einnahmeverluste minimieren (Maßnahmen 1 – 7) Zu Maßnahme 1 - Bekämpfung von Schwarzarbeit und damit einhergehendem Steuerbetrug Schwarzarbeit und der damit einhergehende Steuerbetrug können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Eine wirksame Bekämpfung – insbesondere in den von Schwarzarbeit betroffenen Branchen – ist daher zu unterstützen. Die hierzu vorgesehenen Kontrollen und weiteren Maßnahmen müssen jedoch zielgerichtet und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Petitum: Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und damit einhergehendem Steuer- betrug sollten zielgerichtet und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Zusätzliche Belastungen für Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, sind zu vermeiden. Zu den Maßnahmen 2 und 3 - Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines Verbrechen- statbestands
Mit der Maßnahme 2 soll der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Maßnahme 3 sieht darüber hinaus die Einführung eines Verbrechens- Tatbestands für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Beide Maßnahmen führen in ihrem Zusammenwirken zu einer erheblichen Verschärfung des gel- tenden Steuerstrafrechts. Mit Blick auf die erheblichen Strafandrohungen bei vorsätzlichen Steuerdelikten sollte sichergestellt werden, dass die bloßen Fehler, fahrlässige Pflichtverletzungen und vertretbare Rechtsauffassun- gen bei komplexen steuerlichen Sachverhalten nicht in die Nähe von Steuerkriminalität gerückt wer- den. Die Maßnahmen 2 und 3 sind außerdem im Zusammenhang mit der in Maßnahme 9 vorgesehenen Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige zu betrachten. In ihrer Gesamtwirkung könnten die geplanten Änderungen die freiwillige Aufarbeitung und Offenlegung bislang nicht erkannter steuerli- cher Sachverhalte erheblich erschweren. Petitum: Die in den Maßnahmen 2 und 3 vorgesehenen Verschärfungen des Steuerstrafrechts soll- ten in ihrer Gesamtwirkung überprüft werden. Es muss sichergestellt sein, dass steuerehrliche Un- ternehmen nicht in den Verdacht entsprechender Steuerstraftaten gerückt werden. Zu Maßnahme 5 - Gezielter Einsatz der Bundesbetriebsprüfung
Die stärkere risikoorientierte Ausrichtung der Bundesbetriebsprüfung ist grundsätzlich sachgerecht. Sie kann dazu beitragen, die Ressourcen der Finanzverwaltung gezielter einzusetzen. Die Formu- lierung des Aktionsplans darf jedoch nicht zu der Annahme führen, dass Großunternehmen und
5/9 DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ Unternehmen mit komplexen Konzernstrukturen bereits aufgrund ihrer Größe oder Struktur ein er- höhtes steuerliches Risiko aufweisen. Eine risikoorientierte Prüfung sollte unabhängig von der Unternehmensgröße auf transparenten und sachgerechten Kriterien beruhen. Unternehmen investieren erhebliche personelle, technische und finanzielle Ressourcen in Tax-Compliance-Management-Systeme. Diese Systeme sollten sich auch auf die Risikoeinstufung und den Umfang steuerlicher Prüfungen auswirken. Petitum: Die Kriterien für die risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung sollten transparent und bun- desweit einheitlich ausgestaltet werden. Wirksame Tax-Compliance-Management-Systeme sollten bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen sowie bei Umfang und Intensität der Prüfung ange- messen berücksichtigt werden. Unternehmensgröße und komplexe Konzernstrukturen dürfen für sich genommen keine erhöhte Risikoeinstufung begründen. Zu Maßnahme 6 - Aggressive Steuergestaltungen Der Aktionsplan sieht vor, den Graubereich aggressiver Steuergestaltungen in den Blick zu nehmen und Möglichkeiten weiterer Rechtsverschärfungen beispielsweise im Bereich der Dividendengestal- tungen zu prüfen. Welche Gestaltungen konkret erfasst werden sollen, bleibt offen. Je eindeutiger steuerliche Rege- lungen ausgestaltet sind, desto weniger Graubereiche und Auslegungsfragen entstehen. Es muss zudem klar zwischen Steuerhinterziehung, missbräuchlichen Gestaltungen und der rechtmäßigen Nutzung gesetzlich vorgesehener Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten unterschieden werden. Petitum: Vor weiteren Rechtsverschärfungen sollte klar bestimmt werden, welche Sachverhalte er- fasst werden sollen. Rechtmäßige unternehmerische Gestaltungen und die Nutzung gesetzlich vor- gesehener Regelungen dürfen nicht pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt werden. Zu Maßnahme 7 - Vereinfachung des Steuerrechts
Die angekündigte Vereinfachung des Steuerrechts durch Typisierungen und Pauschalierungen ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Vereinfachung des Steuerrechts muss ein eigenständiges Ziel der weiteren steuerpolitischen Gesetzgebung sein. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts so- wie die wachsenden Daten-, Melde- und Dokumentationspflichten stellen Unternehmen und Finanz- verwaltung vor erhebliche Herausforderungen.
Die vorgesehenen Vereinfachungen sollten aber nicht auf einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen beschränkt bleiben. Auch Unternehmen benötigen praktikable und digitaltaugliche Regelungen, die die Fehleranfälligkeit reduzieren und zu einer tatsächlichen administrativen Entlastung führen. Dies steht jedoch im Widerspruch zu weiteren Maßnahmen d