Hitz Consulting GmbH Neueintragung in Rorschacherberg; Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften möglich

Hitz Consulting GmbH Neueintragung in Rorschacherberg; Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften möglich Neueintragung Hitz Consulting GmbH, Rorschacherberg Hitz Consulting GmbH, in Rorschacherberg, CHE-364.314.112, Erlenstrasse 4a, 9404 Rorschacherberg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 20.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Informatik, mit Spezialisierung auf Software-Individualentwicklung, sowie im Bereich Wirtschaft und Organisation. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Hitz, Christoph, von Seewis im Prättigau, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Hitz, Adrian, von Seewis im Prättigau, in Rorschacherberg, mit Einzelunterschrift.

August 25, 2026

Hofstetter Immobilien AG, Rapperswil-Jona, Konkurseröffnung aufgehoben

Hofstetter Immobilien AG, Rapperswil-Jona, Konkurseröffnung aufgehoben Mutation Hofstetter Immobilien AG, Rapperswil-Jona Hofstetter Immobilien AG, in Rapperswil-Jona, CHE-107.504.420, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 18.08.2026, Publ. 1006733781). Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. In Gutheissung der Beschwerde hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 18.08.2026 den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts See-Gaster vom 03.08.2026, mit dem über die Rechtseinheit der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [gestrichen: Mit Entscheid vom 11.08.2026 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts See-Gaster vom 03.08.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Rechtseinheit infolge Konkurs im Handelsregister gestrichen.]

August 25, 2026

House of Paddy AG Neueintragung Berg (SG); Verzicht auf eingeschränkte Revision

House of Paddy AG Neueintragung Berg (SG); Verzicht auf eingeschränkte Revision Neueintragung House of Paddy AG, Berg (SG) House of Paddy AG, in Berg (SG), CHE-456.427.424, Habersack 6, 9305 Berg SG, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 18.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Rechte und Patente aller Art erwerben, die von ihr geschaffene oder unterhaltene Infrastruktur Dritten zur Verfügung stellen, Veranstaltungen jeder Art, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen; fördern unterstützen oder selber durchführen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für verbundene Gesellschaften und Dritte abgeben. Aktienkapital: CHF 100'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Gimmi, Patrick, von Kemmental, in Berg SG, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

August 25, 2026

Ilir Nadjaku Einstellung des Konkursverfahrens Walenstadt SG; Mangels Aktiven geschlossen

Ilir Nadjaku Einstellung des Konkursverfahrens Walenstadt SG; Mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens Ilir Nadjaku Einstellung des Konkursverfahrens Ilir Nadjaku Ilir Nadjaku Heimatort: Walenstadt (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.12.1991 Walenseestrasse 8 8880 Walenstadt Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen gelöschten Einzelunternehmens Carstarlight.ch Nadjaku, Werkstrasse 2, 8880 Walenstadt Datum der Konkurseröffnung: 03.08.2026 Datum der Einstellung: 21.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

August 25, 2026

INOVA BAU Subasic Neueintragung Buchs (SG); Inhaber Adnan Subasic

INOVA BAU Subasic Neueintragung Buchs (SG); Inhaber Adnan Subasic Neueintragung INOVA BAU Subasic, Buchs (SG) INOVA BAU Subasic, in Buchs (SG), CHE-234.290.297, Werdenbergstrasse 20, 9470 Buchs SG, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ausführung von Trockenbau, Gipser, Maler, Fliesen und Bodenbelagsarbeiten sowie Renovationen, Umbauten, Innenausbau und allgemeine Baudienstleistungen. Handel mit Baumaterialien und Erbringung weiterer Dienstleistungen im Baugewerbe. Eingetragene Personen: Subasic, Adnan, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, in Buchs SG, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

August 25, 2026

Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Flawil; Schätzung CHF 650'000, Versteigerung 11.11.2026

Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Flawil; Schätzung CHF 650'000, Versteigerung 11.11.2026 Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Heimatort: Lumnezia GR, Winterthur ZH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.09.1944 Todesdatum: 31.12.2025 Krankenhausstrasse 5 9230 Flawil Steigerungsobjekte Grundstück-Nr. 2547, Mühlebachstrasse 49, 9230 Flawil Wohnhaus Assek.Nr. 2511, Nebengebäude Assek Nr. 2722, 602 m2, Gebäude, Strasse Weg, Gartenanlage Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Betreibungsamtliche Schätzung vom 24. Juni 2026 Fr. 650'000.00 Besichtigung des Steigerungsobjektes Freitag, 16. Oktober 2026, 15:00 Uhr (nur mit telefonischer Voranmeldung beim Betreibungsamt Flawil: 071 394 17 80) Angaben zur Steigerung 11.11.2026 um 11:00, Lindensaal, Lindenstrasse 6b, 9230 Flawil Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung erfolgt aufgrund eines Verwertungsbegehrens des Pfandgläubigers im 1. Rang in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Flawil, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Flawil ausgestellten Bankchecks (keine Privatchecks) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder durch Überweisung auf das Postkonto (CH43 0900 0000 9000 5373 9; Vermerk Grundstücksteigerung Betreibung-Nr. 133'640 für den Fall des Zuschlags) des Betreibungsamtes Flawil geleistet werden, wobei im Falle einer Überweisung der Betrag spätestens am Freitag, 6. November 2026, auf dem Konto gutgeschrieben sein muss. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 14.09.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 14.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Flawil Bahnhofstrasse 6 9230 Flawil Bemerkungen Weitere sachdienliche Hinweise und eine Dokumentation des Grundstückes sind ab dem 14. Oktober 2026 unter www.flawil.ch (Rubrik “Betreibungsamt“) abrufbar.

August 25, 2026

Josef Zürcher Kollokationsplan und Inventar St.Gallen; 20-Tage-Frist zur Anfechtung

Josef Zürcher Kollokationsplan und Inventar St.Gallen; 20-Tage-Frist zur Anfechtung Kollokationsplan und Inventar Josef Zürcher, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Josef Zürcher, ausgeschlagene Erbschaft Josef Zürcher, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Flawil SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 26.01.1958 Todesdatum: 20.03.2026 Wohnhaft gewesen: Appenzellerstrasse 37 9424 Rheineck vormals wohnhaft gewesen Hauptstrasse 62, 9430 St.Margrethen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten

August 25, 2026

Kanton St.Gallen führt KI-gestützte semantische Suche auf sg.ch ein; Azure-Hosting in der Schweiz

Kanton St.Gallen führt KI-gestützte semantische Suche auf sg.ch ein; Azure-Hosting in der Schweiz Löschung G Credit Gjoni, Uznach Nutzungsbedingungen Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen

August 25, 2026

Kanton St.Gallen startet Berufswahl-Portal in St.Gallen; künftig rund 15'000 Jugendliche begleitet

Kanton St.Gallen startet Berufswahl-Portal in St.Gallen; künftig rund 15'000 Jugendliche begleitet Berufswahl-Portal St.Gallen startet Berufswahl-Portal St.Gallen startet Aus dem Bildungsdepartement Mit dem Berufswahl-Portal St.Gallen führt der Kanton eine zentrale digitale Plattform für die Berufliche Orientierung ein. Sie begleitet Jugendliche durch den gesamten Berufs- und Schulwahlprozess und vernetzt Schulen, Lehrbetriebe, Erziehungsberechtigte sowie die Berufsberatung. Das Berufswahl-Portal ist ein Projekt der IT-Bildungsoffensive des Kantons St.Gallen. Jugendliche werden im Berufswahl-Portal von der ersten Orientierung bis zur Entscheidung für eine berufliche oder schulische Anschlusslösung begleitet. Sie entdecken Berufe und Unternehmen, finden Schnupperlehren sowie Berufsinformationsveranstaltungen und können sich direkt auf Lehrstellen bewerben. Lehrpersonen erhalten einen Überblick über den individuellen Berufs- und Schulwahlprozess ihrer Klassen und können ihre Schülerinnen und Schüler gezielt begleiten. Lehrbetriebe präsentieren ihr Unternehmen mit einem Firmenprofil, veröffentlichen Schnupperlehren und Berufsinformationsveranstaltungen und verwalten Lehrstellenbewerbungen zentral über das Portal. «Eine gute Berufliche Orientierung lebt vom Zusammenspiel aller Beteiligten. Mit dem Berufswahl-Portal schaffen wir einen zentralen, digitalen Ort dafür.» Regierungsrätin Bettina Surber, Vorsteherin des Bildungsdepartementes Lehrpersonen und Lehrbetriebe haben ihre persönlichen Zugänge bereits Ende Juni erhalten. Seit vergangener Woche verfügen auch die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Oberstufe über ihren persönlichen Zugang. Damit steht das Portal nun allen zentralen Beteiligten im Berufs- und Schulwahlprozess kostenlos zur Verfügung. Bewährte Grundlage für St.Gallen weiterentwickelt Das Berufswahl-Portal basiert auf einem wegweisenden Projekt des Kantons Zürich, das seit 2019 kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Kanton St.Gallen hat dieses in Kooperation mit dem Kanton Zürich übernommen und es im Rahmen der IT-Bildungsoffensive umfassend auf die Bedürfnisse des Kantons St.Gallen ausgerichtet. Das Portal wird laufend ausgebaut und um zusätzliche Funktionen ergänzt. Für den Betrieb ist «eGovernment St.Gallen digital.» verantwortlich. Bereits heute verfügen rund 1'000 Lehrpersonen, rund 6'000 Lehrbetriebe sowie rund 9'000 Schülerinnen und Schüler über einen persönlichen Zugang zum Portal. Zudem sind bereits rund 150 Berufsinformationsveranstaltungen publiziert. Ab dem kommenden Schuljahr wird das Berufswahl-Portal auch den Schülerinnen und Schülern der 1. Oberstufe zur Verfügung stehen. Damit begleitet die Plattform künftig rund 15'000 Jugendliche bei ihrer Berufs- und Schulwahl. Bis Ende 2026 werden auch die Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Berufswahl-Portals eingeladen. Zum Berufswahl-Portal St.Gallen: berufswahl.sg.ch

August 25, 2026

Kantonales Tiefbauamt baut Bushaltestelle Rossrüti, Furtbach in Wil barrierefrei; Provisorische Haltestelle 100 m vom aktuellen Standort.

Kantonales Tiefbauamt baut Bushaltestelle Rossrüti, Furtbach in Wil barrierefrei; Provisorische Haltestelle 100 m vom aktuellen Standort. Bushaltestelle Furtbach in Wil wird barrierefrei Bushaltestelle Furtbach in Wil wird barrierefrei Aus dem Bau- und Umweltdepartement Am Montag, 31. August 2026, beginnt das kantonale Tiefbauamt mit dem Umbau der Bushaltestelle Rossrüti, Furtbach in Wil. Die Haltekanten werden in beide Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut. Zudem entstehen bei der Querung der Kantonsstrasse eine neue Fussgängerschutzinsel. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis November 2026. Ab Montag, 31. August 2026, baut das Tiefbauamt die bestehende Bushaltekante Rossrüti, Furtbach mit Fahrtrichtung Weinfelden barrierefrei aus. In Fahrtrichtung Wil entsteht eine neue Bushaltekante. Weiter entsteht für die Zufussgehenden eine Fussgängerschutzinsel zur Querung der Kantonstrasse. Die Massnahmen verbessern den Komfort beim Ein- und Aussteigen und erhöhen die Verkehrssicherheit. Die Bauarbeiten dauern bis im November 2026. Eine Lichtsignalanlage führt den Verkehr einspurig durch die Baustelle. Zufussgehende werden mit einer Signalisation durch den Baustellenbereich geführt. Für die Busse wird während der Bauzeit eine provisorische Haltestelle eingerichtet. Sie befinden sich rund 100 Meter vom heutigen Standort entfernt in Fahrtrichtung Weinfelden.

August 25, 2026