SBH Schulbau Hamburg Handwerkerzeitvertrag Bodenbelag Instandhaltung; 1,486 Mio €/Jahr
VV-Bau Anlage 6-010 Bekanntmachung (national) Änderungsbekanntmachung (national) a) Auftraggeber (Vergabestelle): Öffentlicher Auftraggeber SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe Anschrift: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de Fax-Nr.: +49 40427310143 Internet: https://schulbau.hamburg b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] Vergabenummer: SBH VOB ÖA 364-26 AS Hier: Handwerkerzeitvertrag Bodenbelag Instandhaltung c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Sofern das Vergabeverfahren elektronisch über das e-Vergabe-System „eVa“ durchgeführt wird, werden nur elektronische Angebote in folgender Form akzeptiert: in Textform nach § 126b BGB d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: , 20355 Hamburg f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale baulichen Anlage: Handwerkerzeitvertrag Bodenbelag Instandhaltung Der Rahmenvertrag “Bodenbelag Instandhaltung” dient als Auftragsgrundlage für die Vergabe von Bodenbelagsarbeiten zur Bauunterhaltung sowie Reparaturen und sonstigen Unterhaltungsarbeiten von geringem Umfang. Gegenstand sind die durch SBH, GMH, GMH im Namen und auf Rechnung Dritter, die BUKEA, den Großmarkt, den Rathausservice oder des LEB bewirtschafteten Schulen und Immobilien. Es wird ein zeitlich befristeter Rahmenvertrag ausgeschrieben, aufgrund dessen die vorgesehenen mind. 11 bis zu 20 Vertragsunternehmen verpflichtet sind, ihre Leistung auf Abruf (Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Nach dem Rahmenvertrag können Aufträge von 15.000.- bis maximal 45.000,-€ netto pro Einzelauftrag erteilt werden. Das Nettogesamtvolumen wird insgesamt für alle am Vertrag beteiligten Firmen auf 1.486.000,00 € / Jahr geschätzt. Ein Einzelauftrag kommt mit dem Auftraggeber zustande, der den jeweiligen Abruf tätigt. HINWEIS: Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
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