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title: "Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft Stellungnahme zum Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität; Berlin; Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige praxisuntauglich."
sdDatePublished: "2026-09-17T07:05:00Z"
source: "https://www.gdv.de/resource/blob/215472/8528b38cf0e8cc6eb9d564051af366b1/stn-aktionsplan-wirtschaftskriminalitaet-data.pdf"
topics:
  - name: "tax evasion"
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  - name: "fraud"
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  - "Germany"
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Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft Stellungnahme zum Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität; Berlin; Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige praxisuntauglich.

8er-Stellungnahme

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DEUTSCHE INDUSTRIE- UND
HANDELSKAMMER
Breite Str. 29
10178 Berlin
BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN
INDUSTRIE E. V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
ZENTRALVERBAND DES
DEUTSCHEN HANDWERKS E. V.
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21
10117 Berlin
BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN
ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V.
Breite Str. 29
10178 Berlin

BUNDESVERBAND DEUTSCHER
BANKEN E. V.
Burgstr. 28
10178 Berlin
GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN
VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT E. V.
Wilhelmstr. 43/43G
10117 Berlin
HANDELSVERBAND DEUTSCHLAND
DER EINZELHANDEL E. V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
BUNDESVERBAND GROSSHANDEL,
AUSSENHANDEL, DIENSTLEISTUNGEN
E. V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

15. September 2026

Frau
MDin Anette Wagner
Leiterin der Steuerabteilung
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Per E-Mail: …

Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“

Sehr geehrte Frau Wagner,
mit dem am 16. Juli 2026 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkrimina-
lität beabsichtigen das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Der Aktions-
plan umfasst 26 Maßnahmen zur Verschärfung des Steuerstrafrechts, zur Bündelung behördlicher
Ermittlungsstrukturen, zur stärkeren Nutzung und Auswertung steuerlicher Daten sowie zur Erwei-
terung unternehmerischer Melde-, Aufbewahrungs- und Speicherpflichten.
Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft unterstützen das Ziel, Steuer- und Finanzkrimina-
lität wirksam zu bekämpfen. Die Hinterziehung von Steuern ist gemeinschaftsschädlich und geht zu
Lasten aller Steuerehrlichen, d. h. sowohl der Bürger als auch der Unternehmen. Die weit überwie-
gende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland, die teilweise ohnehin bereits abhängig von der
Betriebsgröße der permanenten Betriebsprüfung unterliegen, erfüllt ihre steuerlichen Pflichten

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DIHK BDI
ZDH
BDA BdB
GDV HDE
BGA
Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“
gewissenhaft und leistet ihre Steuern nach bestem Wissen. Die Unternehmen wollen die Vielzahl
der steuerrechtlichen Vorschriften zutreffend erfüllen und sind bestrebt, dies durch aufwendige Maß-
nahmen der steuerlichen Compliance sicherzustellen.
Mehrere der angekündigten Maßnahmen sind kritisch zu bewerten, da sie über die Bekämpfung
organisierter krimineller Strukturen hinausgehen und erhebliche rechtliche, administrative sowie wirt-
schaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können.
Insbesondere eine vorgesehene Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wäre nicht praxis-
tauglich und würde zu hohen Kollateralschaden in der Wirtschaft führen. Angesichts der Komplexität
und Vielfältigkeit der Geschäftsaktivitäten sowie einem hochkomplexen nationalen und internationa-
len Steuerumfeld können Fehleinschätzungen bei der steuerlichen Qualifikation oder der Erfassung
von steuerrelevanten Sachverhalten entstehen, welche sich selbst bei umfassenden Tax-Compli-
ance-Management-Systemen nicht immer vermeiden lassen. Unternehmen dürfen daher nicht un-
besehen in die Nähe krimineller Steuerhinterziehung und erst recht nicht in die Nähe von „Hinterzie-
hungsstrategien“ gerückt werden, wenn Fehler gemacht wurden. Die vorhandenen Regelungen zur
strafbefreienden Selbstanzeige haben sich gerade in diesem Zusammenhang bewährt, da sie es
Unternehmen ermöglichen, nachträglich erkannte Sachverhalte zu berichtigen, ohne strafrechtliche
Folgen befürchten zu müssen. Zudem sollte bei der Konkretisierung und gesetzlichen Umsetzung
der angekündigten Maßnahmen klar zwischen vorsätzlicher und organisierter Steuerkriminalität ei-
nerseits sowie Fehlern, Fehleinschätzungen und vertretbaren Rechtsauffassungen in einem kom-
plexen steuerlichen Umfeld andererseits unterschieden werden.
Zudem sollten neue Pflichten und Ermittlungsbefugnisse verhältnismäßig, rechtssicher und tech-
nisch umsetzbar sein. Dabei sollten insbesondere die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis
und die bereits bestehenden steuerlichen Melde-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten be-
rücksichtigt werden.

Die avisierten Maßnahmen sollten nicht von einem generellen Misstrauen gegenüber Unternehmen
getragen sein. Vielmehr sollte Unternehmen das grundsätzliche Vertrauen entgegengebracht wer-
den, dass diese ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen. Denn Unternehmen
sind sich ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit bewusst und leisten hierzu durch ihre Investitio-
nen, Erträge und Steuerzahlungen einen wesentlichen Beitrag. Von funktionierenden öffentlichen
Strukturen und Institutionen profitiert auch die Privatwirtschaft.
Schließlich sollten die angekündigten Maßnahmen vor ihrer gesetzlichen Umsetzung einer umfas-
senden rechtlichen, wirtschaftlichen und bürokratischen Folgenabschätzung unterzogen werden.
Die Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität darf nicht zu einem allgemeinen Bürokratieauf-
bau und erhöhten Rechtsrisiken für ehrliche Unternehmen führen. Vielmehr sollte sie mit konkreten
Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts, zur Beschleunigung steuerlicher Verfahren und
zur stärkeren Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme verbunden wer-
den.
Die Maßnahmenvorschläge des Aktionsplans kommentieren wir im Detail im beigefügten besonde-
ren Teil der Stellungnahme.

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DIHK BDI
ZDH
BDA BdB
GDV HDE
BGA
Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“
Wir bitten Sie, die Hinweise und Einschätzungen der von uns vertretenen Unternehmen aufzugreifen
und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEUTSCHE INDUSTRIE- UND
HANDELSKAMMER

BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN
INDUSTRIE E.V.

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN
HANDWERKS E. V.

BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN
ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V.

BUNDESVERBAND DEUTSCHER
BANKEN E. V.

GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN
VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT E. V.

HANDELSVERBAND DEUTSCHLAND
 E. V.

BUNDESVERBAND GROSSHANDEL
AUSSENHANDEL, DIENSTLEISTUNGEN E. V.

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DIHK BDI
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GDV HDE
BGA
Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“
Besonderer Teil

Zu den Maßnahmen des Aktionsplans im Einzelnen haben wir folgende Anmerkungen:
I. Steuergerechtigkeit erhöhen und Einnahmeverluste minimieren (Maßnahmen 1 – 7)
Zu Maßnahme 1 - Bekämpfung von Schwarzarbeit und damit einhergehendem Steuerbetrug
Schwarzarbeit und der damit einhergehende Steuerbetrug können zu Wettbewerbsverzerrungen
führen. Eine wirksame Bekämpfung – insbesondere in den von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
– ist daher zu unterstützen. Die hierzu vorgesehenen Kontrollen und weiteren Maßnahmen müssen
jedoch zielgerichtet und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Petitum: Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und damit einhergehendem Steuer-
betrug sollten zielgerichtet und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Zusätzliche Belastungen für
Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, sind zu vermeiden.
Zu den Maßnahmen 2 und 3 - Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines Verbrechen-
statbestands

Mit der Maßnahme 2 soll der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre
Freiheitsstrafe erhöht werden. Maßnahme 3 sieht darüber hinaus die Einführung eines Verbrechens-
Tatbestands für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung mit einer Mindestfreiheitsstrafe
von einem Jahr vor.
Beide Maßnahmen führen in ihrem Zusammenwirken zu einer erheblichen Verschärfung des gel-
tenden Steuerstrafrechts.
Mit Blick auf die erheblichen Strafandrohungen bei vorsätzlichen Steuerdelikten sollte sichergestellt
werden, dass die bloßen Fehler, fahrlässige Pflichtverletzungen und vertretbare Rechtsauffassun-
gen bei komplexen steuerlichen Sachverhalten nicht in die Nähe von Steuerkriminalität gerückt wer-
den.
Die Maßnahmen 2 und 3 sind außerdem im Zusammenhang mit der in Maßnahme 9 vorgesehenen
Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige zu betrachten. In ihrer Gesamtwirkung könnten die
geplanten Änderungen die freiwillige Aufarbeitung und Offenlegung bislang nicht erkannter steuerli-
cher Sachverhalte erheblich erschweren.
Petitum: Die in den Maßnahmen 2 und 3 vorgesehenen Verschärfungen des Steuerstrafrechts soll-
ten in ihrer Gesamtwirkung überprüft werden. Es muss sichergestellt sein, dass steuerehrliche Un-
ternehmen nicht in den Verdacht entsprechender Steuerstraftaten gerückt werden.
Zu Maßnahme 5 - Gezielter Einsatz der Bundesbetriebsprüfung

Die stärkere risikoorientierte Ausrichtung der Bundesbetriebsprüfung ist grundsätzlich sachgerecht.
Sie kann dazu beitragen, die Ressourcen der Finanzverwaltung gezielter einzusetzen. Die Formu-
lierung des Aktionsplans darf jedoch nicht zu der Annahme führen, dass Großunternehmen und

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GDV HDE
BGA
Stellungnahme zum „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“
Unternehmen mit komplexen Konzernstrukturen bereits aufgrund ihrer Größe oder Struktur ein er-
höhtes steuerliches Risiko aufweisen.
Eine risikoorientierte Prüfung sollte unabhängig von der Unternehmensgröße auf transparenten und
sachgerechten Kriterien beruhen. Unternehmen investieren erhebliche personelle, technische und
finanzielle Ressourcen in Tax-Compliance-Management-Systeme. Diese Systeme sollten sich auch
auf die Risikoeinstufung und den Umfang steuerlicher Prüfungen auswirken.
Petitum: Die Kriterien für die risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung sollten transparent und bun-
desweit einheitlich ausgestaltet werden. Wirksame Tax-Compliance-Management-Systeme sollten
bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen sowie bei Umfang und Intensität der Prüfung ange-
messen berücksichtigt werden. Unternehmensgröße und komplexe Konzernstrukturen dürfen für
sich genommen keine erhöhte Risikoeinstufung begründen.
Zu Maßnahme 6 - Aggressive Steuergestaltungen
Der Aktionsplan sieht vor, den Graubereich aggressiver Steuergestaltungen in den Blick zu nehmen
und Möglichkeiten weiterer Rechtsverschärfungen beispielsweise im Bereich der Dividendengestal-
tungen zu prüfen.
Welche Gestaltungen konkret erfasst werden sollen, bleibt offen. Je eindeutiger steuerliche Rege-
lungen ausgestaltet sind, desto weniger Graubereiche und Auslegungsfragen entstehen. Es muss
zudem klar zwischen Steuerhinterziehung, missbräuchlichen Gestaltungen und der rechtmäßigen
Nutzung gesetzlich vorgesehener Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten unterschieden werden.
Petitum: Vor weiteren Rechtsverschärfungen sollte klar bestimmt werden, welche Sachverhalte er-
fasst werden sollen. Rechtmäßige unternehmerische Gestaltungen und die Nutzung gesetzlich vor-
gesehener Regelungen dürfen nicht pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Zu Maßnahme 7 - Vereinfachung des Steuerrechts

Die angekündigte Vereinfachung des Steuerrechts durch Typisierungen und Pauschalierungen ist
ausdrücklich zu begrüßen. Die Vereinfachung des Steuerrechts muss ein eigenständiges Ziel der
weiteren steuerpolitischen Gesetzgebung sein. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts so-
wie die wachsenden Daten-, Melde- und Dokumentationspflichten stellen Unternehmen und Finanz-
verwaltung vor erhebliche Herausforderungen.

Die vorgesehenen Vereinfachungen sollten aber nicht auf einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen
beschränkt bleiben. Auch Unternehmen benötigen praktikable und digitaltaugliche Regelungen, die
die Fehleranfälligkeit reduzieren und zu einer tatsächlichen administrativen Entlastung führen. Dies
steht jedoch im Widerspruch zu weiteren Maßnahmen d