EKZ bietet dynamischen Wahltarif für Energie und Netznutzung in der Schweiz; Rückliefervergütung 2027 dynamisch nach Spotmarktpreis
Stabile Tarife: EKZ gehört auch 2027 zu den günstigsten Energieversorgern
Dynamischer Wahltarif bewährt sich in der Praxis Seit Anfang 2026 bietet EKZ als erster Energieversorger in der Schweiz einen kombinierten dynamischen Wahltarif für Energie und Netznutzung an. Die bisherigen Erfahrungen sind erfreulich: Die grosse Mehrheit der EKZ-Kundinnen und -Kunden, die ihren Verbrauch gezielt in günstigere Zeiten verlagert, bezahlt im Durchschnitt rund fünf Prozent weniger als im Standardtarif. Gleichzeitig unterstützt der dynamische Tarif eine effizientere Nutzung des Stromnetzes und leistet damit einen wichtigen Beitrag für ein dezentrales, flexibles Energiesystem. Um dieses Potenzial noch gezielter zu nutzen, entwickelt EKZ den dynamischen Wahltarif per 2027 weiter. Neu wird der Netznutzungstarif örtlich differenziert und bildet damit die unterschiedlichen Belastungen des lokalen Stromnetzes genauer ab – in Abhängigkeit von der lokalen Netzauslastung und Einspeisung aus Photovoltaikanlagen. Dadurch wird die Anreizwirkung zusätzlich verstärkt. In Gebieten mit vielen Solaranlagen und ausgeprägten Einspeisespitzen kann die Tarifkurve dadurch anders verlaufen als in Gebieten mit wenig dezentraler Produktion. Das bedeutet: Wann Strom im dynamischen Tarif besonders günstig oder teuer ist, kann sich künftig je nach Gebiet unterscheiden. Die verschiedenen dynamischen Tarife bleiben im Durchschnitt gleich hoch. Rückliefervergütung wird dynamisch Bei der Vergütung für eingespeisten Solarstrom kommt es 2027 aufgrund einer Gesetzesänderung zu einer weiteren Anpassung. Gemäss Energiegesetz wird der eingespeiste Solarstrom seit 2026 auf Basis des vom Bund quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreises sowie der anlagenspezifischen Minimalvergütung vergütet. Ab 2027 schreibt das Energiegesetz vor, dass sich die Rückliefervergütung neu nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. Damit wird die Rückliefervergütung dynamisch. Beim Spotmarktpreis handelt es sich um den aktuellen Marktpreis für kurzfristig lieferbaren Strom. Er wird an der Strombörse für jede Viertelstunde des Folgetags auf Basis von Angebot und Nachfrage gebildet. Die neue Vergütung schafft so Anreize, Solarstrom effizienter zu nutzen und gleichzeitig das Netz zu entlasten, indem Einspeisespitzen bei tiefen oder negativen Marktpreisen reduziert werden. EKZ empfiehlt deshalb, Eigenverbrauch und Einspeisung bei Anlagen jeder Grösse zu optimieren. Am besten gelingt dies mit einem Energiemanagementsystem (EMS). Dieses stimmt Produktion, Verbrauch, Speicher und Einspeisung automatisch aufeinander ab. So können PV-Produzentinnen und -Produzenten ihre Erträge mit der dynamischen Rückliefervergütung optimieren. Anlagen mit einer Leistung bis 150 Kilowatt (kW) sind weiterhin mit einer Minimalvergütung in Form einer Minimalvergütungsprämie gegen tiefe Marktpreise abgesichert. Die Höhe der Minimalvergütung hängt von der Anlagengrösse ab. Für die meisten Anlagen im EKZ-Versorgungsgebiet (Leistung bis 30 kW) beträgt die Minimalvergütung 6,0 Rp.
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