Kanton St.Gallen eröffnet öffentliche Mitwirkung Kantonsstrasse Nr. 78, Flums; Frist 31.08.–30.09.2026

Kanton St.Gallen eröffnet öffentliche Mitwirkung Kantonsstrasse Nr. 78, Flums; Frist 31.08.–30.09.2026 Öffentliche Mitwirkung - Kantonsstrasse Nr. 78, Flums Öffentliche Mitwirkung - Kantonsstrasse Nr. 78, Flums Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für: Kantonsstrasse Nr. 78, Flums: Stützmauer Rüesch – B39.2.08.078.001 Mitwirkung: www.sg.ch tba-mitwirkung Frist: 31. August bis 30. September 2026 Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten. St.Gallen, 24. August 2026

August 28, 2026

Kanton St.Gallen führt KI-Suche auf Publikationsplattform ein; Testphase läuft

Kanton St.Gallen führt KI-Suche auf Publikationsplattform ein; Testphase läuft Aktuells usem Städtli | Mitteilungsblatt Nr. 7/2026 Stelle: - Stadt Lichtensteig - Rubrik: - Gemeindeblätter - Veröffentlicht: - 27.08.2026 - Herausgabedatum: - 27.08.2026 Nutzungsbedingungen Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen

August 28, 2026

Kanton St.Gallen führt KI-Suche in sg.ch Publikationsplattform ein; bessere Treffer durch semantische Suche

Kanton St.Gallen führt KI-Suche in sg.ch Publikationsplattform ein; bessere Treffer durch semantische Suche Tempo-30-Zone Fluppe / Bidems Bidems Bauliche Massnahmen Tempo-30-Zone Fluppe Bidems Nutzungsbedingungen Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen Bauliche Massnahmen Tempo-30-Zone Fluppe

August 28, 2026

Kantone St.Gallen und Zürich sichern medizinische Masterausbildung am Standort St.Gallen; von 40 auf 100 Studienplätze

Kantone St.Gallen und Zürich sichern medizinische Masterausbildung am Standort St.Gallen; von 40 auf 100 Studienplätze Kantone St.Gallen und Zürich sichern die Medizinausbildung in der Ostschweiz Kantone St.Gallen und Zürich sichern die Medizinausbildung in der Ostschweiz Aus dem Gesundheitsdepartement Die Kantone St.Gallen und Zürich wollen die medizinische Masterausbildung am Standort St.Gallen langfristig weiterführen. Mit einer Absichtserklärung legen sie die Grundlage dafür, das bisherige Studienangebot voraussichtlich ab dem Jahr 2030 langfristig als Medical Master der Universität Zürich weiterzuführen. Gleichzeitig soll die Zahl der Studienplätze erhöht werden. Damit investieren die beiden Kantone in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten und stärken die medizinische Versorgung im Grossraum Zürich und Ostschweiz. Seit dem Jahr 2020 absolvieren Medizinstudierende den Joint Medical Master der Universitäten St.Gallen und Zürich am Standort St.Gallen. Die Zusammenarbeit der beiden Universitäten ist bis Ende Juli 2030 befristet. Damit das Masterstudium in Humanmedizin auch darüber hinaus in St.Gallen angeboten werden kann, haben die Kantone St.Gallen und Zürich nun eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die Universität Zürich soll den «UZH Medical Campus Ostschweiz» am Standort St.Gallen führen. Die beiden Kantone bekennen sich damit zum langfristigen Erhalt des Studienangebots und schaffen die Grundlage für dessen Weiterführung durch die Universität Zürich. Die Sicherung des Medical Masters ist ein wichtiger Schritt für die Ostschweiz. Mit der Weiterführung und dem geplanten Ausbau des Studienangebots von 40 auf 100 Plätze können künftig mehr Medizinerinnen und Mediziner in der Region ausgebildet werden. Erfahrungsgemäss erhöht eine Ausbildung vor Ort die Wahrscheinlichkeit, dass Fachkräfte später auch in der Region tätig bleiben. Das stärkt die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nachhaltig. Vertiefte Zusammenarbeit stärkt den Medizinstandort Schweiz Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Zürich und den Ostschweizer Gesundheitseinrichtungen soll vertieft werden. HOCH Health Ostschweiz, die Psychiatrie St.Gallen, das Ostschweizer Kinderspital und die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte bleiben zentrale Partner in der Ausbildung der künftigen Ärztinnen und Ärzte. Unter anderem ist vorgesehen, dass ein bis zwei nicht-klinische strukturelle Professuren sowie bis zu drei Professuren ad personam für wissenschaftlich qualifizierte Personen am UZH Medical Campus Ostschweiz errichtet werden. Die Zusammenarbeit eröffnet neue Möglichkeiten für Forschung, Lehre und Innovation und stärkt den Medizinstandort Nordostschweiz insgesamt. Der Kanton Zürich leistet mit dem Projekt «Med500+» bereits einen substanziellen Beitrag für eine zeitgemässe und praxisnahe Medizinausbildung. Bis im Jahr 2030 soll das Medizinstudium an der Universität Zürich reformiert und die Zahl der Studienplätze deutlich ausgebaut werden. Ihr umfangreiches Wissen aus diesem Projekt kann die Universität Zürich am UZH Medical Campus Ostschweiz direkt einfliessen lassen. Gleichzeitig profitiert die Universität Zürich in Forschung und Lehre von der vertieften Zusammenarbeit mit den St.Galler Gesundheitsinstitutionen. Absichtserklärung als Vorstufe zum Kooperationsvertrag Die Absichtserklärung bildet die Grundlage für die nächsten Schritte. Der Kanton St.Gallen wird mit dem neuen Gesundheitsgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Weiterführung des Medical Masters schaffen. Der Kanton Zürich unterstützt die Universität Zürich beim Aufbau des UZH Medical Campus Ostschweiz. Bis zum Frühjahr 2027 soll ein verbindlicher Kooperationsvertrag ausgearbeitet werden.

August 28, 2026

Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau bauen Nachtnetz aus in Wil, Toggenburg, Bischofszell, St.Gallen-Bodensee; Nachtzüge +50%, Nachtbusse +75%

Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau bauen Nachtnetz aus in Wil, Toggenburg, Bischofszell, St.Gallen-Bodensee; Nachtzüge +50%, Nachtbusse +75% Ausgebautes Nachtnetz stösst auf grosse Nachfrage Ausgebautes Nachtnetz stösst auf grosse Nachfrage Aus dem Volkswirtschaftsdepartement Der Ausbau des Nachtnetzes in den Regionen Wil, Toggenburg, Bischofszell, St.Gallen-Bodensee, Rheintal sowie in Appenzell Ausserrhoden hat sich bewährt. Im ersten Betriebsjahr des neuen Konzepts stieg die Nachfrage sowohl bei den Nachtzügen als auch bei den Nachtbussen deutlich. Das zeigt das gemeinsame Monitoring der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurde das Nachtnetz umfassend ausgebaut. Seither verkehren die Nacht-S-Bahnen zwischen Winterthur und St.Gallen im Halbstundentakt. Zudem umfasst das Angebot nun Verbindungen bis Heerbrugg und Lichtensteig. Das Nachtbusnetz wurde auf die neuen Bahnverbindungen abgestimmt, räumlich erweitert und systematisiert. Das Monitoring bestätigt, dass der Angebotsausbau einem klaren Bedürfnis entspricht. Die Zahl der Fahrgäste auf den Nachtzügen stieg gegenüber dem Vorjahr um beinahe 50 Prozent – von 1'500 auf rund 2'200 Fahrgäste je Betriebsnacht. Erfreulich entwickelt sich auch die neue Verbindung zwischen St.Gallen und Lichtensteig. Noch stärker fiel das Wachstum bei den Nachtbussen aus: Die Nachfrage nahm um rund 75 Prozent zu – von 1'300 auf rund 2'300 Fahrgäste je Betriebsnacht. Besonders in den Regionen Wil und Toggenburg, im Raum Herisau, Gossau, Bischofszell sowie in der Stadt St.Gallen stieg die Nachfrage besonders stark. Auch aus betrieblicher Sicht fällt die Bilanz positiv aus. Die Rückmeldungen der Transportunternehmen zeigen, dass Fahrpläne, Anschlüsse und Fahrzeugumläufe weitgehend zuverlässig funktionieren. Nachtangebote sind aufgrund von Nachtzuschlägen für das Personal und Sicherheitsmassnahmen verhältnismässig teuer. Entsprechend fällt ihre Wirtschaftlichkeit tiefer aus als bei Angeboten am Tag. Im Jahr 2025 wurde über alle Nachtzüge ein Kostendeckungsgrad von 56% erreicht. Die Nachtbuslinien weisen gesamthaft einen Kostendeckungsgrad von rund 25% auf. Neue öV-Angebote benötigen in der Regel mehrere Jahre, bis sie ihr Nachfragepotenzial vollständig ausschöpfen. Die drei Kantone werden die Entwicklung deshalb weiterhin beobachten.

August 28, 2026

Kappeli Buchs Immobilien AG verlegt Sitz von Vaduz (LI) in die Schweiz, Buchs (SG); Verzicht auf eingeschränkte Revision ab 2027.

Kappeli Buchs Immobilien AG verlegt Sitz von Vaduz (LI) in die Schweiz, Buchs (SG); Verzicht auf eingeschränkte Revision ab 2027. Neueintragung Kappeli Buchs Immobilien AG, Buchs (SG) Kappeli Buchs Immobilien AG, in Buchs (SG), CHE-215.935.024, Grünaustrasse 1a, 9470 Buchs SG, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 09.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Belastung, Veräusserung, Vermittlung, Finanzierung und Verwaltung von Grundeigentum aller Art, sowie die Überbauung von Grundstücken aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00. Aktien: 1'000 Namenaktien zu CHF 100.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 09.07.2026 hat die Kappeli Immobilien AG, eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht, registriert im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz (Liechtenstein) unter der Nummer FL-0002.720.078-4 ihren Sitz gemäss Art. 161 ff. IPRG von Vaduz (LI) in die Schweiz verlegt. Die Gesellschaft verzichtet ab dem Geschäftsjahr, das am 01.01.2027 beginnt, auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Frey-Hilti, Michèle Martina, liechtensteinische Staatsangehörige, in Schaan (LI), Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Svensson, Arne Christoffer, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft, in Vaduz (LI), Revisionsstelle.

August 28, 2026

Klinische Psychologie Sakic Neueintragung in Balgach; Inhaberin mit Einzelunterschrift

Klinische Psychologie Sakic Neueintragung in Balgach; Inhaberin mit Einzelunterschrift Neueintragung Klinische Psychologie Sakic, Balgach Klinische Psychologie Sakic, in Balgach, CHE-186.303.400, Balgacherstrasse 202, 9435 Heerbrugg, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Klinisch-psychologische und neuropsychologische Diagnostik samt entsprechenden Beratungen und Behandlungen. Eingetragene Personen: Sakic, Silvija, österreichische Staatsangehörige, in Dornbirn (AT), Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

August 28, 2026

Konsortium Luzernerstrasse Meggen beginnt Bauarbeiten Luzernerstrasse in Meggen; erste Wohn- und Gewerberäume Anfang 2029 bezugsbereit

Konsortium Luzernerstrasse Meggen beginnt Bauarbeiten Luzernerstrasse in Meggen; erste Wohn- und Gewerberäume Anfang 2029 bezugsbereit Baustart an der Luzernerstrasse Anfang September Baustart an der Luzernerstrasse Anfang September Die Einrichtung und Einzäunung der Baustelle beginnt voraussichtlich am 1. September 2026. Zunächst wird der Baustellenperimeter von der Rüeggiswilstrasse bis zur Bushaltestelle Balm abgeschrankt. Ab Mitte November wird die Abschrankung bis zur Liegenschaft Luzernerstrasse 14 erweitert. Sämtliche Installations- und Lagerflächen befinden sich innerhalb des Baustellenperimeters. ...

August 28, 2026

Konvekta AG, St. Gallen, Statutenänderung am 19.08.2026; Namensaktienübertragung aufgehoben

Konvekta AG, St. Gallen, Statutenänderung am 19.08.2026; Namensaktienübertragung aufgehoben Mutation Konvekta AG, St. Gallen Konvekta AG, in St. Gallen, CHE-102.005.581, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 73 vom 17.04.2026, Publ. 1006628047). Statutenänderung: 19.08.2026. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweck die Fabrikation und Vertrieb von wärme- und kälte-technischer Apparaturen und weiterer Entwicklungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Gesellschaften des Konzerns Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art bestellen, einschliesslich mittels Verpfändung oder Sicherungsübereignung eigener Aktiven oder Garantien jeglicher Art, auch wenn diese Darlehen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder anderen Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]

August 28, 2026

Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Verbot für Liegenschaft Espenmoosstrasse 7, St.Gallen; Busse bis CHF 500.--

Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Verbot für Liegenschaft Espenmoosstrasse 7, St.Gallen; Busse bis CHF 500.– Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Das Kreisgericht St.Gallen hat mit Entscheid vom 13. Januar 2026 gestützt auf Art. 258 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend die Liegenschaft Nr. 3596 (Espenmoosstrasse 7, St.Gallen), Grundbuch St. Fiden Gemeinde St.Gallen, wie folgt ein gerichtliches Verbot gemäss entsprechender Signaltafel mit Zusatztext erlassen: Signal 2.50 «Parkieren verboten» «Privatplatz Berechtigte Espenmoosstrasse 7 und Domänenstrasse 10 gestattet Widerhandlung wird auf Antrag mit Busse bis zu CHF 500.– bestraft. St.Gallen, 13. Januar 2026 Kreisgericht St.Gallen» Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation im Amtsblatt des Kantons St. Gallen und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht St.Gallen, Bohl 1, Postfach, 9004 St.Gallen, Einsprache zu erheben. Die Gerichtsferien gelten nicht. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Gegenüber der Einsprecherin oder dem Einsprecher ist das Verbot gegebenenfalls auf dem Klageweg durchzusetzen. 9004 St.Gallen, 27. August 2026

August 28, 2026