Gächter Markus nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Hühnerstall zu Geräteschopf – ausserhalb Bauzone – Grundstück Nr. 6047, Stein, 9463 Oberriet; Einsprachefrist 15.–28. Sept 2026

Gächter Markus nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Hühnerstall zu Geräteschopf – ausserhalb Bauzone – Grundstück Nr. 6047, Stein, 9463 Oberriet; Einsprachefrist 15.–28. Sept 2026 Bauanzeige / Gächter Markus / nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Hühnerstall zu Geräteschopf – ausserhalb Bauzone nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Hühnerstall zu Geräteschopf – ausserhalb Bauzone Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Hühnerstall zu Geräteschopf – ausserhalb Bauzone Baugrundstück Grundstück Nr. 6047, Stein, 9463 Oberriet Bauherrschaft Gächter Markus, Stein 4, 9463 Oberriet Projektverfasser Plan-Werkstatt Lüchinger, Bahnhofstrasse 14, 9463 Oberriet Einsprachefrist 15. September 2026 bis 28. September 2026 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

September 15, 2026

Gemeinde Ebnat-Kappel Ausbau Alpzufahrt Tanzboden, Parzelle 2981, Ebnat-Kappel; Baubewilligungen bereits erteilt und rechtskräftig

Gemeinde Ebnat-Kappel Ausbau Alpzufahrt Tanzboden, Parzelle 2981, Ebnat-Kappel; Baubewilligungen bereits erteilt und rechtskräftig Gemeinde Ebnat-Kappel: Betonspuren Tanzboden & Brücke Tüfental Gemeinde Ebnat-Kappel: Betonspuren Tanzboden & Brücke Tüfental – Bauherrschaf: Politische Gemeinde Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel – Projekt: Ausbau der Alpzufahrt Tanzboden auf bestehender Linienführung mit Betonspuren auf einer Länge von 155m. Zusätzlich Sanierung der bestehenden Brücke bei Hundsrugg im Tüfental. – Standort: Parzelle 2981, Gemeinde Ebnat-Kappel – Koordinaten: 2726671 ...

September 15, 2026

Gemeinde Neckertal Handänderungen August 2026 einsehbar; KI-Suche verbessert Trefferrelevanz

Gemeinde Neckertal Handänderungen August 2026 einsehbar; KI-Suche verbessert Trefferrelevanz Gemeinde Neckertal / Handänderungen August 2026 Handänderungen August 2026 Die Handänderungen August 2026 sind einsehbar. Nutzungsbedingungen Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen Die Handänderungen August 2026 sind einsehbar.

September 15, 2026

Gemeinde Neckertal widerruft Feuerverbot im Wald und Waldesnähe; Waldbrandgefahr reduziert

Gemeinde Neckertal widerruft Feuerverbot im Wald und Waldesnähe; Waldbrandgefahr reduziert Widerruf Feuerverbot - Gemeinde Neckertal Widerruf Feuerverbot - Gemeinde Neckertal Sachverhalt Der ausgiebige Niederschlag in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr reduziert. Auch die Wetterprognose lassen eine weitere Entspannung erwarten. Aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr. Der Kanton hat die Gefahr auf gering eingestuft. Antrag Der Regionale Führungsstab Toggenburg beantragt, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für die Gemeinde Neckertal zu widerrufen. Erwägung Die Wetterentwicklung hat zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Kompetenz In Anwendung von Art. 47 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) können das zuständige Departement oder der Rat der politischen Gemeinde unter besonderen, die Feuergefahr erhöhenden Umständen, wie ausserordentliche Trockenheit oder Wasserknappheit, zeitlich befristete besondere Feuerschutzvorschriften erlassen. Die Vorschriften des Rates unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Allgemeinverfügung Der Gemeinderat Neckertal widerruft gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) ihre kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 25. Juni 2026 per 10. September 2026. Rechtsmittel Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

September 15, 2026

Gemeinde Tübach Vereinbarung über Oberstufenbeschulung; Rückwirkend ab Schuljahr 2026

Gemeinde Tübach Vereinbarung über Oberstufenbeschulung; Rückwirkend ab Schuljahr 2026 Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn referendumspflichtiger Erlass Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn referendumspflichtiger Erlass Die folgende Vereinbarung ist gemäss Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 152.1) und Art. 15 Gemeindeordnung der Gemeinde Tübach dem fakultativen Referendum unterstellt worden: - Vereinbarung über die Oberstufenbeschulung von Schülerinnen und Schülern aus Tübach (Referendumsfrist vom 17. Juli 2026 bis 25. August 2026) Innert der Referendumsfrist wurde kein Referendum ergriffen. Der Gemeinderat hat davon an seiner Sitzung vom 25. August 2026 Kenntnis genommen. Die vorstehende Vereinbarung tritt Rückwirkend auf Beginn des Schuljahrs 2026

September 15, 2026

Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs; Statutenänderung in Vilters-Wangs; Haftung ohne Nachschusspflicht

Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs; Statutenänderung in Vilters-Wangs; Haftung ohne Nachschusspflicht Mutation Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs, Vilters-Wangs Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs, in Vilters-Wangs, CHE-112.673.873, Genossenschaft (SHAB Nr. 90 vom 11.05.2020, Publ. 1004886653). Statutenänderung: 10.06.2026. Zweck neu: Die gemeinnützige Genossenschaft bezweckt den Bau, den Kauf und den sorgfältigen Unterhalt von preisgünstigen und neuzeitlichen Alterswohnungen. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke oder Rechte daran erwerben. Die Grundstücke, Häuser und Wohnungen der Genossenschaft sind grundsätzlich unverkäuflich. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen oder Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen oder ihnen beitreten. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]. Haftung ...

September 15, 2026

giger + forrer gmbh, Degersheim; Vinkulierung neu nach Statuten

giger + forrer gmbh, Degersheim; Vinkulierung neu nach Statuten Mutation giger + forrer gmbh, Degersheim giger + forrer gmbh, in Degersheim, CHE-113.252.965, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 164 vom 26.08.2024, Publ. 1006114145). Statutenänderung: 01.09.2026. Vinkulierung neu: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten der Stammanteile gemäss Statuten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Giger, Rolf, von Kaltbrunn, in Abtwil SG (Gaiserwald), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift [bisher: in Degersheim].

September 15, 2026

Giger Holding AG Degersheim Statutenänderung 01.09.2026; Vinkulierung aufgehoben, Rolf Giger neuer Verwaltungsrat

Giger Holding AG Degersheim Statutenänderung 01.09.2026; Vinkulierung aufgehoben, Rolf Giger neuer Verwaltungsrat Mutation Giger Holding AG, Degersheim Giger Holding AG, in Degersheim, CHE-463.762.744, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 256 vom 31.12.2021, Publ. 1005371758). Statutenänderung: 01.09.2026. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung gemäss einem noch zu erstellenden Vertrag einen Stammanteil zu CHF 8'000.00 der Giger GmbH Degersheim, in Degersheim (CHE-113.252.965), zum Preis von CHF 8'000.00 zu übernehmen.]. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Giger, Rolf, von Kaltbrunn, in Abtwil SG (Gaiserwald), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Degersheim].

September 15, 2026

Gjetaj-Shkorreti Nue Bauanzeige Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Mittendorfstrasse 4, Bütschwil; Auflagefrist 15.–28. September 2026

Gjetaj-Shkorreti Nue Bauanzeige Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Mittendorfstrasse 4, Bütschwil; Auflagefrist 15.–28. September 2026 Bauanzeige Gjetaj-Shkorreti Nue, Mittendorfstrasse 4, Bütschwil Bauanzeige Gjetaj-Shkorreti Nue, Mittendorfstrasse 4, Bütschwil Bekanntmachung Baugesuch Gjetaj-Shkorreti Nue gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG, sGS 731.1): Bauherrschaft: Gjetaj-Shkorreti Nue, Mittendorfstrasse 4, 9606 Bütschwil Bauvorhaben: Ersatz Oel-Heizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Lage: Grundstück Nr. 1318B, Mittendorfstrasse 4, 9606 Bütschwil Auflagefrist: 15. September 2026 – 28. September 2026 Die eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist im Gemeindehaus Bütschwil zur Einsicht auf. Öffentlich- und ...

September 15, 2026

Golden Buddha Cantina GmbH, St. Gallen; Betrieb von Gaststätten; Zweigniederlassungen möglich

Golden Buddha Cantina GmbH, St. Gallen; Betrieb von Gaststätten; Zweigniederlassungen möglich Neueintragung Golden Buddha Cantina GmbH, St. Gallen Golden Buddha Cantina GmbH, in St. Gallen, CHE-426.417.243, Langgasse 35, 9008 St. Gallen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 27.08.2026. Zweck: Betrieb von Gaststätten, Restaurants und ähnlichen Betrieben mit Take-Away und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Party-Service, Event-Organisation und Catering. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Yaqubi, Hadi, afghanischer Staatsangehöriger, in St. Gallen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

September 15, 2026