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title: "Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg beschließt Neuaufstellung der RVK 2026; Investitionsvolumen rund 36,5 Mio. € bis 2035"
sdDatePublished: "2026-09-17T06:47:00Z"
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Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg beschließt Neuaufstellung der RVK 2026; Investitionsvolumen rund 36,5 Mio. € bis 2035

Beschlussvorlage

Landeshauptstadt Magdeburg
– Die Oberbürgermeisterin –

Drucksache
DS0160/26

Öffentlichkeitsstatus
öffentlich

Datum
24.08.2026
Dezernat: VI
FB 64

Beratungsfolge
Sitzung
Tag
Behandlung
Zuständigkeit
Die Oberbürgermeisterin
15.09.2026
nicht öffentlich
Genehmigung OB
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr 15.10.2026
öffentlich
Beratung
Finanz- und Grundstücksausschuss
04.11.2026
öffentlich
Beratung
Stadtrat
05.11.2026
öffentlich
Beschlussfassung

Beteiligungen
FB 02, FB 68
Beteiligung des
Ja

Nein
RPA

X
KFP

X

BFP

X

Klimarelevanz

X

Kurztitel

Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die neu aufgestellte Radverkehrskonzeption (RVK) 2026 der
Landeshauptstadt Magdeburg als strategisches Leitbild für die Verwaltung zur zielgerichteten,
strukturellen Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Dazu werden im Einzelnen folgende Beschlusspunkte zum Beschluss gebracht:

1.
Radzielnetz:
Das Radzielnetz der neu aufgestellten Radverkehrskonzeption (RVK) 2026 stellt das Leitbild für
die zielgerichtete und strategische Radverkehrsförderung dar. Mängel und Netzlücken im
Radzielnetz werden priorisiert nach der Umsetzungsstrategie gemäß Beschlusspunkt 4 stetig
abgebaut
bzw.
geschlossen.
Die
definierte
Netzhierarchie
mit
den
drei
Stufen
Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und Basisrouten und den damit einhergehenden
Qualitätsstandards werden als Maßgabe bei Planung und Umsetzung berücksichtigt.
Die zur Aufnahme in das Radzielnetz zu prüfenden ergänzenden/ zu ändernden Netzabschnitte
nach Anhang 9.2 des Erläuterungsberichtes zur RVK werden im Rahmen des zu etablierenden
förmlichen Netzänderungsverfahrens nach einheitlichen Kriterien geprüft und im Ergebnis dessen
wird über eine Netzänderung verbindlich entschieden.

2
2. Qualitätsstandards und Musterlösungen:
Die im Rahmen der Radverkehrskonzeption 2026 entwickelten Qualitätsstandards und
Musterlösungen1 auf Grundlage der Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen (FGSV) werden als verbindlicher Planungsmaßstab i.V.m. der Einführung
des Qualitätsmanagementverfahrens für die Planung und Umsetzung radverkehrsfördernder
Maßnahmen eingeführt.
Die Musterlösungen für Fahrradstraßen sind dem Anlagenband 1 zum Ergebnisbericht zu
entnehmen. Die konzeptionellen Ansätze und Leitlinien zum Fahrradparken (Anlagenband 2
zum Ergebnisbericht) sind bei der Planung und Umsetzung angemessen zu berücksichtigen.

3. Datenpflege:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Radverkehrskonzeption aufgebauten GIS-
basierten
Datenbestände
zur
Wegeinfrastruktur,
zum
Fahrradparken
und
zum
Wegweisungskataster kontinuierlich zu pflegen und aktuell zu halten.
Hierfür sind geeignete organisatorische und technische Strukturen sowie Schnittstellen
innerhalb der Verwaltung zu schaffen und dauerhaft zu erhalten.
Die
Daten
sind
entsprechend
der
Fördervorgaben
an
das
Landesradverkehrsinformationssystem Sachsen-Anhalt zu übergeben und fortlaufend zu
aktualisieren.

4. Umsetzungsstrategie:

4.1. Kurzfristige Maßnahmen:
Zur Sicherstellung eines zügigen Umsetzungsbeginns werden kurzfristig umzusetzende
Maßnahmen festgelegt.
Diese sind durch die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. zu planen und umzusetzen.
Die Finanzierung erfolgt unter Einwerbung von Fördermitteln; die erforderlichen Eigenmittel
sind im Rahmen der Haushaltsplanung ab HHJ 2027 ff. sukzessive bereitzustellen.

4.2. Mittelfristplanung:
Für den mittelfristigen Umsetzungszeitraum 2030 bis 2035 wird eine abgestimmte
Prioritätenplanung festgelegt.
Ziel ist es, in diesem Zeitraum ein Investitionsvolumen von rund 36,5 Mio. € – entsprechend
der strukturellen Radverkehrsförderung – durch Maßnahmen des Radzielnetzes zu
untersetzen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Hauptverbindungen des Radzielnetzes, insbesondere
Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten.

4.3. Kleinstmaßnahmen:
Regelmäßig prüft die Verwaltung, ob Kleinstmaßnahmen mit geringem finanziellen und
personellen Aufwand zur Radverkehrsförderung schnell umzusetzen sind. Darüber ist ein
jährlicher Nachweis zu führen.

4.4. Fahrradstraßen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Fahrradstraßenkonzeptes als Bestandteil
der neu aufgestellten Radverkehrskonzeption die Umwandlung der im Konzept enthaltenen
Straßen als Fahrradstraßen zu prüfen und gemäß entwickeltem Gestaltungsleitfaden für
Fahrradstraßen umzusetzen. Über den Umsetzungsstand ist jährlich zu berichten.

1 Musterlösungen werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten an die jeweiligen Rahmenbedingungen
im Einzelfall angepasst.

3

4.5. Umsetzung des Wegweisungskonzeptes:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Wegweisungskonzept nach dem Knotenpunktsystem
umzusetzen. Dazu erfolgt zunächst die konkrete Standortplanung, um anschließend das
Konzept umsetzen zu können.
Das
Vorhaben
wird
nur
unter
erfolgreicher
Fördermitteleinwerbung
umgesetzt.

4.6. Fahrradparken:
Die Verwaltung orientiert sich bei der sukzessiven und gemäß Beschluss zur strukturellen
Radverkehrsförderung vorgesehenen Erweiterung der Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet an
der im Rahmen der Radverkehrskonzeption durchgeführten Bedarfsermittlung und bemüht sich
hierfür
um
stetige
Fördermitteleinwerbung.
Prioritär sind dabei Standorte mit dem größten Bedarf sowie der größten Abweichung zwischen
SOLL- und IST-Zustand umzusetzen.

5. Umsetzung des Qualitätsmanagementverfahrens:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der gutachterlichen Empfehlungen ein
verbindliches Qualitätsmanagementverfahren für die Radverkehrsplanung und -umsetzung zu
entwickeln, einzuführen und dauerhaft anzuwenden.
Das Verfahren umfasst insbesondere standardisierte Abläufe für Planung, Umsetzung, Betrieb,
Evaluation und Fortschreibung von Maßnahmen sowie die Sicherstellung definierter
Qualitätsstandards.
Die organisatorischen und ggf. personellen Strukturen im Bereich Radverkehr sind
bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung einer
koordinierenden Funktion (Radverkehrsbeauftragte bzw. Radverkehrsbeauftragter) sowie die
Überprüfung und ggf. Anpassung der personellen Ausstattung im Team Radverkehr.

6. Berichterstattung und Evaluierung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Umsetzungsstand der Radverkehrskonzeption sowie den
Zielerreichungsgrad in einem regelmäßigen Turnus (mindestens alle zwei Jahre) zu berichten.
Die Evaluierung erfolgt auf Grundlage der im Rahmen der Radverkehrskonzeption entwickelten
Methodik auf Basis der aus dem VEP 2030plus abgeleiteten Ziele mit definierten Indikatoren,
Messgrößen sowie Bewertungsmaßstäben und ist fortlaufend weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der Evaluierung wird das Radzielnetz regelmäßig und bei Bedarf auf
Anpassungserfordernisse überprüft. Hierzu entwickelt die Verwaltung ein standardisiertes
Netzänderungsverfahren mit definierten Prüfschritten, Zuständigkeiten, Beteiligungsstrukturen
und Dokumentationsanforderungen.

4
Finanzielle Auswirkungen
Organisationseinheit
64
Pflichtaufgabe

ja
X
nein

Produkt Nr.
Haushaltskonsolidierungsmaßnahme

ja, Nr.

x
nein
Maßnahmebeginn/Jahr
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
 2027
JA
x
NEIN

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
Budget/Deckungskreis:
 TB6164

I. Aufwand (inkl. Afa)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
2027….
75.000,- 61640000
52711000
39.000,-
36.000,-
2028...
 61640000
52711000

20...

20...

Summe: 75.000,- 39.000,- 36.000,-

II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
2027...
45.000,- 61640000
 41400100
0,-
45.000,-
2028...

 61640000
 41400100

20...

20...

Summe: 45.000,- 0,- 45.000,-

B. Investitionsplanung
Investitionsnummer:

Investitionsgruppe:

I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
2027...

2028...

20...

20...

Summe:

II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
2027...

2028...

20...

20...

Summe:

5
III. Eigenanteil / Saldo
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
2027...

2028...

20...

20...

Summe:

IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
gesamt:

20...

für

20...

20...

20...

Summe:

V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert
 bis 60 Tsd. € (Sammelposten)
x > 500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)

Anlage Grundsatzbeschluss Nr.

Anlage Kostenberechnung
 > 1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)

Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich

Anlage Folgekostenberechnung

C. Anlagevermögen
Investitionsnummer:

 Anlage neu
Buchwert in €:

JA
Datum Inbetriebnahme:

Auswirkungen auf das Anlagevermögen
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
bitte ankreuzen
Zugang
Abgang
20…

federführendes(r)
Fachbereich 64
Sachbearbeiter
Mareike Quantz
Unterschrift FBL 64
Ken Gericke

Verantwortliche(r)
Beigeordnete(r) BGVI
Unterschrift
Jörg Rehbaum

Termin für die Beschlusskontrolle

6
0.
Begründung:

0.1 Anlass und Ziele der RVK
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.06.2023 (DS0102/23) wurde die Verwaltung beauftragt, die
Radverkehrskonzeption (RVK) der Landeshauptstadt Magdeburg neu aufzustellen.
Ableitend aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus [SR-Beschluss 1399-046(VII)22] verfolgt die
Landeshauptstadt Magdeburg mit der Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption (RVK) das Ziel,
den Radverkehrsanteil im Rahmen der Förderung des Umweltverbundes deutlich zu steigern und
die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero zu erhöhen. Die RVK soll damit die Grundlage
schaffen, mehr Menschen für das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel zu gewinnen und den Anteil des
Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen.
Weitere Beschlusslagen wie zur strukturellen Radverkehrsförderung [SR-Beschluss 4131-
050(VII)22]) unterstreichen die strategische Bedeutung des Themas.
Die vorliegende Radverkehrskonzeption aktualisiert die RVK aus dem Jahr 2003 unter
Berücksichtigung veränderter rechtlicher, planerischer und stadtstruktureller Rahmenbedingungen.
0.2 Aufstellungs- und Bearbeitungsprozess
Die Erarbeitung der Radverkehrskonzeption erfolgte unter Einbindung des externen Planungsbüros
PGV Alrutz GbR aus Hannover und wurde durch das Land Sachsen-Anhalt aus dem Programm
Sachsen-Anhalt REGIO gefördert.
Der Aufstellungsprozess wurde durch eine umfassende fachliche und öffentliche Beteiligung
begleitet. Zentrale Elemente waren ein „Runder Tisch“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Verwaltung,
Politik
und
relevanten
Akteursgruppen
sowie
mehrere
Formate
der
Öffentlichkeitsbeteiligung (u. a. Online-Beteiligung, Workshops und öffentliche Veranstaltungen).
Die fachliche Beteiligung diente insbesondere der Abstimmung der Zielsetzungen, der
Netzkonzeption sowie der Priorisierung von Maßnahmen und gewährleistet eine breite fachliche und
gesellsc