MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei der verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätsdaten-Nutzung; Praxisnahe Umsetzung in Apps und Planung.

MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei der verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätsdaten-Nutzung; Praxisnahe Umsetzung in Apps und Planung. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

July 29, 2026

Akademie für Raumentwicklung (ARL) Parkraummanagement in NRW; Parksuchverkehre reduziert, Sicherheit erhöht

Akademie für Raumentwicklung (ARL) Parkraummanagement in NRW; Parksuchverkehre reduziert, Sicherheit erhöht Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Datenberatung der MDD NRW: Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen ...

July 29, 2026

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Verbindung A1→A4 am Kreuz Köln-West Richtung Trier/Aachen; Fahrbahnschäden werden repariert

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Verbindung A1→A4 am Kreuz Köln-West Richtung Trier/Aachen; Fahrbahnschäden werden repariert A1/A4: Verbindungssperrung im Kreuz Köln-West in Richtung Trier und Aachen | Die Autobahn GmbH des Bundes 31.7.), 19 Uhr bis 6 Uhr, ist im Autobahnkreuz Köln-West die Verbindung von der A1 in Fahrtrichtung Trier auf die A4 in Fahrtrichtung Aachen gesperrt. Die Umleitung ist per rotem Punkt ausgeschildert und erfolgt von der A1 aus Norden kommend ab dem Autobahnkreuz Köln-West über die A4 in Fahrtrichtung Olpe und führt in der Anschlussstelle Köln-Klettenberg auf die A4 in Fahrtrichtung Aachen. Die Autobahn GmbH repariert in dieser Zeit Fahrbahnschäden. ...

July 29, 2026

Kläger verklagt Stadt Aachen wegen Plakatierverbot auf privatem Grund; Privates Plakatierverbot unzulässig

Kläger verklagt Stadt Aachen wegen Plakatierverbot auf privatem Grund; Privates Plakatierverbot unzulässig Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen Der Kläger ist auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Im Jahr 2025 wurde er beauftragt, im Aachener Stadtgebiet Plakate für den Aachener Weihnachtscircus anzubringen. Eine von ihm beantragte Ausnahmegenehmigung versagte die Stadt Aachen im Hinblick auf ein in der sog. Aachener Straßenverordnung geregeltes Plakatierverbot. Zudem verpflichtete sie ihn, die ordnungswidrig angebrachten Plakate unverzüglich zu entfernen und forderte ihn auf, in Zukunft jegliches ordnungswidriges Plakatieren zu unterlassen. Die nach Entfernung der Plakate durch den Kläger erhobenen Klagen hatten teilweise Erfolg. ...

July 29, 2026

Kommunen in NRW Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen; Parkraummanagement senkt Suchverkehr, erhöht Verkehrssicherheit

Kommunen in NRW Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen; Parkraummanagement senkt Suchverkehr, erhöht Verkehrssicherheit Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Datenberatung der MDD NRW: Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen ...

July 29, 2026

go.Rheinland und VRR planen am 01. August Zusatzfahrten zur Kölner Lichter in Köln; 15 Zusatzfahrten auf verschiedenen Strecken

go.Rheinland und VRR planen am 01. August Zusatzfahrten zur Kölner Lichter in Köln; 15 Zusatzfahrten auf verschiedenen Strecken „Kölner Lichter“ - Zusätzliche Angebote auf der Schiene | VRR Köln, Gelsenkirchen | 29. Juli 2026 Zusätzliche Angebote auf der Schiene am 01. August Diesen Samstag, den 01. August 2026, findet die 21. Ausgabe der „Kölner Lichter“ statt und wird wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher nach Köln locken. Um die An- und Abreise mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Besucher*innen bestmöglich zu gewährleisten, setzen go.Rheinland und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Aufgabenträger für den SPNV zusätzliche Züge ein. ...

July 29, 2026

Verwaltungsgericht Aachen: Klagen gegen Plakatverbot auf privatem Grund in Aachen; Ausnahmegenehmigung vollumfänglich stattgegeben

Verwaltungsgericht Aachen: Klagen gegen Plakatverbot auf privatem Grund in Aachen; Ausnahmegenehmigung vollumfänglich stattgegeben Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen Der Kläger ist auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Im Jahr 2025 wurde er beauftragt, im Aachener Stadtgebiet Plakate für den Aachener Weihnachtscircus anzubringen. Eine von ihm beantragte Ausnahmegenehmigung versagte die Stadt Aachen im Hinblick auf ein in der sog. Aachener Straßenverordnung geregeltes Plakatierverbot. Zudem verpflichtete sie ihn, die ordnungswidrig angebrachten Plakate unverzüglich zu entfernen und forderte ihn auf, in Zukunft jegliches ordnungswidriges Plakatieren zu unterlassen. Die nach Entfernung der Plakate durch den Kläger erhobenen Klagen hatten teilweise Erfolg. ...

July 29, 2026

MDD NRW Mobilitätsdatenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Datennutzung; Parkraummanagement senkt Parksuchverkehr und erhöht Verkehrssicherheit

MDD NRW Mobilitätsdatenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Datennutzung; Parkraummanagement senkt Parksuchverkehr und erhöht Verkehrssicherheit Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

July 29, 2026

TGC GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aachen; Dr. Dirk Wegener als Insolvenzverwalter ernannt

TGC GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aachen; Dr. Dirk Wegener als Insolvenzverwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 91 IN 119/26 Gericht: Aachen Name, Vorname / Bezeichnung: TGC GmbH Sitz / Wohnsitz: Aachen Register: Aachen, HRB 21089 Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 119/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21089 eingetragenen TGC GmbH, Schillerstraße 25, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alexa Keufen, Geschäftszweig: Betrieb eines Restaurants wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.07.2026, um 11:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 21.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 91 IN 119/26 Amtsgericht Aachen, 28.07.2026

July 29, 2026

MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatennutzung; Effiziente Mobilitätsplanung durch App-Integration und Datenbereitstellung in Apps

MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatennutzung; Effiziente Mobilitätsplanung durch App-Integration und Datenbereitstellung in Apps Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

July 29, 2026