Deutscher Anwaltverein e.V. schlägt Änderung des OWiG-E in Deutschland vor; reduzierter Bürokratieaufwand, KMU entlastet

Deutscher Anwaltverein e.V. schlägt Änderung des OWiG-E in Deutschland vor; reduzierter Bürokratieaufwand, KMU entlastet Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027957 24.08.2026 10:43:28 Seite 1 von 2 R000952/RV0027957 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 10:43 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Grundsätzliche Unterstützung der vorgeschlagenen OWiG- Reform; Ergänzung des § 30 Abs. 2a OWiG-E; Präzisierung des § 130 Abs. 1 OWiG-E. Aktuell seit 24.08.2026 10:43:28 Angegeben von: am 24.08.2026 ...

August 24, 2026

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme Reform von §27 I BRAO Bundestag Fraktionen; Kanzlei-Pflicht im Bezirk der Kammer vorgeschlagen

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme Reform von §27 I BRAO Bundestag Fraktionen; Kanzlei-Pflicht im Bezirk der Kammer vorgeschlagen Lobbyregister-Stellungnahme SG2608240015 von “Deutscher Anwaltverein e.V. " Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 10 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Reform von § 27 I BRAO Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte, Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung angemessenen Weise erreichbar ist.“ ...

August 24, 2026

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme zum KiMoG Bundestag Fraktionen; Bessere Gerichtsausstattung, einheitliches elterliches Verantwortungsrecht

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme zum KiMoG Bundestag Fraktionen; Bessere Gerichtsausstattung, einheitliches elterliches Verantwortungsrecht Lobbyregister-Stellungnahme SG2608240002 von “Deutscher Anwaltverein e.V. " Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 15 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Unterstützung mehrerer Änderungen; Forderung besserer Ausstattung der Gerichte sowie eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten. ...

August 24, 2026

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme zur OWiG-Reform Bundestag; Bürokratischer Aufwand für KMU reduziert

Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme zur OWiG-Reform Bundestag; Bürokratischer Aufwand für KMU reduziert Lobbyregister-Stellungnahme SG2608240001 von “Deutscher Anwaltverein e.V. " Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 24 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Grundsätzliche Unterstützung der vorgeschlagenen OWiG-Reform; Ergänzung des § 30 Abs. 2a OWiG-E; Präzisierung des § 130 Abs. 1 OWiG-E. Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte dahin konkretisiert werden, dass die genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus ex-ante Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bzgl. der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessenspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde i.Ü. den bürokratischen Aufwand, insbes. für KMU, reduzieren. ...

August 24, 2026

Deutscher Anwaltverein e.V. unterstützt Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland im Rahmen der OWiG-Reform und Rechtsklarheit; Ex-ante bußgeldmindernde Maßnahmen explizit vorgesehen

Deutscher Anwaltverein e.V. unterstützt Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland im Rahmen der OWiG-Reform und Rechtsklarheit; Ex-ante bußgeldmindernde Maßnahmen explizit vorgesehen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Deutscher Anwaltverein e.V. " Grundsätzliche Unterstützung der vorgeschlagenen OWiG-Reform; Ergänzung des § 30 Abs. 2a OWiG-E; Präzisierung des § 130 Abs. 1 OWiG-E. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ...

August 24, 2026

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen – Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums – Bundestag; verbindliches Qualitätsziel in der kassenfinanzierten Versorgung

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen – Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums – Bundestag; verbindliches Qualitätsziel in der kassenfinanzierten Versorgung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0000130 24.08.2026 16:22:24 Seite 1 von 2 R006564/RV0000130 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 16:22 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums Aktuell seit 24.08.2026 16:22:24 Aktiv vom 19.03.2024 bis 05.01.2026 ...

August 24, 2026

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen – Stellungnahme zur Regelungsvorhaben: Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums – Bundestag Gremien; Verbindliches Qualitätsziel in der GKV

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen – Stellungnahme zur Regelungsvorhaben: Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums – Bundestag Gremien; Verbindliches Qualitätsziel in der GKV Lobbyregister-Stellungnahme SG2605160022 von “Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser &… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums Screening, Dokumentation des Rauchstatus Kurzintervention und Angebot von evidenbasierten stationären und ambulanten Rauchstoppberatungsangeboten incl. medikamentöser Unterstützung als verbindliches Qualitätsziel und Bestandteil der kassenfinanzierten Regelversorgung. Tabakfreies Umfeld in Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen. ...

August 24, 2026

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht – Detailansicht des Regelungsvorhabens Jahressteuergesetz 2026 – gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Weiterentwicklung der AO-Änderungen im JStG 2026

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht – Detailansicht des Regelungsvorhabens Jahressteuergesetz 2026 – gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Weiterentwicklung der AO-Änderungen im JStG 2026 Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027964 24.08.2026 13:28:03 Seite 1 von 2 R000437/RV0027964 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 13:28 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Jahressteuergesetz 2026 Aktuell seit 24.08.2026 13:28:03 Angegeben von: am 24.08.2026 ...

August 24, 2026

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht Detailansicht des Regelungsvorhabens zur Außenprüfungsordnung (ApO) in Deutschland; Beschleunigte Außenprüfung durch ApO-Anpassung

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht Detailansicht des Regelungsvorhabens zur Außenprüfungsordnung (ApO) in Deutschland; Beschleunigte Außenprüfung durch ApO-Anpassung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027963 24.08.2026 13:28:03 Seite 1 von 2 R000437/RV0027963 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 13:28 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung Aktuell seit 24.08.2026 13:28:03 Angegeben von: am 24.08.2026 ...

August 24, 2026

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht fordert Änderungen am Jahressteuergesetz 2026 beim Deutschen Bundestag; Ziel: Stärkung digitaler Verfahren, Datenschutz, KI-Regulierung

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht fordert Änderungen am Jahressteuergesetz 2026 beim Deutschen Bundestag; Ziel: Stärkung digitaler Verfahren, Datenschutz, KI-Regulierung Regelungsvorhaben “Jahressteuergesetz 2026” von “Institut für Digitalisierung im Steuerrecht” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (R000437) am 24.08.2026 ...

August 24, 2026