Produzenten elektrischer Energie aus Anlagen im TBO-Versorgungsgebiet; ≥150 kW: Vergütung nach Referenzmarktpreis.
Produzenten elektrischer Energie aus Anlagen im TBO-Versorgungsgebiet; ≥150 kW: Vergütung nach Referenzmarktpreis. Vergütung für Produzenten elektrischer Energie aus Anlagen Preisübersicht ab 1. Januar 2026 TBO_Vergütung_EEA 2026 V3.docx Seite 1 von 2 Vergütung für EEA Energieerzeugungsanlagen Produktebeschrieb Das Produkt EEA gilt für alle Energie-Erzeugungsanlagen für Elektrizität aus nicht erneuerbarer Energie sowie erneuerbarer Energie, die nicht gemäss EnG Art. 7a (KEV) entschädigt werden. Gemäss Art. 12 der Energieverordnung Minimalvergütungen. Produzenten, die Strom aus erneuerbaren oder nicht erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss EnG Art. 7a (KEV) erhalten, sind frei, zusätzlich den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftssystem (HKN). Für Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 30 kW ist zwingend eine Lastgangmessung erforderlich. Leistung EEA Hochtarif [Rp./kWh] Niedertarif [Rp./kWh] Bemerkungen ≥ 2 kW – < 100 kW 9.00 9.00 mit HKN ≥ 100 kW – < 150 kW 6.20 6.20 mit HKN ≥ 2 kW – < 150 kW Ohne HKN: Gemäss Vorgabe Art. 15 EnG 3 ≥ 150 kW Vergütung nach Referenzmarktpreis ohne Minimalvergütung Vergütung HKN 1 1.50 Unabhängig von der Anlageleistung ab > 2 kW ...