BdSt NRW fordert Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen; Parlamentsvorbehalt bei Ausnahmen stärkt Haushaltsentlastung.

BdSt NRW fordert: Bürokratieabbau muss auch Steuergeld sparen | Presseportal

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.

BdSt NRW fordert: Bürokratieabbau muss auch Steuergeld sparen

Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) unterstützt die Stoßrichtung der drei geplanten Bürokratieabbaugesetze der Landesregierung, fordert aber Nachbesserungen. In der Anhörung im Landtag hat er zwei zentrale Punkte benannt:

Der BdSt NRW fordert wirksamen Bürokratieabbau

In der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen zu den drei geplanten Bürokratieabbaugesetzen (Drucksachen 18

  1. hat der BdSt NRW als Sachverständiger umfassend Stellung bezogen und die Fragen der Abgeordneten aller Fraktionen beantwortet. Das Fazit des Verbands: “Die Richtung stimmt. Damit der Bürokratieabbau kein Lippenbekenntnis bleibt, muss der Landtag die Entwürfe nachschärfen”, so Rik Steinheuer, BdSt NRW-Vorsitzender.

Zwei zentrale Punkte dabei sind:

Ausnahmen von der Abschaffung bürokratischer Pflichten müssen der Zustimmung des Parlaments unterliegen.

Weniger Aufgaben und digitale Abläufe müssen verbindlich zum Stellenabbau führen. Der anstehende Pensionierungsschub bietet die Chance, die Haushalte von Land und Kommunen zu entlasten.

Beim zweiten Entlastungsgesetz zur Aussetzung von Dokumentationspflichten und beim dritten zur Aufhebung von Schriftformerfordernissen räumt sich die Landesregierung zu große Schlupflöcher ein. Ministerien können demnach gestrichene Pflichten und Schriftformerfordernisse per einfacher Verordnung fortbestehen oder jederzeit wieder aufleben lassen.

Solche Ausnahmeverordnungen müssen aus Steuerzahlersicht zwingend der Zustimmung des Landtags unterliegen. Dieser sogenannte Parlamentsvorbehalt soll sicherstellen, dass nur tatsächlich zwingend erforderliche Bürokratielasten fortbestehen, die einer kritischen Prüfung des Parlaments standhalten.

Zudem braucht Formfreiheit durchgängige digitale Prozesse ohne Medienbrüche. Andernfalls verpufft sie im Verwaltungsalltag.

Den Entwürfen fehlt ein Einspareffekt für die öffentlichen Haushalte. Fallen Berichts- und Dokumentationspflichten weg und werden Abläufe vereinfacht, wird auch in den Verwaltungen spürbar Arbeitszeit frei. Diese Freiräume muss das Land angesichts des anstehenden Pensionierungsschubs der Babyboomer-Generation konsequent nutzen.

Aufgabenabbau und Ausbau der Digitalisierung müssen deshalb mit einem verbindlichen Plan für Stellenabbau und Wiederbesetzungen verknüpft werden. Freiwerdende Stellen dürfen nicht automatisch nachbesetzt werden. Nur so entsteht eine echte demografische Rendite für die Steuerzahler und die Haushalte von Land und Kommunen.

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