Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha
Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...