dbb Niedersachsen kritisiert angekündigtes Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen als unzureichend; bundesweiten Anschluss verlieren
dbb Niedersachsen: Alimentationspläne reichen nicht aus – Niedersachsen wird den bundesweiten Anschluss verlieren | Philologenverband Niedersachsen PHVN
dbb Niedersachsen: Alimentationspläne reichen nicht aus – Niedersachsen wird den bundesweiten Anschluss verlieren
dbb niedersachsen kritisiert angekündigtes Drei-Säulen-Modell der Landesregierung – Zimbehl: „Kosmetische Korrekturen lösen kein strukturelles Problem“ Der dbb niedersachsen übt deutliche Kritik an den heute von Finanzminister Gerald Heere vorgestellten Plänen zur zukünftigen Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Sollten die bislang bekannten Eckpunkte – die Einbeziehung des Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehaltstabellen, die Anhebung der Sonderzahlung auf 1.200 Euro für die Besoldungsgruppen ab A 9 sowie eine zusätzliche Erhöhung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent – unverändert umgesetzt werden, reichen diese Maßnahmen aus Sicht des dbb bei Weitem nicht aus, um die bestehenden strukturellen Probleme der niedersächsischen Besoldung zu lösen. „Wer glaubt, mit 0,5 Prozent mehr Grundgehalt, einer einseitigen Umverteilung beim Familienzuschlag und einer höheren Sonderzahlung für einen Teil der Beamtenschaft das niedersächsische Alimentationsproblem lösen zu können, verkennt die Dimension des Problems“, erklärt der 1. Landesvorsitzende des dbb niedersachsen, Alexander Zimbehl. „Wir brauchen keine kosmetischen Korrekturen, sondern eine strukturelle und dauerhaft tragfähige Lösung.“ Aus Sicht des dbb zeigt sich die Schwäche des vorgesehenen Modells bereits bei der Betrachtung seiner drei Säulen. Die Einbeziehung des Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehaltstabellen führt im Wesentlichen nur für diejenigen Beamtinnen und Beamten zu einer tatsächlichen finanziellen Verbesserung, die diesen Zuschlag bislang nicht erhalten. Für die bisherigen Empfänger wird dagegen vorhandenes Besoldungsvolumen im Wesentlichen lediglich verlagert. Auch die Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung auf 1.200 Euro löst das Problem nicht. Von ihr profitieren lediglich die Besoldungsgruppen ab A 9, während die darunterliegenden Besoldungsgruppen keine zusätzliche Verbesserung erfahren. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bleiben bei dieser Maßnahme zudem vollständig außen vor.
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