AfD-Abgeordnete Sänze/Eisenhut stellen Kleine Anfrage Baden-Württemberg
Drucksache 17 / 10360
Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10360 15.4.2026 1 Eingegangen: 15.4.2026 / Ausgegeben: 7.5.2026 Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
In welchem finanziellen Umfang haben (oder haben nicht) seit dem 1. Januar 2015 bis heute in jeweils welcher Form (mit der Bitte um eine mit ihren Ant worten auf Kleine Anfrage Drucksache 17/5005, 17/8453 respektive 17/10320 kompatible tabellarische Aufstellung nach: empfangende Einrichtung; erhalte nen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung/Förderung; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung ein schließlich spezifisch auf die „biologische/ökologische Landwirtschaft“ zuge schnittener Förderung, „Klimaschutz/Umweltschutz“-Anliegen, „Biodiversität und Artenschutz“, „Tierwohl“-Anliegen, „Vermarktung/Regionalität“, „Tou rismus-Förderung“, sogenannter „Demokratieförderung/Vielfaltsgesellschaft/ gesellschaftliches Engagement“ sowie „Integration/Flüchtlingshilfe“) folgende Einrichtungen respektive ihre in Baden-Württemberg tätigen Untergliederun gen (Landesverband Baden-Württemberg, regionale Gliederungen, Jugend gruppen und ähnliches) Mittel aus dem Staatshaushaltsplan des Landes Baden- Württemberg (STHP) erhalten: a) Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart sowie dessen (laut LBV-Homepage) „Tochterunterneh men“, nämlich b) ADIA-Zert Gesellschaft für Audit- und Zertifizierungsdienstleistungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart; c) AgriConcept Beratungsgesellschaft mbH, Wollgrasweg 31, 7599 Stuttgart; d) Bauernschule Bad Waldsee e. V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Wald see; e) Baden-Württembergisches landwirtschaftliches Wochenblatt (BWW) re spektive („langjähriger Partner des LBV“) der Verlag Eugen Ulmer KG, Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart; Kleine Anfrage der Abg. Emil Sänze und Bernhard Eisenhut AfD und Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mögliche organisatorische und finanzielle Beziehungen des Landesbauernverbandes (LBV e. V.) zu Landesstellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10360 2 f) CERTplus GmbH, Merzhauserstr. 111, 79110 Freiburg; g) LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Holzstraße 17, 88339 Bad Waldsee/Gärtnerstraße 5, 74189 Weinsberg; h) LGG Steuerberatung GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart – HRB-Nr. 504), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; i) ObjektplanAgrar GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 766065), Am Richtbach 1, 74547 Untermünkheim; j) PRO-CM Computer Management und Service GmbH, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; k) QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH (QSBW), Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart; l) Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württem berg mbH (SMG), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; m) Landjugend Württemberg-Baden, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart (die Mitglied im „Landesnetzwerk für Menschenrechte und Demokratieentwick lung – Gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“ ist und deren Geschäftsführerin Frau S. S. über eine LBV-Email-Adresse verfügt)? 2. Analog zu Frage 1 sowie bezugnehmend auf den LBV e. V. sowie dessen (in Frage 1 genannte) Tochtergesellschaften – werden/wurden (oder werden nicht) seit dem 1. Januar 2015 bis heute der LBV oder dessen Tochtergesellschaf ten von im Staatshaushaltsplan aufgeführten Stellen mit der Erbringung von Beratungsleistungen oder anderen Dienstleistungen für Landesstellen oder im Auftrag von Landesstellen für Dritte beauftragt oder übernehmen (oder über nehmen nicht) der LBV e. V. und/oder dessen Tochtergesellschaften „im Rah men der Landwirtschaftspolitik im Interesse von im STHP aufgeführten Stellen Beratungsdienste/andere Dienstleistungen“, insbesondere für das Berufsfeld Land- und Forstwirtschaft/Ernährungswirtschaft/Lohnunternehmen oder Land technik/Erzeugung Erneuerbarer Energie, in folgenden Themenfeldern: a) Steuerberatung; b) Juristische Beratung; c) Sozialversicherungsrecht; d) Arbeitsrecht; e) „Gemeinsamer Antrag/Gemeinsame Agrarpolitik der EU“; f) Düngebedarfsermittlung; g) Agrardiesel (Rückvergütung, Beantragung); h) Hofübergabe (Beratung, möglicherweise „Bewerbervermittlung“); i) Mediation; j) berufsbezogene Bildung (Land- und Forstwirtschaft, „ländliches Berufs feld“); k) Weiterbildung/Zertifizierung („Bio-Anforderungen“, „Qualitätszeichen“, Betriebsführung, Nachhaltigkeit und dergleichen)? 3. Bezugnehmend auf Frage 2: Welche der unter Frage 2 erfragten Beratungs- oder anderen Dienstleistungen, die der LBV e. V. oder seine Tochterunter nehmen „im ländlichen Berufsfeld“ ausführen, sind für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft (oder möglicherweise „angeschlossenen Berufen“ in Ackerbau, Tieraufzucht, Ernährungswirtschaft/Verarbeitung, Lohnunterneh men, Erzeugung Erneuerbarer Energien oder Landtechnik, sowie Familienan gehörige) tätig sind, a) durch Rechtsvorschriften verbindlich in Anspruch zu nehmen oder/und b) besteht eine de facto Monopolstellung des LBV e. V. oder seiner Tochter unternehmen hinsichtlich der Erbringung solcher Leistungen?
...