Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zur Meldung von Eichenprozessionsspinnerbefall in Bramsche ab sofort und stellt Hinweise zu Bekämpfungsmaßnahmen bereit; Massiver Befall erwartet

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zur Meldung von Eichenprozessionsspinnerbefall in Bramsche ab sofort und stellt Hinweise zu Bekämpfungsmaßnahmen bereit; Massiver Befall erwartet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 19:05 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

September 4, 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer; Registrierung direkt möglich

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer; Registrierung direkt möglich Wahlhelfer gesucht | Stadt Bramsche Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bramsche ist immer auf der Suche nach engagierten Mitbürgern, die als Wahlhelfer die Stadtverwaltung bei der Durchführung von Wahlen unterstützen möchten. Auf dieser Seite können sich Interessierte direkt registrieren. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 19:05 Uhr: Das Feld Nachname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Vorname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Geburtsdatum ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße & Hausnummer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Postleitzahl & Wohnort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Telefon (privat/mobil) ist ein Pflichtfeld. Das Feld E-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld. Die E-Mail-Adresse im Feld E-Mail-Adresse ist ungültig. Das Feld Ich interessiere mich für den Einsatz ist ein Pflichtfeld. Das Feld Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig ist ein Pflichtfeld. Vorspann Ja, ich bin als Wahlhelferin/Wahlhelfer dabei! Nachname * Vorname * Geburtsdatum * Straße & Hausnummer * Postleitzahl & Wohnort * Telefon (privat/mobil) * E-Mail-Adresse * Telefon (geschäftlich) Ich interessiere mich für den Einsatz * bei den Kommunalwahlen (13. September 2026) bei einer möglichen Stichwahl (27. September 2026) bei künftigen Wahlen Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig * Ja Nein Bitte wählen Wahlvorsteherin stellv. Wahlvorsteherin Schriftführerin stellv. Schriftführerin Beisitzer*in Wenn ja, als Anmerkung Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms

September 4, 2026

Trainerakademie Deutschland Online-Kurse Trainingsgestaltung Torhüterspiel; Ab November 2026 buchbar

Trainerakademie Deutschland Online-Kurse Trainingsgestaltung Torhüterspiel; Ab November 2026 buchbar Trainerakademie: neue Online-Kurse zu Trainingsgestaltung und Torhüterspiel - Floorball-Verband Deutschland e.V. Trainerakademie: neue Online-Kurse zu Trainingsgestaltung und Torhüterspiel Start | Trainerakademie: neue Online-Kurse zu Trainingsgestaltung und Torhüterspiel Ab November 2026 bietet die Trainerakademie zwei neue, eigenständige Online-Kurse an: das Modul Trainingsgestaltung und den Torhüter Basiskurs. Beide Angebote schließen wichtige Lücken in der bisherigen Trainerausbildung und sind ab sofort buchbar . Floorball Deutschland baut die Bildungsangebote der Trainerakademie gezielt aus. Mit den beiden neuen Kursen reagiert der Verband auf einen Bedarf, der aus den Vereinen immer wieder an die Trainerakademie herangetragen wurde: fundiertes Handwerkszeug für die Trainingsgestaltung sowie mehr Sicherheit im Torhüterbereich – auch für Trainerinnen, die keine ausgewiesenen Torwarttrainerinnen sind. Die ersten Kurse finden noch im Jahr 2026 statt. Für das kommende Jahr sind weitere Termine geplant. ...

September 4, 2026

Avviso interruzione di corrente a Valbella; annulla precedente

Avviso interruzione di corrente a Valbella; annulla precedente Home - Comune di Rossa In ogni Comune - dal più piccolo che conta 83 abitanti al più grande con 2'483 abitanti – al giorno d’oggi nella maggior parte delle economie domestiche troviamo un computer. Con questo mezzo tecnologico oltre ad usarlo al posto della ‘vecchia’ macchina per scrivere possiamo navigare in internet e comunicare con tutto il mondo. UTG Strada della Calanca _ Concetto di sicurezza 04.09.2026 ...

September 4, 2026

jmo solution GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Münster; Veräußerung an VLB Breadslicers B.V.

jmo solution GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Münster; Veräußerung an VLB Breadslicers B.V. Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 78 IN 30/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: jmo solution GmbH Sitz / Wohnsitz: Münster Register: Münster (Westfalen), HRB 20288 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 30/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20288 eingetragenen jmo solution GmbH, Amelunxenstraße 16a-17, 48167 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Sebastian Mrotz, Mühlendamm 3, 48167 Münster wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.08.2026, um 09:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Henz, Münsterstraße 111, 48155 Münster. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 17.11.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - Die Veräußerung des Unternehmens zum Stichtag 31.08.2026 an die VLB Breadslicers B.V. gem. Kaufvertrag vom 31.08.2026. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 78 IN 30/26 Amtsgericht Münster, 31.08.2026

September 4, 2026

Neues Reisebüro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Syke; Gläubigerversammlung am 19.10.2026

Neues Reisebüro GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Syke; Gläubigerversammlung am 19.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 15 IN 124/26 Gericht: Syke Name, Vorname / Bezeichnung: Neues Reisebüro GmbH Sitz / Wohnsitz: Nienburg (Weser) Register: Walsrode, HRB 30302 15 IN 124/26 : Über das Vermögen der Neues Reisebüro GmbH, Georgstr. 25, 31582 Nienburg (Weser) (AG Walsrode, HRB 30302), vertr. d.: Petra Brandes-Holling, Bergstr. 57, 27305 Bruchhausen-Vilsen, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2026 um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 / 515756-0, Fax: 0421 / 515756-10. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.11.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Montag, 19.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke eine mündliche Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 21.12.2026. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle eingetragen. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 21.12.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Syke, 03.09.2026

September 4, 2026

Suprun Beauty Solution GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dresden Am Schießhaus 12, 01067 Dresden; Insolvenzverwalter: Enrico Schwartz

Suprun Beauty Solution GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dresden Am Schießhaus 12, 01067 Dresden; Insolvenzverwalter: Enrico Schwartz Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 533 IN 1155/26 Gericht: Dresden Name, Vorname / Bezeichnung: Suprun Beauty Solution GmbH Sitz / Wohnsitz: Dresden Register: Dresden, HRB 40486 Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/554 IN 1155/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suprun Beauty Solution GmbH, Am Schießhaus 12, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40486 vertreten durch die Geschäftsführerin Svitlana Suprun - wurde am 03.09.2026 um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Enrico Schwartz, Nieritzstraße 6, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dd@schwartztaxlaw.de Telefax: 0351 8020746 Telefon geschäftlich: 0351 8020749 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.12.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

September 4, 2026

Ekerö Padel erbjuder gruppträning för barn och ungdomar 7-16 år i Ekerö; 14 träningstillfällen pris 3220 kr

Ekerö Padel erbjuder gruppträning för barn och ungdomar 7-16 år i Ekerö; 14 träningstillfällen pris 3220 kr *Gruppträning för barn och ungdomar mellan 7-16 år. Både *Spel en gång i veckan med licensierad tränare, från vecka 36 till och med vecka 50, med uppehåll under Höstlov (v 44), totalt 14 tillfällen. *Träningen består av en 60 minuters lektion med tränare på plats under 55 minuter. *Tränaren återkommer med information om plats så snart som möjligt. Vänligen skriv preliminärt vilka dagar och tider ni tror kan passa, och skicka sedan in vilka tider barnet kan spela så fort ni har fått skolschemat till richi@ekeropadel.se. Först efter att han har allas tider så kan han spika schemat. ...

September 4, 2026

Ekerö Padel; Gruppträning för barn 7-16 år i Ekerö; 14 tillfällen, 3220 kr.

Ekerö Padel; Gruppträning för barn 7-16 år i Ekerö; 14 tillfällen, 3220 kr. *Gruppträning för barn och ungdomar mellan 7-16 år. Både *Spel en gång i veckan med licensierad tränare, från vecka 36 till och med vecka 50, med uppehåll under Höstlov (v 44), totalt 14 tillfällen. *Träningen består av en 60 minuters lektion med tränare på plats under 55 minuter. *Tränaren återkommer med information om plats så snart som möjligt. Vänligen skriv preliminärt vilka dagar och tider ni tror kan passa, och skicka sedan in vilka tider barnet kan spela så fort ni har fått skolschemat till richi@ekeropadel.se. Först efter att han har allas tider så kan han spika schemat. ...

September 4, 2026

Seniorenbeirat veranstaltet Seniorentag 2026 Stadthalle Heilbad Heiligenstadt; Chor der Caritas sorgt für Unterhaltung

Seniorenbeirat veranstaltet Seniorentag 2026 Stadthalle Heilbad Heiligenstadt; Chor der Caritas sorgt für Unterhaltung Veranstaltungsflyer-Seniorenbeirat-DinLang-2026.indd www.heilbad-heiligenstadt.de/senioren Headline Subline – Subline Seniorentag 2026 Leben und Wohnen im Eichsfeld Freitag, 25.9.2026 Stadthalle ⋅ Heilbad Heiligenstadt Der Seniorenbeirat arbeitet ehrenamtlich. Als vom Stadtrat gewähltes, parteipolitisch und kon- fessionell unabhängiges Gremium sind wir berufen, die Interessen der älteren Menschen im Stadtrat und seinen Ausschüssen zu vertreten. Wir arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen, um Ver- besserungen im Leben der Bewohner Heiligenstadts und seiner Ortsteile zu erreichen. Dazu dient auch unser Seniorentag am Freitag, den 25. September 2026 ab 14:00 Uhr in der Stadthalle. Sie sind herzlich eingeladen. ...

September 4, 2026