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title: "Fraktion Tierschutzpartei beantragt externe, unabhängige Vergabe- und Nachtragsprüfung ab 2 Mio Euro in Magdeburg; Budgetschutz und Vermeidung teurer Nachträge"
sdDatePublished: "2026-09-17T06:48:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
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  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "public finance"
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locations:
  - "Magdeburg"
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Fraktion Tierschutzpartei beantragt externe, unabhängige Vergabe- und Nachtragsprüfung ab 2 Mio Euro in Magdeburg; Budgetschutz und Vermeidung teurer Nachträge

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Antrag
Datum
Nummer
öffentlich
10.09.2026
A0179/26
Absender

Fraktion Tierschutzpartei

Adressat

Vorsitzender des Stadtrates

Wigbert Schwenke

Gremium
Sitzungstermin

Stadtrat
24.09.2026

Kurztitel

Einführung einer verpflichtenden, externen und unabhängigen Vergabe- und
Nachtragsprüfung bei kommunalen Großbauprojekten ab 2 Millionen Euro zur Sicherung der
Haushaltsdisziplin

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Zur Entlastung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um finanzielle Risiken zu
vermeiden, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit ab einer geschätzten Brutto-
Auftragssumme von 2.000.000 Euro für alle kommunalen Hoch-, Tief- und Infrastrukturmaßnahmen
zukünftig
ein
unabhängiges,
externes
Ingenieurbüro
oder
eine
spezialisierte
Bauberatungsgesellschaft verpflichtend mit folgenden Aufgaben betraut werden kann:

1. Prüfung der Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung (LPH 6 & 7 nach HOAI):
Lückenlose Qualitäts- und Schnittstellenprüfung der Leistungsverzeichnisse (LV), um spätere
Nachtragspotenziale durch unklare Leistungsbeschreibungen im Vorfeld systematisch zu
eliminieren.

2. Rechtssichere Auskömmlichkeitsprüfung (gemäß § 16d EU VOB/A bzw. VgV):
Detaillierte betriebswirtschaftliche Überprüfung der eingegangenen Bieterangebote auf
Preisstrukturen, um spekulative Unterangebote ("Dumping-Preise") rechtssicher auszuschließen.

3. Begleitendes Nachtragscontrolling (Anti-Claim-Management):
Kontinuierliche baubetriebliche Prüfung aller eingehenden Mehrkostenforderungen während der
Bauphase, dem Grunde und der Höhe nach, um unberechtigte Nachträge abzuwehren.

Wir bitten um Überweisung in den Vergabeausschuss.

Begründung:
Bauprojekte ab einem Volumen von 2 Millionen Euro stellen für den Haushalt unserer Kommune ein
erhebliches finanzielles Risiko dar. Die Praxis zeigt, dass die finalen Baukosten bei Projekten dieser
Größenordnung durch nachträgliche Forderungen der Bauwirtschaft oft exorbitant steigen. Dies liegt
selten an mangelnder Kompetenz der Verwaltung, sondern an einer professionellen Strategie der
Bauunternehmen: Lücken in den Ausschreibungen werden im Rahmen des sogenannten „Claim
Managements“ gezielt genutzt, um die Gewinnmarge nachträglich über teure Nachträge zu
maximieren. Unsere kommunale Verwaltung leistet hervorragende Arbeit, ist jedoch personell und

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zeitlich durch das Tagesgeschäft voll ausgelastet. Es fehlen die Kapazitäten und die
hochspezialisierte Software, um auf Augenhöhe mit den Rechts- und Kalkulationsabteilungen großer
Baukonzerne zu verhandeln.

Die Festlegung einer Verfahrensgrenze von 2 Millionen Euro schützt die Handlungsfähigkeit der
Verwaltung. Das Honorar für ein solches externes Prüfbüro beträgt nur einen kleinen Bruchteil der
Bausumme. Es amortisiert sich in der Regel bereits durch das erfolgreiche Abwehren eines einzigen
unberechtigten Großnachtrags. Zudem sichert die Einbindung externer Expertinnen und Experten
das Verfahren gegen Formfehler ab – dies minimiert das Risiko, dass der Stadt bereits zugesagte
Fördermittel bei der nachträglichen Prüfung durch die Förderbanken entzogen werden.

Die Einführung dieser externen Kontrollinstanz ist somit kein zusätzlicher Kostenfaktor, sondern eine
dringend notwendige Schutzmaßnahme für den städtischen Haushalt und eine wirksame
Entlastung für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt.

Stephan Papenbreer
Evelin Schulz
Stadtrat

Stadträtin