Allianz Versicherungs-AG Umsetzung der IRRD in nationales Recht Deutschland; bis 29.01.2027
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0023421 30.03.2026 20:30:58
Seite 1 von 2 R001717/RV0023421 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.03.2026 um 20:30 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Umsetzung der IRRD in nationales Recht Stand vom 30.03.2026 20:30:58 bis 01.04.2026 09:21:32 Angegeben von: am 30.03.2026
Allianz Versicherungs-AG (R001717) Beschreibung: Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür sind vom deutschen Gesetzgeber u.a., technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu erarbeiten, die u.a. Sanierungs- und Abwicklungspläne ausgestalten und die Rolle und die Befugnisse der Abwicklungsbehörde festlegen. Für die Allianz ist von besonderer Bedeutung: Rechtssicherheit bezüglich der Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, EU-einheitliche Definition von “kritischen Funktionen”, praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Behörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung, bürokratiearme Umsetzung. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz ( ) (VSAAG) Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.02.2026
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