Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³.
boms_12_08_2026
Öffnungszeiten des Rathauses im August Das Rathaus ist vom 10. – 30. August 2026 geschlossen. Ab Montag, 31. August 2026 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Telefonnummer 07584/ 9205-0. Bei Notfällen schreiben Sie uns eine E-Mail ( verwaltung@boms.de ) mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens und hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt Information über die Senkung der Wasser- und Abwassergebühren Die Gemeinde Boms hat in ihrer Gemeinderatssitzung am 22.07.2026 eine Senkung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.09.2026 beschlossen. Demnach sinkt die Verbrauchsgebühr für Wasser von zuvor 1,37 Euro auf 1,00 Euro je Kubikmeter. Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringert sich die Schmutzwassergebühr von bisher 5,20 Euro auf 3,50 Euro je Kubikmeter, während die Gebühr für Niederschlagswasser unverändert bei 0,50 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche liegt. Bis zum 31.08.2026 finden noch die bisherigen Gebühren Anwendung, ehe ab dem 01.09.2026 die neuen Tarife greifen. Es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand vom 31.08.2026 bis zum 15.09.2026 dem Steueramt des GVV Altshausen mitzuteilen (per E- Mail an Steueramt@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-22). Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt die Jahresabrechnung automatisch nach Gewichtung. Gemeinde Boms Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 20. Juni 2017 2. Änderung Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde am 22. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 20. Juni 2017 wird wie folgt geändert: § 1 § 43 erhält folgende Fassung: § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter. 1,00 Euro. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Seite 1 Ebersbach .docx
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