Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg beschließt Neuaufstellung der RVK 2026; Investitionsvolumen rund 36,5 Mio. € bis 2035
Beschlussvorlage
Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin –
Drucksache DS0160/26
Öffentlichkeitsstatus öffentlich
Datum 24.08.2026 Dezernat: VI FB 64
Beratungsfolge Sitzung Tag Behandlung Zuständigkeit Die Oberbürgermeisterin 15.09.2026 nicht öffentlich Genehmigung OB Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr 15.10.2026 öffentlich Beratung Finanz- und Grundstücksausschuss 04.11.2026 öffentlich Beratung Stadtrat 05.11.2026 öffentlich Beschlussfassung
Beteiligungen FB 02, FB 68 Beteiligung des Ja
Nein RPA
X KFP
X
BFP
X
Klimarelevanz
X
Kurztitel
Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die neu aufgestellte Radverkehrskonzeption (RVK) 2026 der Landeshauptstadt Magdeburg als strategisches Leitbild für die Verwaltung zur zielgerichteten, strukturellen Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Dazu werden im Einzelnen folgende Beschlusspunkte zum Beschluss gebracht:
Radzielnetz: Das Radzielnetz der neu aufgestellten Radverkehrskonzeption (RVK) 2026 stellt das Leitbild für die zielgerichtete und strategische Radverkehrsförderung dar. Mängel und Netzlücken im Radzielnetz werden priorisiert nach der Umsetzungsstrategie gemäß Beschlusspunkt 4 stetig abgebaut bzw. geschlossen. Die definierte Netzhierarchie mit den drei Stufen Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und Basisrouten und den damit einhergehenden Qualitätsstandards werden als Maßgabe bei Planung und Umsetzung berücksichtigt. Die zur Aufnahme in das Radzielnetz zu prüfenden ergänzenden/ zu ändernden Netzabschnitte nach Anhang 9.2 des Erläuterungsberichtes zur RVK werden im Rahmen des zu etablierenden förmlichen Netzänderungsverfahrens nach einheitlichen Kriterien geprüft und im Ergebnis dessen wird über eine Netzänderung verbindlich entschieden.
2 2. Qualitätsstandards und Musterlösungen: Die im Rahmen der Radverkehrskonzeption 2026 entwickelten Qualitätsstandards und Musterlösungen1 auf Grundlage der Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) werden als verbindlicher Planungsmaßstab i.V.m. der Einführung des Qualitätsmanagementverfahrens für die Planung und Umsetzung radverkehrsfördernder Maßnahmen eingeführt. Die Musterlösungen für Fahrradstraßen sind dem Anlagenband 1 zum Ergebnisbericht zu entnehmen. Die konzeptionellen Ansätze und Leitlinien zum Fahrradparken (Anlagenband 2 zum Ergebnisbericht) sind bei der Planung und Umsetzung angemessen zu berücksichtigen.
Datenpflege: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Radverkehrskonzeption aufgebauten GIS- basierten Datenbestände zur Wegeinfrastruktur, zum Fahrradparken und zum Wegweisungskataster kontinuierlich zu pflegen und aktuell zu halten. Hierfür sind geeignete organisatorische und technische Strukturen sowie Schnittstellen innerhalb der Verwaltung zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Die Daten sind entsprechend der Fördervorgaben an das Landesradverkehrsinformationssystem Sachsen-Anhalt zu übergeben und fortlaufend zu aktualisieren.
Umsetzungsstrategie:
4.1. Kurzfristige Maßnahmen: Zur Sicherstellung eines zügigen Umsetzungsbeginns werden kurzfristig umzusetzende Maßnahmen festgelegt. Diese sind durch die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. zu planen und umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt unter Einwerbung von Fördermitteln; die erforderlichen Eigenmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung ab HHJ 2027 ff. sukzessive bereitzustellen.
4.2. Mittelfristplanung: Für den mittelfristigen Umsetzungszeitraum 2030 bis 2035 wird eine abgestimmte Prioritätenplanung festgelegt. Ziel ist es, in diesem Zeitraum ein Investitionsvolumen von rund 36,5 Mio. € – entsprechend der strukturellen Radverkehrsförderung – durch Maßnahmen des Radzielnetzes zu untersetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Hauptverbindungen des Radzielnetzes, insbesondere Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten.
4.3. Kleinstmaßnahmen: Regelmäßig prüft die Verwaltung, ob Kleinstmaßnahmen mit geringem finanziellen und personellen Aufwand zur Radverkehrsförderung schnell umzusetzen sind. Darüber ist ein jährlicher Nachweis zu führen.
4.4. Fahrradstraßen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Fahrradstraßenkonzeptes als Bestandteil der neu aufgestellten Radverkehrskonzeption die Umwandlung der im Konzept enthaltenen Straßen als Fahrradstraßen zu prüfen und gemäß entwickeltem Gestaltungsleitfaden für Fahrradstraßen umzusetzen. Über den Umsetzungsstand ist jährlich zu berichten.
1 Musterlösungen werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten an die jeweiligen Rahmenbedingungen im Einzelfall angepasst.
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4.5. Umsetzung des Wegweisungskonzeptes: Die Verwaltung wird beauftragt, das Wegweisungskonzept nach dem Knotenpunktsystem umzusetzen. Dazu erfolgt zunächst die konkrete Standortplanung, um anschließend das Konzept umsetzen zu können. Das Vorhaben wird nur unter erfolgreicher Fördermitteleinwerbung umgesetzt.
4.6. Fahrradparken: Die Verwaltung orientiert sich bei der sukzessiven und gemäß Beschluss zur strukturellen Radverkehrsförderung vorgesehenen Erweiterung der Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet an der im Rahmen der Radverkehrskonzeption durchgeführten Bedarfsermittlung und bemüht sich hierfür um stetige Fördermitteleinwerbung. Prioritär sind dabei Standorte mit dem größten Bedarf sowie der größten Abweichung zwischen SOLL- und IST-Zustand umzusetzen.
- Umsetzung des Qualitätsmanagementverfahrens:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der gutachterlichen Empfehlungen ein verbindliches Qualitätsmanagementverfahren für die Radverkehrsplanung und -umsetzung zu entwickeln, einzuführen und dauerhaft anzuwenden. Das Verfahren umfasst insbesondere standardisierte Abläufe für Planung, Umsetzung, Betrieb, Evaluation und Fortschreibung von Maßnahmen sowie die Sicherstellung definierter Qualitätsstandards. Die organisatorischen und ggf. personellen Strukturen im Bereich Radverkehr sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung einer koordinierenden Funktion (Radverkehrsbeauftragte bzw. Radverkehrsbeauftragter) sowie die Überprüfung und ggf. Anpassung der personellen Ausstattung im Team Radverkehr.
- Berichterstattung und Evaluierung: Die Verwaltung wird beauftragt, den Umsetzungsstand der Radverkehrskonzeption sowie den Zielerreichungsgrad in einem regelmäßigen Turnus (mindestens alle zwei Jahre) zu berichten. Die Evaluierung erfolgt auf Grundlage der im Rahmen der Radverkehrskonzeption entwickelten Methodik auf Basis der aus dem VEP 2030plus abgeleiteten Ziele mit definierten Indikatoren, Messgrößen sowie Bewertungsmaßstäben und ist fortlaufend weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Evaluierung wird das Radzielnetz regelmäßig und bei Bedarf auf Anpassungserfordernisse überprüft. Hierzu entwickelt die Verwaltung ein standardisiertes Netzänderungsverfahren mit definierten Prüfschritten, Zuständigkeiten, Beteiligungsstrukturen und Dokumentationsanforderungen.
4 Finanzielle Auswirkungen Organisationseinheit 64 Pflichtaufgabe
ja X nein
Produkt Nr. Haushaltskonsolidierungsmaßnahme
ja, Nr.
x nein Maßnahmebeginn/Jahr Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt 2027 JA x NEIN
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt Budget/Deckungskreis: TB6164
I. Aufwand (inkl. Afa) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf 2027…. 75.000,- 61640000 52711000 39.000,- 36.000,- 2028… 61640000 52711000
20…
20…
Summe: 75.000,- 39.000,- 36.000,-
II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf 2027… 45.000,- 61640000 41400100 0,- 45.000,- 2028…
61640000 41400100
20…
20…
Summe: 45.000,- 0,- 45.000,-
B. Investitionsplanung Investitionsnummer:
Investitionsgruppe:
I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf 2027…
2028…
20…
20…
Summe:
II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf 2027…
2028…
20…
20…
Summe:
5 III. Eigenanteil / Saldo Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf 2027…
2028…
20…
20…
Summe:
IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf gesamt:
20…
für
20…
20…
20…
Summe:
V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert bis 60 Tsd. € (Sammelposten) x > 500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)
Anlage Grundsatzbeschluss Nr.
Anlage Kostenberechnung
1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)
Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich
Anlage Folgekostenberechnung
C. Anlagevermögen Investitionsnummer:
Anlage neu Buchwert in €:
JA Datum Inbetriebnahme:
Auswirkungen auf das Anlagevermögen Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto bitte ankreuzen Zugang Abgang 20…
federführendes(r) Fachbereich 64 Sachbearbeiter Mareike Quantz Unterschrift FBL 64 Ken Gericke
Verantwortliche(r) Beigeordnete(r) BGVI Unterschrift Jörg Rehbaum
Termin für die Beschlusskontrolle
6 0. Begründung:
0.1 Anlass und Ziele der RVK Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.06.2023 (DS0102/23) wurde die Verwaltung beauftragt, die Radverkehrskonzeption (RVK) der Landeshauptstadt Magdeburg neu aufzustellen. Ableitend aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus [SR-Beschluss 1399-046(VII)22] verfolgt die Landeshauptstadt Magdeburg mit der Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption (RVK) das Ziel, den Radverkehrsanteil im Rahmen der Förderung des Umweltverbundes deutlich zu steigern und die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero zu erhöhen. Die RVK soll damit die Grundlage schaffen, mehr Menschen für das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel zu gewinnen und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Weitere Beschlusslagen wie zur strukturellen Radverkehrsförderung [SR-Beschluss 4131- 050(VII)22]) unterstreichen die strategische Bedeutung des Themas. Die vorliegende Radverkehrskonzeption aktualisiert die RVK aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung veränderter rechtlicher, planerischer und stadtstruktureller Rahmenbedingungen. 0.2 Aufstellungs- und Bearbeitungsprozess Die Erarbeitung der Radverkehrskonzeption erfolgte unter Einbindung des externen Planungsbüros PGV Alrutz GbR aus Hannover und wurde durch das Land Sachsen-Anhalt aus dem Programm Sachsen-Anhalt REGIO gefördert. Der Aufstellungsprozess wurde durch eine umfassende fachliche und öffentliche Beteiligung begleitet. Zentrale Elemente waren ein „Runder Tisch“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und relevanten Akteursgruppen sowie mehrere Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung (u. a. Online-Beteiligung, Workshops und öffentliche Veranstaltungen). Die fachliche Beteiligung diente insbesondere der Abstimmung der Zielsetzungen, der Netzkonzeption sowie der Priorisierung von Maßnahmen und gewährleistet eine breite fachliche und gesellsc