Johannes Plüschke, öffentliche Zustellung eines Dokuments des Landratsamtes Zwickau, Thomas-Mann-Straße 20, Zwickau; Fristen laufen, Rechtsverluste drohen
to Die Homepage des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de/zustellung ist ge- mäß § 8 der Bekanntmachungssatzung vom 16. Dezember 2021 die für öffentliche Zustel- lungen des Landratsamtes Zwickau gemäß § 10 Abs. 2 VwZG allgemein bestimmte Stelle. Benachrichtigung des Landratsamtes des Landkreises Zwickau
08056 Zwickau - über eine öffentliche Zustellung Gemäß § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Ver- waltungszustellungsrechts (SächsVwVfZG) I. V. m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungs- gesetzes (VwZG) wird an: Johannes Plüschke (Name des Zustellungsadressaten/Bescheidadressaten) letzte bekannte Anschrift: Straße/Hausnummer: Thomas-Mann-Straße 20 PLZ: 08058 Ort: Zwickau Land: Deutschland folgendes Dokument öffentlich zugestellt: Bescheid/Schriftstück des Landratsamtes Zwickau. Straßenverkehrsamt/Fahrerlaubnisbe- hörde vom 3. August 2026, Aktenzeichen 1322 113.324/Kv/200037506 Das Dokument kann vom Adressaten oder einem bevollmächtigten Vertreter im Landratsamt Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau, Zimmer 110 bei Frau Kvint während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ab- lauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichti- gung zwei Wochen vergangen sind. Glauchau, 14.8.2026 Ort, Datum Unterschrift des anordnenden zeichnungsberechtigten Beschäftigten,, 77> /:3>s 1 , AlC)io‘f