Fraktion Tierschutzpartei beantragt externe, unabhängige Vergabe- und Nachtragsprüfung ab 2 Mio Euro in Magdeburg; Budgetschutz und Vermeidung teurer Nachträge

1

Antrag Datum Nummer öffentlich 10.09.2026 A0179/26 Absender

Fraktion Tierschutzpartei

Adressat

Vorsitzender des Stadtrates

Wigbert Schwenke

Gremium Sitzungstermin

Stadtrat 24.09.2026

Kurztitel

Einführung einer verpflichtenden, externen und unabhängigen Vergabe- und Nachtragsprüfung bei kommunalen Großbauprojekten ab 2 Millionen Euro zur Sicherung der Haushaltsdisziplin

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen: Zur Entlastung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um finanzielle Risiken zu vermeiden, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit ab einer geschätzten Brutto- Auftragssumme von 2.000.000 Euro für alle kommunalen Hoch-, Tief- und Infrastrukturmaßnahmen zukünftig ein unabhängiges, externes Ingenieurbüro oder eine spezialisierte Bauberatungsgesellschaft verpflichtend mit folgenden Aufgaben betraut werden kann:

  1. Prüfung der Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung (LPH 6 & 7 nach HOAI): Lückenlose Qualitäts- und Schnittstellenprüfung der Leistungsverzeichnisse (LV), um spätere Nachtragspotenziale durch unklare Leistungsbeschreibungen im Vorfeld systematisch zu eliminieren.

  2. Rechtssichere Auskömmlichkeitsprüfung (gemäß § 16d EU VOB/A bzw. VgV): Detaillierte betriebswirtschaftliche Überprüfung der eingegangenen Bieterangebote auf Preisstrukturen, um spekulative Unterangebote (“Dumping-Preise”) rechtssicher auszuschließen.

  3. Begleitendes Nachtragscontrolling (Anti-Claim-Management): Kontinuierliche baubetriebliche Prüfung aller eingehenden Mehrkostenforderungen während der Bauphase, dem Grunde und der Höhe nach, um unberechtigte Nachträge abzuwehren.

Wir bitten um Überweisung in den Vergabeausschuss.

Begründung: Bauprojekte ab einem Volumen von 2 Millionen Euro stellen für den Haushalt unserer Kommune ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Die Praxis zeigt, dass die finalen Baukosten bei Projekten dieser Größenordnung durch nachträgliche Forderungen der Bauwirtschaft oft exorbitant steigen. Dies liegt selten an mangelnder Kompetenz der Verwaltung, sondern an einer professionellen Strategie der Bauunternehmen: Lücken in den Ausschreibungen werden im Rahmen des sogenannten „Claim Managements“ gezielt genutzt, um die Gewinnmarge nachträglich über teure Nachträge zu maximieren. Unsere kommunale Verwaltung leistet hervorragende Arbeit, ist jedoch personell und

2

zeitlich durch das Tagesgeschäft voll ausgelastet. Es fehlen die Kapazitäten und die hochspezialisierte Software, um auf Augenhöhe mit den Rechts- und Kalkulationsabteilungen großer Baukonzerne zu verhandeln.

Die Festlegung einer Verfahrensgrenze von 2 Millionen Euro schützt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Das Honorar für ein solches externes Prüfbüro beträgt nur einen kleinen Bruchteil der Bausumme. Es amortisiert sich in der Regel bereits durch das erfolgreiche Abwehren eines einzigen unberechtigten Großnachtrags. Zudem sichert die Einbindung externer Expertinnen und Experten das Verfahren gegen Formfehler ab – dies minimiert das Risiko, dass der Stadt bereits zugesagte Fördermittel bei der nachträglichen Prüfung durch die Förderbanken entzogen werden.

Die Einführung dieser externen Kontrollinstanz ist somit kein zusätzlicher Kostenfaktor, sondern eine dringend notwendige Schutzmaßnahme für den städtischen Haushalt und eine wirksame Entlastung für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt.

Stephan Papenbreer Evelin Schulz Stadtrat

Stadträtin