Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg Wirtschaftsplan 2027 Magdeburg; Investitionen 59.540 EUR; Kreditrahmen 2.500.000 EUR
Microsoft Word - Wirtschaftsplan 2027_Anlage 1.docx
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Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg (Eb KKM)
Vorbericht 2 1.1 Strategische Risikoanalyse 3 1.2 Strategische Neuausrichtung und Profilschärfung zur Standortsicherung 4
Erfolgsplan 2027 6 2.1 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2027 6 2.2 Erlöse/Erträge insgesamt 7 2.3 Personalaufwendungen 8 2.4 Abschreibungen 9 2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen 9
Vermögensplan 2027 11 3.1 Finanzierungsmittel - Einnahmen 11 3.2 Finanzierungsmittel - Ausgaben 11 3.3 Erläuterung zur Vermögensplanung 2027 12
Mittelfristiger Erfolgsplan bis 2030 13
Mittelfristiger Vermögensplan bis 2030 14 5.1 Finanzierungsmittel - Einnahmen 14 5.2 Finanzierungsmittel - Ausgaben 14
Stellenplan 2027 15 6.1 Erläuterungen zum Stellenplan 2027 15
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- Vorbericht entsprechend § 6 KomHVO Doppik zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg
Der Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg betreibt neun Kindertageseinrichtungen innerhalb der Landeshauptstadt. Betreut werden Kinder entsprechend des Bildungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalts in sieben Kitas und zwei Horten. Beide Horteinrichtungen sind inzwischen vollständig aufgewachsen. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2027 ff. des Eb KKM erfolgte entsprechend den Vorschriften der geltenden Fassung der Eigenbetriebssatzung, den Vorschriften der §§ 16 und 17 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) sowie §§ 3 und 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA) vom 25. Mai 2012 und unter Beachtung der Vorschriften des HGB in geltender Fassung. Der Wirtschaftsplan 2027 ff. besteht aus der Erfolgs- und Vermögensplanung für das Jahr 2027, der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2030 sowie der Stellenübersicht für das Wirtschaftsplanjahr 2027. Die in den folgenden Tabellen enthaltenen Werte sind Planwerte, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans 2027 noch kein beschlossener Jahresabschluss 2025 vorliegt. Die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr (Vorjahr), dem Vorvorjahr, dem Planjahr und in den drei darauffolgenden Jahren sind zur besseren Anschaulichkeit und Vergleichbarkeit in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es wird ein Geldverkehrskonto als verbundene Sonderkasse geführt. Investitionen sind in Höhe von 59.540 EUR vorranging für Ersatzbeschaffungen für die Kindertageseinrichtungen geplant, welche als gesonderte Investitionen beim Jugendamt beantragt wurden. Die Zahlungsfähigkeit ist bis zur festgesetzten Höhe von 2.500.000 EUR des Kassenkredites gesichert.
alle Angaben in EUR Plan Plan Planjahr 2025 2026 2027 2028 2029 2030
- Umsatzerlöse 12.865.800 12.717.990 12.850.100 12.850.100 12.850.100 12.850.100 a) Zuweisungen der Landeshauptstadt Magdeburg 12.824.300 12.691.990 12.832.100 12.832.100 12.832.100 12.832.100 b) Zuweisung für integrative Kita, Sozialagentur - Land Sachsen-Anhalt 41.500 26.000 18.000 18.000 18.000 18.000
- Sonstige betriebliche Erträge 62.000 62.000 62.000 62.000 62.000 62.000 a) Sonstige Erträge 500 500 500 500 500 500 b) Erträge aus Auflösung SoPo 61.500 61.500 61.500 61.500 61.500 61.500
- Personalaufwand 11.818.050 11.808.440 11.872.350 11.872.350 11.872.350 11.872.350
- Abschreibungen 69.500 69.500 69.500 69.500 69.500 69.500
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.040.250 902.050 970.250 970.250 970.250 970.250
- Jahresgewinn oder Jahresverlust 0 0 0 0 0 0 5.245.200 5.345.000 5.327.000 5.327.000 5.327.000 5.327.000 a) Anlagevermögen 310.200 410.000 392.000 392.000 392.000 392.000 b) Umlaufvermögen 4.935.000 4.935.000 4.935.000 4.935.000 4.935.000 4.935.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 a) gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0 0 b) aus Lieferung und Leistung 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 c) gegenüber Aufgabenträger 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 d) sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Planjahre Vermögen Verbindlichkeiten Positionen
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Die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes „Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg“ wird in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Magdeburg für das jeweils zu planende Wirtschafts- bzw. Haushaltsjahr aufgestellt.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird grundsätzlich linear fortgeschrieben und um bekannte demografische Effekte bereinigt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass im Zuge jeder neuen Haushaltsaufstellung der konkrete Mittelbedarf auf Basis der aktuellsten Bewertungen flexibel angepasst werden kann. Die daraus resultierenden Daten fließen synchron in die Haushaltsplanungen der Landeshauptstadt Magdeburg sowie in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ein.
In die Wirtschaftsplanung ab dem Jahr 2027 sind die Erkenntnisse aus den abgelaufenen Wirtschaftsjahren sowie die festgestellten Bilanzen bis einschließlich des Jahres 2024 eingeflossen. Ergänzend wurden unterjährige Hochrechnungen des aktuellen Planungsverlaufs berücksichtigt, um eine zeitnahe und realitätsgetreue Abbildung der Finanzlage zu gewährleisten.
Neben den Bilanzdaten bis 2024 wurden für die Planung ab 2027 auch die prognostizierten Entwicklungen der Kinderzahlen im Stadtgebiet Magdeburg sowie die aktuellen tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kindertagesbetreuung einbezogen.
1.1 Strategische Risikoanalyse
Der Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen Magdeburg (Eb KKM) ist in seiner wirtschaftlichen und operativen Entwicklung maßgeblich von externen Rahmenbedingungen abhängig. Zur Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit und der bilanziellen Stabilität des Eigenbetriebes werden nachfolgend die zentralen Risikofelder analysiert, die den Erfolgs- und Vermögensplan im Planjahr 2027 sowie im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2030 substanziell beeinflussen können. Die Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsplanjahr 2027 werden maßgeblich durch die geplante Anwendung der Bewertungskriterien zur Bestandsfähigkeit der Kindertageseinrichtungen des Jugendamtes Magdeburg beeinflusst. Daraus ergeben sich existenzielle strategische Risiken. Einrichtungen, deren Auslastung aufgrund des Geburtenrückgangs und einer ungünstigen Verortung des Einzugsgebietes (bspw. höheres Durchschnittsalter der Bevölkerung in dem jeweiligen Stadtteil) unter kritische Schwellenwerte sinkt, laufen Gefahr, geschlossen zu werden. Die wirtschaftliche Struktur freier Träger unterscheidet sich oft von der eines kommunalen Eigenbetriebes. Während freie Träger durch breiter aufgestellte Aufgabenfelder und Synergien in der Verwaltung häufig schlanke Gemeinkostenstrukturen realisieren können, unterliegt der Eb KKM als kommunale Säule spezifischen strukturellen Rahmenbedingungen. Hierzu gehören die vollständige Tragung der eigenen Strukturkosten sowie die konsequente Anwendung des TVöD. Im Rahmen städtischer Wirtschaftlichkeitsbewertungen führt diese tarifliche und organisatorische Bindung zu einer höheren Fixkostenbasis im Vergleich zum Marktumfeld. Die für Anfang 2027 geplante Anwendung der städtischen Bewertungskriterien zur Bestandsfähigkeit von Kindertageseinrichtungen wirkt sich insbesondere auf die Standorte des Eb KKM (Baujahre 2014 und 2018) aus. Bei einer temporär sinkenden Auslastung führt die kalkulatorische Verteilung der Gebäude- und Betriebskosten zu einem mathematischen Anstieg der Durchschnittskosten pro Betreuungsplatz. Sollten aufgrund veränderter Kinderzahlen einzelne Betreuungsgruppen geschlossen werden, entstehen erhebliche unflexible Kostenstrukturen. Die baulichen und technischen Anlagen lassen sich nicht kurzfristig an verringerte Belegungen anpassen. Die fixen Bewirtschaftungskosten – wie für Heizung, Reinigung, Wartung der Gebäudetechnik, Spielplatz- und Baumkontrollen sowie den sich daraus ergebenen Baumpflegemaßnahmen – fallen weiterhin für die gesamte Nutzfläche an. Dieser Effekt führt bei sinkender Nutzerzahl zu einer progressiven Erhöhung der Kosten je verbleibendem Betreuungsplatz.
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Das Land Sachsen-Anhalt versucht über gesetzliche Programme wie das Kita STABIL-Gesetz einen Teil der demografischen Einbrüche im System abzufangen, indem (verhältnismäßig geringe) zusätzliche Personalkosten in den Jahren 2026 und 2027 finanziert werden. Sie kompensieren jedoch nicht automatisch und zielgerichtet die mangelnde Auslastung oder die spezifischen Fixkostenüberhänge einer einzelnen, konkreten Einrichtung innerhalb des kommunalen Eigenbetriebs. Sobald die innerstädtisch festgelegten Bewertungskriterien ab Anfang 2027 in Kraft treten, ist in den rechnerisch gefährdeten Einrichtungen eine erhebliche Unruhe unter den Beschäftigten zu erwarten. Pädagogische Fachkräfte neigen bei drohenden Schließungsdebatten dazu, proaktiv zu strukturell sicheren Arbeitsbereichen abzuwandern, die ihrer Qualifikation entsprechen und ihnen langfristige berufliche Perspektiven bieten. Dieser fluktuationsbedingte Verlust von erfahrenem Personal schwächt die pädagogische Qualität und Kontinuität in den betroffenen Kitas massiv. In der Folge sinkt die Attraktivität der Einrichtungen für die Sorgeberechtigten, was weitere Abmeldungen nach sich ziehen wird. Das demografische Erlösrisiko wird somit durch ein strukturelles Fluktuationsrisiko weiter katalysiert. Neben der für 2027 unterstellten pauschalen Tarifanpassung von 4,0 % bergen die anstehenden Neuverhandlungen des TVöD-VKA sowie des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) unkalkulierbare Risiken. Mögliche Einmalzahlungen oder Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich sind in den aktuellen Planansätzen budgetär nicht vollständig abbildbar. Weitere Optionen von zusätzlichen freien Tagen (wie bspw. Regenerations- und Tauschtage) sind in der Berechnung des Mindestpersonalschlüssels entsprechend dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht berücksichtigt und müssen schlussendlich zulasten der pädagogischen Qualität ausgetragen werden. Sollten die TVöD-Verhandlungen zu einem Abschluss von über 4 % führen, entsteht im Erfolgsplan ein ungedecktes zusätzliches Risiko, welches im Rahmen von unterjährigen Budgetnachverhandlungen mit dem Aufgabenträger ausgeglichen werden muss.
1.2 Strategische Neuausrichtung und Profilschärfung zur Standortsicherung Als proaktive Gegenmaßnahme zu den demografischen Risiken und zur langfristigen Sicherung aller sieben Kitastandorte des Eb KKM gegen Maßnahmen der kommunalen Bewertungskriterien hat der Eigenbetrieb eine umfassende strategische Neuausrichtung eingeleitet. Das primäre Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit des Eb KKM im Stadtgebiet Magdeburg gegenüber Mitbewerbern signifikant zu steigern und ungenutzte Belegungspotenziale zu erschließen. Der Eigenbetrieb befindet sich im laufenden Wirtschaftsjahr in einer intensiven, datengestützten Sozialraumanalyse für alle sieben Kitas. Hierbei werden nicht nur die reinen Kinderzahlen, sondern auch die spezifischen Sozial-, Bedarfs- und Altersstrukturen in den jeweiligen Sozialräumen der Einrichtungen detailliert evaluiert. Diese Analyse ermöglicht es, veränderte Bedarfe der Eltern (z. B. hinsichtlich verlängerter Öffnungszeiten, spezifischer Beratungsangebote oder veränderter Betreuungsumfänge) frühzeitig zu erkennen und das Angebot des Eigenbetriebes passgenau auf den jeweiligen Stadtteil bzw. Standort zuzuschneiden. Um die Attraktivität und Sichtbarkeit des kommunalen Eigenbetriebes zu stärken, erarbeitet jede der sieben Kitas unter der fachlichen Leitung der Fachberatung im Rahmen der Teamentwicklung ein klares, fachlich- pädagogisches Profil mit Fokus auf Alleinstellungsmerkmale. Diese Schärfung der pädagogischen Konzeptionen orientiert sich an den Ergebnissen der Sozial