Fortschritt GmbH beantragt Erstaufforstung in Waldenburg; UVP-Pflicht entfällt

Fortschritt GmbH beantragt Erstaufforstung in Waldenburg; UVP-Pflicht entfällt Ausgabe_016_2026_vom120526.indd Mai 2026 026/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Geneh- migungsverfahren einer Erstaufforstung der Fortschritt GmbH in Waldenburg Seite 2 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 026/2026 12. Mai 2026 UMWELTAMT Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung für das Genehmigungsverfahren einer Erstaufforstung der Fortschritt GmbH, Flurstück 968 Gemarkung Waldenburg in Waldenburg Az.: 1391-854.42-Nür-15/25 Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) wird Folgendes bekannt gemacht: Die Fortschritt GmbH mit Sitz in Oederan hat am 1. September 2025 einen Antrag auf Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist, für das Flurstück 968 Gemarkung Waldenburg in Waldenburg in einem Gesamtumfang von ca. 4,98 Hektar beim Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft gestellt. Der Abweichung von Zielen der Raumordnung im Zusammenhang mit dem Erstauf- forstungsvorhaben wurde mit Schreiben vom 20. April 2026 der Landesdirektion Sachsen zugelassen. Somit unterliegt die bean- tragte Aufforstung der Nr. 17.1.3. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Damit ist gemäß § 7 Abs. 2, 4 - 7 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese standortbezogene Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des Genehmigungsverfahrens zur Auffor- stung nach § 10 SächsWaldG anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprü- fung nicht erforderlich ist, da die Erstaufforstung mit einem Umfang von ca. 4,98 Hektar im vorliegenden Fall keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Entscheidungsgründe: Die Aufforstung der derzeit als Grünland genutzten Fläche führt nicht zu Störungen des Wasserhaushaltes, da sich die Versickerungsfähig- keit des Bodens nicht negativ verändert und schädliche Auswirkun- gen durch abfließendes Wasser nicht zu erwarten sind. Auch weitere wasserwirtschaftliche oder wasserrechtliche Belange sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG besteht eine UVP-Pflicht nur, wenn das Vorhaben erhebliche nachteilige Umwel- tauswirkungen auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Dies ist im vorliegenden Fall auszuschließen. Demzu- folge besteht für das beantragte Vorhaben keine UVP-Pflicht. Gemäß § 5 Abs. 3 des UVPG ist die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar. Werdau, 5. Mai 2026 Wendler Amtsleiterin Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau 26. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM

May 13, 2026

Gullfaks-feltet leverte oljelast nummer 5000 i Nordsjøen; Støtter stabil energiforsyning til Europa

Gullfaks-feltet leverte oljelast nummer 5000 i Nordsjøen; Støtter stabil energiforsyning til Europa Ex. utbytte fjerde kvartal 2025 i dag – OSE - Equinor mai 2026 Generalforsamling 2026 Generalforsamlingen i Equinor ASA godkjente 12. mai 2026 styrets forslag til årsregnskap og årsberetning for Equinor ASA og konsernet for 2025. mai 2026 5000 oljelaster fra Gullfaks Oljelast nummer 5000 er nå levert fra Gullfaks-feltet i Nordsjøen. Milepælen viser hvordan videreutvikling av modne felt på norsk sokkel fortsatt bidrar til stabil energiforsyning til Europa, også i en tid preget av økende geopolitisk uro. ...

May 13, 2026

Kohlgraf und Ehret diskutieren Wandel des Staat-Kirche-Verhältnisses in Luxemburg; Beschleunigte Trennung von Staat und Kirche Luxemburg

Kohlgraf und Ehret diskutieren Wandel des Staat-Kirche-Verhältnisses in Luxemburg; Beschleunigte Trennung von Staat und Kirche Luxemburg „Hoffnung heißt, dass wahr ist, worauf ich mein Leben gründe.“ Datum: Mi. 13. Mai 2026 Hoffnung teilen. Christ-Sein in schwierigen Zeiten Mainz.Mit Blick auf den jüngsten, umfassenden Wandel des Staat-Kirche-Verhältnisses in Luxemburg war die Frage nach einer tragenden Hoffnung für die Zukunft von Kirche ein Schwerpunktthema in der aktuellen Ausgabe des Podcast „Lebensfragen“ des Bistums Mainz. Professor Dr. Jean Ehret aus Luxemburg war in der 42. Ausgabe des Podcast Gast der Gesprächsrunde mit dem Mainzer Bischof Peter Kohlgraf und der Journalistin Anja Schneider. Ehret ist unter anderem Gründungsdirektor der Luxembourg School of Religion and Society. Die neue Folge trägt den Titel: „Hoffnung teilen. Christ-Sein in schwierigen Zeiten“ ...

May 13, 2026

Landratsamt Zwickau Allgemeinverfügung für das FSV Zwickau-Spiel in der GGZ-Arena, Zwickau; Sofortige Vollziehung, Waffenverbot, Vermummungsverbot, Schutzausrüstungsverbote

Landratsamt Zwickau Allgemeinverfügung für das FSV Zwickau-Spiel in der GGZ-Arena, Zwickau; Sofortige Vollziehung, Waffenverbot, Vermummungsverbot, Schutzausrüstungsverbote Ausgabe_028_2026.indd Mai 2026 028/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau Allgemeinverfügung Vom 13. Mai 2026 Seiten 2 - 3 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 028/2026 13. Mai 2026 LANDRAT Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau Vom 13. Mai 2026 Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 und 31a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2, Abs. 5 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) in der Fas- sung vom 11. Mai 2019 (SachsGVBl. S. 358, 389), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SachsGVBl. S. 724) geändert worden ist, erlässt das Landratsamt Zwickau folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG Für den Zeitraum vom 16. Mai 2026, 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr für die Durchführung der öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel anlässlich des Fußballspiels des FSV Zwickau in der GGZ- Arena (Stadionallee 1) werden folgende Anordnungen erlassen: ...

May 13, 2026

Landratsamt Zwickau erlässt Allgemeinverfügung für FSV Zwickau-Spiel in GGZ-Arena, Zwickau; Sofortige Vollziehung der Anordnungen

Landratsamt Zwickau erlässt Allgemeinverfügung für FSV Zwickau-Spiel in GGZ-Arena, Zwickau; Sofortige Vollziehung der Anordnungen Ausgabe_028_2026.indd Mai 2026 028/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau Allgemeinverfügung Vom 13. Mai 2026 Seiten 2 - 3 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 028/2026 13. Mai 2026 LANDRAT Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau Vom 13. Mai 2026 Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 und 31a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2, Abs. 5 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) in der Fas- sung vom 11. Mai 2019 (SachsGVBl. S. 358, 389), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SachsGVBl. S. 724) geändert worden ist, erlässt das Landratsamt Zwickau folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG Für den Zeitraum vom 16. Mai 2026, 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr für die Durchführung der öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel anlässlich des Fußballspiels des FSV Zwickau in der GGZ- Arena (Stadionallee 1) werden folgende Anordnungen erlassen: ...

May 13, 2026

Pfarrei Hl. Johannes XXIII. Viernheim streamt Gottesdienste nur mit einer Kamera; Zwei Kameras ab Pfingstsonntag

Pfarrei Hl. Johannes XXIII. Viernheim streamt Gottesdienste nur mit einer Kamera; Zwei Kameras ab Pfingstsonntag Vorübergehend mit einer Kamera | Pfarrei Hl. Johannes XXIII. Viernheim Diejenigen, die regelmäßig über unseren Livestream die Gottesdienste mitfeiern, werden bemerkt haben, dass am vergangenen Sonntag nur mit einer Kamera gefilmt wurde. Ab dem Livestream an Pfingstsonntag können wir wieder mit zwei Kameras streamen. Inzwischen bte wir dafür um Verständnis.

May 13, 2026

Zweckverband Gewerbegebiete 'Am Auersberg/Achat' Entwurf der Haushaltssatzung 2026 in St. Egidien; 14 Arbeitstage Frist für Einwendungen

Zweckverband Gewerbegebiete ‘Am Auersberg/Achat’ Entwurf der Haushaltssatzung 2026 in St. Egidien; 14 Arbeitstage Frist für Einwendungen Ausgabe_016_2026_vom120526.indd Mai 2026 027/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Ortsübliche Bekanntgabe des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” Seite 2 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 027/2026 13. Mai 2026 ZWECKVERBAND GEWERBEGEBIETE “AM AUERSBERG/ACHAT” Ortsübliche Bekanntgabe Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 SächsKomZG liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2026 des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/ Achat” in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026 im Gewerbezentrum “Achat”, Achatstraße 1 in 09356 St. Egidien, Zimmer 205, während der Sprechzeiten für jedermanns Einsicht kostenlos aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeits- tagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 zu erheben. St. Egidien, 30. April 2026 Jochen Fankhänel Verbandsvorsitzender Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau 27. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM

May 13, 2026

Zweckverband Gewerbegebiete 'Am Auersberg/Achat' Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 in Gewerbezentrum Achat, St. Egidien; 14 Arbeitstage Frist für Einwendungen

Zweckverband Gewerbegebiete ‘Am Auersberg/Achat’ Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 in Gewerbezentrum Achat, St. Egidien; 14 Arbeitstage Frist für Einwendungen Ausgabe_016_2026_vom120526.indd Mai 2026 027/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Ortsübliche Bekanntgabe des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” Seite 2 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 027/2026 13. Mai 2026 ZWECKVERBAND GEWERBEGEBIETE “AM AUERSBERG/ACHAT” Ortsübliche Bekanntgabe Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 SächsKomZG liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2026 des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/ Achat” in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026 im Gewerbezentrum “Achat”, Achatstraße 1 in 09356 St. Egidien, Zimmer 205, während der Sprechzeiten für jedermanns Einsicht kostenlos aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeits- tagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 zu erheben. St. Egidien, 30. April 2026 Jochen Fankhänel Verbandsvorsitzender Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau 27. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM

May 13, 2026

ALL CONSULTING AG, St. Gallen, übernahm Aktiven und Passiven der ALL SOLUTION AG in Wangen-Brüttisellen; Keine Kapitalerhöhung oder Aktienzuteilung.

ALL CONSULTING AG, St. Gallen, übernahm Aktiven und Passiven der ALL SOLUTION AG in Wangen-Brüttisellen; Keine Kapitalerhöhung oder Aktienzuteilung. Mutation ALL CONSULTING AG, St. Gallen ALL CONSULTING AG, in St. Gallen, CHE-106.002.593, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 24.12.2025, Publ. 1006524302). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der ALL SOLUTION AG, in Wangen-Brüttisellen (CHE-108.239.048), gemäss Fusionsvertrag vom 31.03.2026 und Bilanz per 01.01.2026. Aktiven von CHF 150'938.95 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 32'812.55 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt ein umfassendes Dienstleistungsangebot im Bereich elektronischer Datenverarbeitung (EDV). Sie kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen; insbesondere Organisation und Beratung, Projektmanagement, Analyse und Programmierung, Schulung, EDV-Personalberatung, Durchführung von EDV-Verarbeitungen und Treuhandgeschäften. Ferner kann die Gesellschaft alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann auch Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]. Mitteilungen neu: Alle Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen rechtsgültig durch eingeschriebenen Brief an die letztgemeldete Adresse der Aktionäre. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Elser, Martina, von Gossau (SG), in Flawil, mit Kollektivprokura zu zweien [bisher: in Gossau SG].

May 13, 2026

Alpsteintor AG Statutenänderung Gossau (SG); Aktienübertragung künftig frei

Alpsteintor AG Statutenänderung Gossau (SG); Aktienübertragung künftig frei Mutation Alpsteintor AG, Gossau (SG) Alpsteintor AG, in Gossau (SG), CHE-265.434.161, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2024, Publ. 1006041573). Statutenänderung: 05.05.2026. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Montage von Zäunen, Sichtschutzwänden, Pergolen, Balkongeländer und Toren, den Handel mit Toren sowie die Erbringung von Servicearbeiten für Tore. Die Gesellschaft kann Rechte und Patente aller Art erwerben, die von ihr geschaffene oder unterhaltene Infrastruktur Dritten zur Verfügung stellen, Veranstaltungen jeder Art, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen, fördern unterstützen oder selber durchführen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für verbundene Gesellschaften und Dritte abgeben. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären, ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen aller Art gewähren, daran teilnehmen und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, ob entgeltlich oder nicht. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre, des Konzerns oder einzelner ihrer Konzerngesellschaften handeln. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Alpsteinzäune R. Büchler (CHE-106.276.943), in Teufen AR, gemäss einer noch zu erstellenden Übernahmebilanz per 31.12.2013 zum Preis von höchstens CHF 200'000.00 zu übernehmen.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]

May 13, 2026