WAB e.V. begrüßt WindSeeG-Novelle Bremerhaven; 1.000–1.200 MW pro Ausschreibung
WAB e.V. | Barkhausenstraße 4 | 27568 Bremerhaven | www.wab.net T +49 47139177 0 | F +49 471 39177 19 | @ info@wab.net
Pressemitteilung
1
WindSeeG-Novelle: WAB begrüßt Nachbesserungen – weitere Schritte für zügigen und gesicherten Offshore-Ausbau sind notwendig Bremerhaven, 04.09.2026 – Der WAB e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) nach der Verbändeanhörung an mehreren wichtigen Stellen weiterentwickelt hat. Der am 2. September vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf greift damit auch wichtige Punkte auf, die die WAB in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf adressiert hatte. „Es ist positiv, dass die Rückmeldungen aus der Branche an einigen entscheidenden Stellen Eingang in den Regierungsentwurf gefunden haben. Besonders bei der Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen sehen wir eine klare Bewegung in die richtige Richtung. Jetzt muss das parlamentarische Verfahren genutzt werden, um auch die noch offenen Fragen so zu lösen, dass aus Zuschlägen tatsächlich finanzierte und gebaute Offshore-Windparks werden“, sagt WAB-Geschäftsführer Markus Nölke. Kleinere Flächen stärken Wettbewerb und Akteursvielfalt Besonders positiv bewertet die WAB die neue Regelung zur Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen. Während der Referentenentwurf noch einen breiten Korridor von 500 bis 2.400 MW vorsah, sollen einzelne Flächen künftig grundsätzlich eine Leistung von 1.000 bis 1.200 MW umfassen. Größere Abweichungen sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Damit kommt die Bundesregierung einer zentralen Forderung der WAB nach. Der Verband hatte sich für eine Begrenzung einzelner Flächen auf maximal 1 GW ausgesprochen. Kleinere Flächen können den Bieterkreis erweitern, Wettbewerb fördern und gleichzeitig das Risiko reduzieren, dass bei der Nichtrealisierung eines einzelnen Projekts große Teile des Ausbaupfads betroffen sind. Prüfung einer Indexierung ist wichtiger Fortschritt Ebenfalls positiv bewertet die WAB die angekündigte Prüfung einer Indexierung des CfD-Zuschlagswerts für die Planungs- und Bauphase. Die WAB hatte in ihrer Stellungnahme ausdrücklich einen Inflations- und Kostenanpassungsmechanismus gefordert. Gerade bei Offshore-Projekten liegen zwischen Zuschlag, Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme mehrere Jahre, in denen sich Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten erheblich verändern können. Aus Sicht der WAB muss aus dem Prüfauftrag deshalb im parlamentarischen Verfahren eine verlässliche und bankfähige Regelung werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine Kostenanpassung allein für die Planungs- und Bauphase ausreichend ist oder darüber hinaus Mechanismen für die lange Betriebsdauer notwendig sind. PPA als Marktweg erhalten – CfD muss verlässlich absichern Das zweistufige Ausschreibungsmodell bleibt im Regierungsentwurf grundsätzlich bestehen. Zunächst wird geprüft, ob ein Projekt ohne staatliche Absicherung marktlich realisiert werden kann – beispielsweise über langfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Erst wenn dies nicht gelingt, folgt eine zweite Stufe mit einem zweiseitigen Differenzvertrag (CfD). Die WAB sieht in dieser Kombination weiterhin grundsätzlich Chancen. Mehrere großvolumige PPA- Abschlüsse für Offshore-Windparks zeigen, dass marktliche Modelle funktionieren können. Voraussetzung ist jedoch, dass langfristige PPAs tatsächlich finanzierungsfähig bleiben. Gleichzeitig muss der CfD ein belastbares Sicherheitsnetz darstellen, wenn eine rein marktliche Finanzierung nicht möglich ist. Positiv ist zudem, dass flächenspezifische Ertragsunterschiede bei der Festlegung der Höchstwerte künftig verbindlicher berücksichtigt werden sollen. Die WAB weist jedoch darauf hin, dass unterschiedliche
...