Spedition Nanno Janssen 58 E-Lkw in Leer elektrifiziert; Über 70% der Flotte elektrisch.

Spedition Nanno Janssen 58 E-Lkw in Leer elektrifiziert; Über 70% der Flotte elektrisch. Nanno Janssen GmbH: Batteriespeicher versorgt E-Lkw-Fuhrpark - Klimafreundliche Nutzfahrzeuge Was motiviert Sie dazu, Ihren Fuhrpark auf grüne Antriebe umzustellen? Uns motivier en die höhere Effizienz und der Technologievorsprung der neuen Antriebe. Außerdem sorgen wir durch die Flottenumstellung für eine reduzierte Belastung für die Umwelt, Bevölkerung und Fahrer. So konnten wir sowohl neue Kunden als auch Personal gewinnen. ...

September 14, 2026

Senat der Freien Hansestadt Bremen ändert Bremische Landesbauordnung in Bremen; CE-gekennzeichnete Bauprodukte künftig vorgeschrieben

Senat der Freien Hansestadt Bremen ändert Bremische Landesbauordnung in Bremen; CE-gekennzeichnete Bauprodukte künftig vorgeschrieben 2026_09_12_GBl_Nr_0093 623 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 12. September 2026 Nr. 93 Artikelgesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Vom 1. September 2026 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung der Bremischen Landesbauordnung Die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl.S. 270, 381), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl.S. 270, 381) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: ...

September 14, 2026

APS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Münster Westfalen; Forderungen bis 18.11.2026 anzumelden

APS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Münster Westfalen; Forderungen bis 18.11.2026 anzumelden Veröffentlichungsdatum: 14.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 71 IN 18/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: APS GmbH Sitz / Wohnsitz: Lüdinghausen Register: Dortmund, HRB 34434 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34434 eingetragenen APS GmbH, Wolfsberger Straße 12, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalia Frank, Hofgartenstr. 47 , 74196 Neuenstadt am Kocher wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.09.2026, um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 71 IN 18/26 und 71 IN 42/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 71 IN 18/26 Amtsgericht Münster, 09.09.2026

September 14, 2026

Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH Insolvenzverfahren eröffnet; Gläubigerforderungen bis 06.10.2026 anmelden

Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH Insolvenzverfahren eröffnet; Gläubigerforderungen bis 06.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 14.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70 IN 623/25 Gericht: Hanau Name, Vorname / Bezeichnung: Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH Sitz / Wohnsitz: Schöneck Register: Hanau, HRB 97038 Geschäfts-Nr.: 70 IN 623/25 Am 27.08.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.10.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen: 1. am , eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin). Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 27.08.2026.

September 14, 2026

NAFO WG-EAFFM in Halifax, Nova Scotia, Canada; VMEs reassessment and 2027 bottom-fishing options

NAFO WG-EAFFM in Halifax, Nova Scotia, Canada; VMEs reassessment and 2027 bottom-fishing options com-scdoc26-02 WG-EAFFMRpt Aug2026 Northwest Atlantic Fisheries Organization www.nafo.int Serial No. N7751 NAFO/COM-SC Doc. 26-02 Report of the NAFO Joint Commission–Scientific Council Working Group on Ecosystem Approach Framework to Fisheries Management (WG-EAFFM) Meeting 03-05 August 2026 Halifax, Nova Scotia, Canada 1. Opening by the co-Chairs, Mar Sacau Cuadrado (European Union) and Elizabethann Mencher (United States of America) ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 2 2. Appointment of Rapporteur ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 2 3. Adoption of Agenda …………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 2 4. Presentation of Scientific Council responses to Commission requests for advice (COM Doc. 25-13) relevant to WG-EAFFM ………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 2 5. VME and SAI Assessments …………………………………………………………………………………………………………………………………………. 2 a. Update on the centralized data repository (COM Request 6.a) ………………………………………………………………….. 2 b. Update on reassessment of VMEs and impact of bottom fisheries on VMEs for 2027 including potential management options in the reassessment of bottom fisheries (COM Request 6.b) …………….. 3 6. Review of the bottom fishing closure dates…………………………………………………………………………………………………………… 4 7. Ecosystem Roadmap …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 4 a. Ecosystem Roadmap Document (COM Request 5) ………………………………………………………………………………………… 4 b. TCI App…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 5 8. Other Effective Area-based Conservation Measures (OECMs) (COM Request 6.c) ………………………………………. 5 9. Scoping document for potential meeting to explore approaches for integrating information related to climate change throughout Scientific Council operations (COM Request 10) ………………………………………………. 5 10. Continued discussions on Greenland shark bycatch …………………………………………………………………………………………… 6 11. Other Business ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 6 a. Scientific Council workload ………………………………………………………………………………………………………………………………… 6 b. Performance Review …………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 6 12. Recommendations ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 6 13. Adoption of the Report ………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 7 14. Adjournment ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 7 Annex 1. List of Participants ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 8 Annex 2. Agenda ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10 ...

September 14, 2026

Landkreis Jerichower Land erarbeitet Kreisentwicklungskonzept; REGIO-Fördermittel beantragt

Landkreis Jerichower Land erarbeitet Kreisentwicklungskonzept; REGIO-Fördermittel beantragt SessionNet | Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzeptes des Landkreises Jerichower Land (KEK) unter Beantragung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt REGIO Betreff Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzeptes des Landkreises Jerichower Land (KEK) unter Beantragung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt REGIO Vorlage 01 20 Aktenzeichen 63 61-2020-01470 Art Beschlussvorlage Kreistag

September 14, 2026

TSG Lübbenau – SG OSF Berlin 32:30 in Lübbenau; Heimsieg im ersten Meisterschaftsheimspiel der Saison

TSG Lübbenau – SG OSF Berlin 32:30 in Lübbenau; Heimsieg im ersten Meisterschaftsheimspiel der Saison Hohe Herausforderung gemeistert - TSG Lübbenau 63 Details: Veröffentlicht: 14. September 2026 Abt. Handball Handball in Lübbenau Vorstand Training Chronik News Mannschaften Männer MÄNNER I MÄNNER II MÄNNER III FRAUEN Jugend A-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (männlich) C-JUGEND (männlich) Jugend 2 D-JUGEND (weiblich Männer MÄNNER I MÄNNER II MÄNNER III FRAUEN Jugend A-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (männlich) C-JUGEND (männlich) ...

September 14, 2026

TSG Lübbenau 63 II vs HV Ruhland Schwarzheide, Lübbenau; 38:21-Sieg; klarer Auftakt mit starker Abwehr

TSG Lübbenau 63 II vs HV Ruhland Schwarzheide, Lübbenau; 38:21-Sieg; klarer Auftakt mit starker Abwehr Souveräner Saisonauftakt: Lübbenau überzeugt mit starker Abwehr - TSG Lübbenau 63 Details: Veröffentlicht: 14. September 2026 Abt. Handball Handball in Lübbenau Vorstand Training Chronik News Mannschaften Männer MÄNNER I MÄNNER II MÄNNER III FRAUEN Jugend A-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (weiblich) B-JUGEND (männlich) C-JUGEND (männlich) Jugend 2 D-JUGEND (weiblich Männer MÄNNER I MÄNNER II MÄNNER III FRAUEN ...

September 14, 2026

Christian Müller gewinnt Stichwahl Bürgermeisterwahl in Langenorla; mit 51,5% der Stimmen

Christian Müller gewinnt Stichwahl Bürgermeisterwahl in Langenorla; mit 51,5% der Stimmen Bürgermeisterwahlen Thüringer Landesamt für Statistik, erstellt am 14.09.2026 10:03 Uhr Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 13.09.2026 - Vorläufiges Ergebnis Gemeinde 75054 Langenorla Wahlberechtigte 986 Wähler 717 Wahlbeteiligung 72,7 % Ungültige Stimmen 4 Gültige Stimmen 713 ehrenamtlich Wahlvorschlag Stimmen % Fröhlich, Lars 346 48,5 Müller, Christian 367 51,5 Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber: Müller, Christian Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

September 14, 2026

René Spieler gewinnt Bürgermeisterwahl in Oettern; 63,8% der abgegebenen Stimmen

René Spieler gewinnt Bürgermeisterwahl in Oettern; 63,8% der abgegebenen Stimmen Bürgermeisterwahlen Thüringer Landesamt für Statistik, erstellt am 14.09.2026 5:06 Uhr Bürgermeisterwahl am 13.09.2026 - Vorläufiges Ergebnis Gemeinde 71071 Oettern Wahlberechtigte 98 Wähler 71 Wahlbeteiligung 72,4 % Ungültige Stimmen 2 Gültige Stimmen 69 Wahl ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge ehrenamtlich Wahlvorschlag Stimmen % Spieler, René 44 63,8 Weitere Personen 25 36,2 Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Spieler, René Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

September 14, 2026