Möllers Packaging Technology GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster (Westfalen); Eigenverwaltung angeordnet.

Möllers Packaging Technology GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster (Westfalen); Eigenverwaltung angeordnet. Veröffentlichungsdatum: 03.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 79 IN 35/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: Möllers Packaging Technology GmbH Sitz / Wohnsitz: Oelde Register: Düsseldorf, HRB 92710 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 35/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92710 eingetragenen Möllers Packaging Technology GmbH, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Vertgewall, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59302 Oelde wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 24.06.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. 1) die Volksbank im Münsterland eG, Neubrückenstraße 66, 48143 Münster, vertreten durch Herrn Frank Naumann, ebenda, als Hauptgläubigerin, 2) Herr Niklas Bollmer, Idastr. 1, 59269 Beckum, als Arbeitnehmer, 3) Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski als weitere Gläubigerin. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 04.11.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Sachwalterin sowie der Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin (§ 270 InsO) - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt. Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 79 IN 35/26 Münster, 01.09.2026

September 3, 2026

OBV Objektbau Bomers GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Münster; Eigenverwaltung angeordnet

OBV Objektbau Bomers GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Münster; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 79 IN 36/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: OBV Objektbau Bomers GmbH Sitz / Wohnsitz: Vreden Register: Coesfeld, HRB 4037 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 36/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4037 eingetragenen OBV Objektbau Bomers GmbH, Otto-Hahn-Str. 4, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hubbeling, Otto-Hahn-Str. 4, 48691 Vreden Geschäftszweig: Handel mit Ladenbauelementen u.a. wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 26.06.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: - Die Volksbank Gronau-Ahaus eG, Neustraße 42, 48599 Gronau; im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch Herrn Matthias Emmerich; - die BONATO & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch Herrn Friedrich Bonato; - die Bundesagentur für Arbeit, diese vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Operativer Service Dortmund, diese im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch die Erste Fachkraft Insolvenzgeld-Refinanzierung Herrn Michael Schreiber , Werner-Bock-Str. 8, 33602 Bielefeld Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 24.11.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 79 IN 36/26 Münster, 01.09.2026

September 3, 2026

Projektgesellschaft Winterbergstraße 28 Saarbrücken GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Saarbrücken; Verwalter bestellt: Dr. Robert Schiebe

Projektgesellschaft Winterbergstraße 28 Saarbrücken GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Saarbrücken; Verwalter bestellt: Dr. Robert Schiebe Veröffentlichungsdatum: 03.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 116 IN 8/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Projektgesellschaft Winterbergstraße 28 Saarbrücken GmbH Sitz / Wohnsitz: Püttlingen Register: Saarbrücken, HRB 102349 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 8/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102349 eingetragenen Projektgesellschaft Winterbergstraße 28 Saarbrücken GmbH, Pickardstraße 3, 66346 Püttlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Maximilian Polak, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 14:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 05.11.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 116 IN 8/26 Saarbrücken, 01.09.2026

September 3, 2026

Apple Mac mini con M6 y M5 Pro Bechtle

Apple Mac mini con M6 y M5 Pro Bechtle Apple Mac mini con M6 y M5 Pro | Bechtle Hardware Atrás Hardware - Vista general Comunicación y conferencias Atrás Comunicación y conferencias - Vista general Sistemas de conferencia Telefonía VoIP Auriculares Cámaras web Garantías y servicios de comunicación Accesorios para comunicación Informática móvil Atrás Informática móvil - Vista general Portátiles Estaciones de trabajo portátiles Tablets Smartphones y teléfonos móviles Tecnología wearable Garantías y servicios para informática móvil Accesorios para informática móvil Repuestos para informática móvil Informática Atrás Informática - Vista general Ordenadores Estaciones de trabajo Thin Clients Ordenadores todo en uno Puntos de venta y de información Garantías y servicios para informática Accesorios para informática Repuestos para informática Infraestructura de TI Atrás Infraestructura de TI - Vista general Servidores Almacenamiento Sistemas de alimentación ininterrumpida Red Seguridad Racks Garantías y servicios para infraestructuras de TI Accesorios - Infraestructura de TI Periféricos Atrás Periféricos - Vista general Monitores Pantallas de gran formato Proyectores Dispositivos de entrada Audio, foto y vídeo Garantías y servicios - Periféricos Accesorios para periféricos Impresoras y escáneres Atrás Impresoras y escáneres - Vista general Impresoras Impresoras de etiquetas Duplicadoras Escáneres Escáneres de código de barras Registro portátil de datos Consumibles Garantías y servicios Accesorios para impresoras y escáneres Repuestos para impresoras Componentes Atrás Componentes - Vista general SDD y discos duros Tarjetas gráficas Memorias Interfaces y controladores Unidades y alojamientos Fuentes de alimentación Procesadores Medios de almacenamiento Accesorios para componentes Conectividad Atrás Conectividad - Vista general Conexión de red Conectividad del ordenador Conexión USB Conexión eléctrica Conexión telefónica Servidores de dispositivos Amplificadores y repetidores Accesorios para conectividad Equipamiento de oficinas Atrás Equipamiento de oficinas - Vista general Puesto de trabajo y ergonomía Smart Home Limpieza Protección y seguridad Dispositivos de oficina Soportes Muebles de oficina Baterías Accesorios para equipamiento de oficinas ...

September 3, 2026

Berufsbildungszentrum IDM Thun bietet BM2-Aufnahmeprüfungsvorbereitung in Thun; Preis CHF 40 für Lernende im letzten Lehrjahr

Berufsbildungszentrum IDM Thun bietet BM2-Aufnahmeprüfungsvorbereitung in Thun; Preis CHF 40 für Lernende im letzten Lehrjahr Eine Institution des Kantons Bern Vorbereitungskurs auf die Aufnahmeprüfung an die BM2 Kurs-Nr. VK2026a und VK2026b Ziele Der einsemestrige Kurs unterstützt gelernte Berufsleute sowie Lernende im letzten Lehrjahr bei der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule (BM 2). Dabei wird der Stoff der 9. Sekundarklasse in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch repetiert. Der Kurs kann nicht für die Aufnahmeprüfung in die BM 1 besucht werden. ...

September 3, 2026

IDM Thun Stundentafel KR; Version 2 veröffentlicht

IDM Thun Stundentafel KR; Version 2 veröffentlicht Stundentafel KR, IDM Thun Version 2, 01.09.2026 Thomas Fahrni 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Montag Dienstag Montag Dienstag Donnerstag Freitag Donnerstag Freitag Dienstag Dienstag Donnerstag Donnerstag Lkt. 1 ABU G Lkt. 2 ABU SPK Lkt. 3 ABU G ABU G ABU G Lkt. 4 Sport Lkt. 5 im Schnitt 1 Lektion (evtl. alternierend 2 Lektionen) Lkt. 6 BKU HKB D (Projektarbeit) [20] LFB_Pp_ePr [20] ABU G ABU G ABU G ABU G Lkt. 7 Lkt. 8 BKU HKB D (Projektarbeit) [20] LFB_Pp_PE1 [20] BKU HKB D (Projektarbeit) [20] LFB_Pp_PE2 [20] Lkt. 9 Sport Sport Sport Lkt. 10 im Schnitt 1 Lektion (evtl. alternierend 2 Lektionen) im Schnitt 1 Lektion (evtl. alternierend 2 Lektionen) im Schnitt 1 Lektion (evtl. alternierend 2 Lektionen) Noten Noten (mindestens): ...

September 3, 2026

Bündnis Demokratie stärken Rielasingen-Worblingen-Arlen organisiert Musical Zafira in Talwiesenhalle, Rielasingen-Worblingen mit kostenlosem Eintritt; Kulturelle Teilhabe im Fokus

Bündnis Demokratie stärken Rielasingen-Worblingen-Arlen organisiert Musical Zafira in Talwiesenhalle, Rielasingen-Worblingen mit kostenlosem Eintritt; Kulturelle Teilhabe im Fokus Musical „Zafira“ am 20. September 2026 | Integration Landkreis Konstanz Musical „Zafira“ am 20. September 2026 Das Bündnis Demokratie stärken Rielasingen-Worblingen-Arlen veranstaltet in Kooperation mit dem Unterstützerkreis Flüchtlingshilfe (UFRW) am Sonntag, den 20. September 2026, um 16 Uhr das Musical „Zafira“ in der Talwiesenhalle in Rielasingen-Worblingen. Das Projekt basiert auf einer Schullektüre sowie einer realen Fluchtgeschichte. Thematisiert wird die gelingende Integration des Mädchens Zafira in einer Schulgemeinschaft. Musikalisch wird die Inszenierung von verschiedenen Chorklassen, Oberstufensängerinnen, einem Solistenensemble sowie einer sechsköpfigen Liveband getragen. Die Aufführung schafft wertvolle Räume für Begegnungen und setzt ein starkes Zeichen für kulturelle Teilhabe sowie ein integratives Miteinander im Alltag. Der Eintritt ist kostenfrei, um Spenden wird gebeten. ...

September 3, 2026

Stadt Stockach lädt zur Aufführung von Sind Sie Ausländer? Nein, ich bin Türke! im Bürgerhaus Stockach; Auftakt zum interkulturellen Fest Stockach isst bunt

Stadt Stockach lädt zur Aufführung von Sind Sie Ausländer? Nein, ich bin Türke! im Bürgerhaus Stockach; Auftakt zum interkulturellen Fest Stockach isst bunt Theateraufführung „Sind Sie Ausländer? Nein, ich bin Türke!“ am 11. September 2026 | Integration Landkreis Konstanz Theateraufführung „Sind Sie Ausländer? Nein, ich bin Türke!“ am 11. September 2026 Die Stadt Stockach lädt in Kooperation mit dem Theaterwerk am 11. September 2026 ab 20:00 Uhr zur Aufführung der humorvollen Komödie „Sind Sie Ausländer? Nein, ich bin Türke!“ des Ensembles „Theater Ulüm“ ein. Das Stück setzt sich auf unterhaltsame Weise mit den Themen Vielfalt, gesellschaftlichen Vorurteilen und den Herausforderungen sowie Chancen des alltäglichen Zusammenlebens auseinander. Der Eintritt ist kostenfrei. Die Aufführung bildet zugleich den feierlichen Auftakt zum interkulturellen Fest „Stockach is(s)t bunt“, das am darauffolgenden Tag stattfindet. Am Samstag, den 12. September 2026, lädt die Stadt Stockach zu einem abwechslungsreichen Programm ein. Mit Musik, Tänzen und vielfältigen kulinarischen Spezialitäten steht dabei die kulturelle Vielfalt Stockachs im Mittelpunkt. ...

September 3, 2026

Bibi Blocksberg und Marita Filmvorführung in Dübendorf; 150 Jahre zurück in die Gegenwart

Bibi Blocksberg und Marita Filmvorführung in Dübendorf; 150 Jahre zurück in die Gegenwart Abenteuerfilm “Bibi Blocksberg-Die total verhexte Zeitreise” - Standortförderung Zürioberland Datum Ort Dübendorf Zeit 15:00 bis 23:59 Uhr Daten - 26.09.2026 15:00 - 27.09.2026 15:00 Ort Kino Orion Neuhofstrasse 23 8600 Dübendorf Schweiz Kontakt Art der Veranstaltung - Kunst & Kultur Zutrittskonditionen - (Eigene) Mitgliedskarte: Vergünstigung - Ermässigung für Senioren mit AHV Ausweis Genre - Abenteuer - Familienfilm Abenteuerfilm “Bibi Blocksberg-Die total verhexte Zeitreise” Eine Spieluhr auf der Spur, landen Bibi Blocksberg und Marita plötzlich im 19. Jahrhundert und müssen den Weg zurück in die Gegenwart finden. Eine Spieluhr auf der Spur, landen Bibi Blocksberg und Marita plötzlich im 19. Jahrhundert und müssen den Weg zurück in die Gegenwart finden. Bei den Neustädter Schülerinnen und Schülern steht das grosse Praktikum an. Leider hat Junghexe Bibi (NALA) die Anmeldung verschlafen. Während Marita (Fia-Marie Lin) zur Polizei darf und Florian (Aithonas Avgoustakis) Reporterin Karla Kolumna (Palina Rojinski) bei der Zeitung unterstützt, landet sie deshalb am langweiligsten Ort der Welt – im Museum. Jedoch überschlagen sich dort plötzlich die Ereignisse – während Kuratorin Farrah Pahani (Nilam Farooq) die neue Ausstellung vorbereitet, verschwindet eine wertvolle Spieluhr spurlos. Ein Rätsel, das Bibi natürlich aufklären muss! Gemeinsam mit Marita will Bibi sich in die Nacht des Einbruchs hexen. Doch der Hexspruch geht gründlich schief und sie reisen 150 Jahre in der Zeit zurück! Dort braucht Fritzi von Klunkerburg (Carmen Diego) ihre Hilfe. Denn ihre Tante Mathilde (Fritzi Haberlandt) hat fiese Pläne und beansprucht die besagte Spieluhr für sich, obwohl Fritzi sie von ihrer Mutter geerbt hat. Bibi und Marita setzen alles daran, Fritzi bei der Flucht aus Schloss Klunkerburg zu helfen. Aber es wartet noch eine viel grössere Aufgabe auf sie. Denn wie in aller Welt werden sie es schaffen, aus dem 19. Jahrhundert zurück in die Gegenwart zu kommen? Bei den Neustädter Schülerinnen und Schülern steht das grosse Praktikum an. Leider hat Junghexe Bibi (NALA) die Anmeldung verschlafen. Während Marita (Fia-Marie Lin) zur Polizei darf und Florian (Aithonas Avgoustakis) Reporterin Karla Kolumna (Palina Rojinski) bei der Zeitung unterstützt, landet sie deshalb am langweiligsten Ort der Welt – im Museum. Jedoch überschlagen sich dort plötzlich die Ereignisse – während Kuratorin Farrah Pahani (Nilam Farooq) die neue Ausstellung vorbereitet, verschwindet eine wertvolle Spieluhr spurlos. Ein Rätsel, das Bibi natürlich aufklären muss! Gemeinsam mit Marita will Bibi sich in die Nacht des Einbruchs hexen. Doch der Hexspruch geht gründlich schief und sie reisen 150 Jahre in der Zeit zurück! Dort braucht Fritzi von Klunkerburg (Carmen Diego) ihre Hilfe. Denn ihre Tante Mathilde (Fritzi Haberlandt) hat fiese Pläne und beansprucht die besagte Spieluhr für sich, obwohl Fritzi sie von ihrer Mutter geerbt hat. Bibi und Marita setzen alles daran, Fritzi bei der Flucht aus Schloss Klunkerburg zu helfen. Aber es wartet noch eine viel grössere Aufgabe auf sie. Denn wie in aller Welt werden sie es schaffen, aus dem 19. Jahrhundert zurück in die Gegenwart zu kommen?

September 3, 2026

Gemeinde Rellingen sperrt Hauptstraße L99 zwischen Tangstedter Chaussee und Einfahrt A23; Umleitung ausgeschildert

Gemeinde Rellingen sperrt Hauptstraße L99 zwischen Tangstedter Chaussee und Einfahrt A23; Umleitung ausgeschildert Gemeinde Rellingen: Vollsperrung im Bereich der Hauptstraße Vollsperrung im Bereich der Hauptstraße Aufgrund von Asphaltarbeiten wird die Hauptstraße (L99), zwischen Tangstedter Chaussee und Einfahrt A23 (Pinneberg-Mitte in Richtung Heide), in der Nacht vom 07. auf den 08. September voll gesperrt. Die Sperrung beginnt am Montag um 19.00 Uhr und endet am Dienstag um 06.00 Uhr. Die Ein- und Auffahrten zur A23 (Pinneberg - Mitte) sind nicht davon betroffen. Die Arbeiten wurden von der Landesbehörde beauftragt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. ...

September 3, 2026