Fortschritt GmbH beantragt Erstaufforstung in Waldenburg; UVP-Pflicht entfällt
Fortschritt GmbH beantragt Erstaufforstung in Waldenburg; UVP-Pflicht entfällt Ausgabe_016_2026_vom120526.indd Mai 2026 026/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Geneh- migungsverfahren einer Erstaufforstung der Fortschritt GmbH in Waldenburg Seite 2 ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 026/2026 12. Mai 2026 UMWELTAMT Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung für das Genehmigungsverfahren einer Erstaufforstung der Fortschritt GmbH, Flurstück 968 Gemarkung Waldenburg in Waldenburg Az.: 1391-854.42-Nür-15/25 Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) wird Folgendes bekannt gemacht: Die Fortschritt GmbH mit Sitz in Oederan hat am 1. September 2025 einen Antrag auf Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist, für das Flurstück 968 Gemarkung Waldenburg in Waldenburg in einem Gesamtumfang von ca. 4,98 Hektar beim Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft gestellt. Der Abweichung von Zielen der Raumordnung im Zusammenhang mit dem Erstauf- forstungsvorhaben wurde mit Schreiben vom 20. April 2026 der Landesdirektion Sachsen zugelassen. Somit unterliegt die bean- tragte Aufforstung der Nr. 17.1.3. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Damit ist gemäß § 7 Abs. 2, 4 - 7 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese standortbezogene Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des Genehmigungsverfahrens zur Auffor- stung nach § 10 SächsWaldG anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprü- fung nicht erforderlich ist, da die Erstaufforstung mit einem Umfang von ca. 4,98 Hektar im vorliegenden Fall keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Entscheidungsgründe: Die Aufforstung der derzeit als Grünland genutzten Fläche führt nicht zu Störungen des Wasserhaushaltes, da sich die Versickerungsfähig- keit des Bodens nicht negativ verändert und schädliche Auswirkun- gen durch abfließendes Wasser nicht zu erwarten sind. Auch weitere wasserwirtschaftliche oder wasserrechtliche Belange sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG besteht eine UVP-Pflicht nur, wenn das Vorhaben erhebliche nachteilige Umwel- tauswirkungen auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Dies ist im vorliegenden Fall auszuschließen. Demzu- folge besteht für das beantragte Vorhaben keine UVP-Pflicht. Gemäß § 5 Abs. 3 des UVPG ist die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar. Werdau, 5. Mai 2026 Wendler Amtsleiterin Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau 26. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM