Stadt Halle (Saale) Verwaltung beantwortet SPD-Anfrage zu Unterhaltskosten Radverkehr; Antwort erst im III. Quartal 2026
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Stadt Halle (Saale) 10. Februar 2026 Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit
Sitzung des Stadtrates am 25.02.2026 Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zu Unterhaltskosten für den Radverkehr Vorlagen-Nummer.: VIII/2026/02262 TOP: 12.14
Antwort der Verwaltung: 1. Wie definiert die Verwaltung Radverkehrsanlagen? Durch welche gesetzliche Grundlage wird die Einordnung von Mischverkehrsflächen als Radverkehrsanlagen gestützt? 2. Das Straßennetz wird mit 645 km angegeben. a. Auf wie vielen dieser 645 km ist das Befahren mit dem Fahrrad aufgrund der Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240 und 241 verboten? b. Auf wie vielen dieser 645 km werden täglich mehr als 5.000 Kfz gezählt und sind gleichzeitig ohne Radverkehrsanlage? c. Soll auch der Unterhalt von Straßen, auf denen die Fahrbahnnutzung verboten ist, dem Radverkehr zugeordnet werden? 3. Die Länge der Radwege wird mit 120 km angegeben. a. Wie viele dieser 120 km sind Radwege, auf denen die Verkehrszeichen 237 und 241 angeordnet wurden? b. Wieviel dieser 120 km sind Radwege mit dem Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg? c. Auf wie vielen dieser 120 km bestehen Radstreifen mit dem Verkehrszeichen 237, auf wie vielen sonstige Radwege? d. Wie viele dieser 120 km sind Fußwege mit dem Sonderzeichen Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei”, auf denen die Geschwindigkeit für Radfahrer auf max. 10 km/h begrenzt ist? Wenn ja wie viele Km sind das, auf welchen Straßenabschnitten? e. Rechnet die Stadtverwaltung weitere Elemente wie Schutzstreifen und Fahrradstraßen zu den 120 km Radnetz? f. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Zustand dieser 120 km Radwege anhand der 5-Stufen-Bewertung, die sie auf die Straßen der Stadt angelegt hat? Bitte eine Liste der Straßen mit 120 km Radwegen mit Zustandsbewertung vorlegen. g. Wie wird der Zustand der Radwege dokumentiert, in welcher Form werden Kontrollbefahrungen protokolliert? Welche digitalen Anwendungen setzt die Stadtverwaltung ein? h. Welche Kriterien wendet die Stadtverwaltung bei der Beurteilung des Zustandes der Radwege an? Existieren hierzu Richtlinien, ein Handbuch oder ähnliches? Wird der Radverkehrsbeauftragte bei der Beurteilung des Zustandes der Radwege beteiligt? Wenn nein warum nicht?
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