Prof. Dr. med. Jochen Grommes kehrt als Chefarzt ins MARIEN zurück; in gleicher Funktion wieder an Bord

Prof. Dr. med. Jochen Grommes kehrt als Chefarzt ins MARIEN zurück; in gleicher Funktion wieder an Bord Welcome back - Marienhospital Aachen GmbH Prof. Dr. med. Jochen Gromme kehrt als Chefarzt ins MARIEN zurück Chefarzt Dr. med. Jochen Grommes Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie, Endovaskulärer Spezialist Chefarzt Dr. med. Klaus-Thilo von Trotha Facharzt für Gefäßchirurgie und Viszeralchirurgie, Endovaskulärer Spezialist, Endovaskulärer Chirurg Manchmal ist der schönste Weg der, der zurück „nach Hause“ – ins MARIEN – führt. ...

August 3, 2026

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kurze Grünphasen, enge Gehwege und neue Ideen: Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen ...

August 3, 2026

Bernhard Grobusch GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Aachen; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Mark Boddenberg

Bernhard Grobusch GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Aachen; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Mark Boddenberg Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 93 IN 128/26 Gericht: Aachen Name, Vorname / Bezeichnung: Bernhard Grobusch GmbH Sitz / Wohnsitz: Inden Register: Düren, HRB 3869 Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 128/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3869 eingetragenen Bernhard Grobusch GmbH, Neue Straße 10-12, 52459 Inden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard - genannt Bernd - Grobusch, Geschäftszweig: Herstellung von Formen und Werkzeugen für die Kunststoffverarbeitende Industrie wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 14:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 93 IN 128/26 Amtsgericht Aachen, 01.08.2026

August 3, 2026

Lissowski Gebäudereinigung GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Aktenzeichen 20 IN 40/26; Insolvenzverwalter Pantlen ernannt; Gläubigerversammlung 26.10.2026

Lissowski Gebäudereinigung GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Aktenzeichen 20 IN 40/26; Insolvenzverwalter Pantlen ernannt; Gläubigerversammlung 26.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 20 IN 40/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: Lissowski Gebäudereinigung GmbH Sitz / Wohnsitz: Aachen Register: Aachen, HRB 2430 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 40/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 2430 eingetragenen Lissowski Gebäudereinigung GmbH, Alsstraße 105a, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hans Böhme, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Fliethstraße 112, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161 / 2470646, Fax: 02161 / 2470647. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, 26.10.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 20 IN 40/26 Mönchengladbach, 01.08.2026

August 3, 2026

Verwaltungsgericht Zugvögel-Festival abgesagt Aachen; Waldbrandgefahr führt zur Absage

Verwaltungsgericht Zugvögel-Festival abgesagt Aachen; Waldbrandgefahr führt zur Absage Newsletter August 2026 | NRW-Justiz Neuigkeiten aus der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 3. August 2026 Versteigerung von Räumungsgut 21. August 2026 NRW-Tag 2026 in Münster 28. August 2026 - 30. August 2026 August 2026 - 30. August 2026 “In eigener Sache: Kunst” noch bis zum 31. August 2026 noch bis zum 31. August 2026 Terminkalender Alle Termine aus dem Terminkalender. Alle Termine aus dem Terminkalender. ...

August 3, 2026

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026.

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026. Newsletter August 2026 | NRW-Justiz Neuigkeiten aus der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 3. August 2026 Versteigerung von Räumungsgut 21. August 2026 NRW-Tag 2026 in Münster 28. August 2026 - 30. August 2026 August 2026 - 30. August 2026 “In eigener Sache: Kunst” noch bis zum 31. August 2026 noch bis zum 31. August 2026 Terminkalender Alle Termine aus dem Terminkalender. ...

August 3, 2026

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt.

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt. Microsoft Word - 2026-07-0166958.docx Köln, den 02.08.2026 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Planänderung der Amprion GmbH zum Neubau der 320-kV- Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO zwischen Oberzier und der belgischen Grenze (BE – Lixhe), KBl. 7001 Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320- kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Von dem geplanten Vorhaben sind Grundstücke in den Kommunen Aachen (Gemarkung: Haaren, Eilendorf, Brand, Forst), Stolberg (Gemarkung: Stolberg), Eschweiler (Gemarkung: Weisweiler, Dürwiss und Eschweiler), Niederzier (Gemarkung: Niederzier, Oberzier und Huchem-Stammeln), Düren (Gemarkung: Arnoldsweiler, Birkesdorf, Merken und Mariaweiler-Hoven), Inden (Gemarkung: Lucherberg und Frenz) und Würselen (Gemarkung: Broichweiden) betroffen. Der Vorhabenträger hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) nach §§ 43 d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), 76 Abs. 1, des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 VwVfG NRW beantragt. Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Behörde für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde). Bei Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens erginge durch die Bezirksregierung Köln ein Planfeststellungsbeschluss. Durch eine Planfeststellung wird die Zulässigkeit eines Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Grundsätzlich sind für die Zulassung des Vorhabens neben der Planfeststellung keine anderen behördlichen Entscheidungen erforderlich. Zu weiteren Einzelheiten der Rechtswirkungen der Planfeststellung wird auf § 75 VwVfG NRW verwiesen. Für das Gesamtvorhaben (Errichtung und Betrieb der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung), auf welches sich die vorgenannten Änderungen beziehen, war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) war für die beantragten Änderungen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erforderlich. Anhand dieser Vorprüfung ist gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob für das Änderungsvorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. ...

August 2, 2026

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus Nr. 8 Münster, den 1. August 2026 Jahrgang CLX I N H A L T Verlautbarungen der Deutschen Bischöfe Art. 125 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2026 382 Erlasse des Bischofs Art. 126 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (2. KDG-Änderungsgesetz) 383 Art. 127 Wahlordnung für den Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 383 Art. 128 Zur Priesterbruderschaft St. Pius X. und zum Umgang im Bistum Münster 389 Art. 129 Regelungen für Feiern in der Liturgie des Vetus ordo, insbesondere für Eheschließun- gen, im Bistum Münster 390 Art. 130 Neubildung des Priesterrats 391 Art. 131 Ernennung weiterer Ansprechpersonen für das Verfahren bei Fällen sexuellen Miss- brauchs 392 Erlasse und Verlautbarungen des Diözesanadministrators Art. 132 Ordnung Pastoralpsychologischer Basiskurs 393 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariats Art. 133 Festlegung des Richtzeitraums für die Wahl des Kirchensteuerrates im nordrhein- westfälischen Teil des Bistums Münster 395 Art. 134 Veröffentlichung freier Stellen für Priester und Pastoralreferentinnen/-referenten 395 Art. 135 Personalveränderungen 397 Art. 136 Unsere Toten 401 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Offizialates (Diözesangericht) Art. 137 Mitglieder des Kirchlichen Schlichtungsausschusses beim Bischöflichen Offizialat Münster 402 Art. 138 Personalveränderungen 404 KIRCHLICHES AMTSBLATT ...

August 2, 2026

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdaten-Nutzung; NRW-Kommunen profitieren von praxisnaher Umsetzung

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdaten-Nutzung; NRW-Kommunen profitieren von praxisnaher Umsetzung Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 1, 2026

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätsdaten; Parksuchverkehre reduzieren

Datenberatung der MDD NRW unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätsdaten; Parksuchverkehre reduzieren Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Datenberatung der MDD NRW: Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen ...

August 1, 2026