Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord beschloss Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in Wernberg-Köblitz; Neuer Personalausschuss gebildet.

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord beschloss Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in Wernberg-Köblitz; Neuer Personalausschuss gebildet. Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 10/2026 Seite 133 Amtsblatt Regierung der Oberpfalz Jahrgang Regensburg, 13. August 2026 Nr. 10 Inhalt Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord vom 29. Juli 2026 Az. ROP-SG12-1444.1-17-1-57 ………………………………………………………………………………………………….. 134 Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für eine Änderung der Planung des Ersatzneubaus der 380/110-kV Höchstspannungsfreileitung Redwitz – Schwandorf mitsamt Rückbau der Bestandsleitungen, Abschnitt Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – Umspannwerk Etzenricht (Ltg. B160) 4. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss Az. ROP-Stabsstelle EnWi-3321.0-2-71-32 ……………………………………………………………………………………………………………. 135 Bekanntmachungen der Zweckverbände Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung in Scheuermühle für das Haushaltsjahr 2026 …………….. 136 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck für das Haushaltsjahr 2026 ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 137 ...

August 13, 2026

AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 in der Oberpfalz aus; Zehn Einrichtungen erhalten Urkunden

AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 in der Oberpfalz aus; Zehn Einrichtungen erhalten Urkunden AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 ausEine Kultur der Wertschätzung AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025 2026 aus Eine Kultur der Wertschätzung Wenn sie ausgewogen und nachhaltig verpflegt werden, entwickeln sich Kinder und Jugendliche besser und fühlen sich wohler. Um das Beste aus ihrem Verpflegungsangebot herausholen zu können, haben deshalb insgesamt zehn Kindertageseinrichtungen und Schulen aus der Oberpfalz am Coaching des Sachgebiets Gemeinschaftsverpflegung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf teilgenommen. ...

August 13, 2026

Bundestagsabgeordnete Tina Winklmann und Stephan Mayer besuchen SV Inter Bergsteig Amberg und SV Gendorf Burgkirchen, Bayern; Ehrenamt deutlich sichtbar

Bundestagsabgeordnete Tina Winklmann und Stephan Mayer besuchen SV Inter Bergsteig Amberg und SV Gendorf Burgkirchen, Bayern; Ehrenamt deutlich sichtbar Integrationsarbeit in Bayern: Bundestagsabgeordnete zu Besuch bei bayerischen Vereinen - BLSV Inte­gra­ti­ons­ar­beit in Bayern: Bundes­tags­ab­ge­ord­nete zu Besuch bei baye­ri­schen Vereinen Sport verbin­det, schafft Begeg­nun­gen und stärkt den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt. Wie viel­fäl­tig und enga­giert Inte­gra­tion in baye­ri­schen Sport­ver­ei­nen gelebt wird, davon konn­ten sich die Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ten Tina Winklmann und Stephan Mayer bei Besu­chen zweier Stütz­punkt­ver­eine des Bundes­pro­gramms „Inte­gra­tion durch Sport“ selbst überzeugen. ...

August 13, 2026

Bistum Eichstätt führt zweite Fahrt in den Böhmerwald Amberg–Cham–Rittsteig; 47 Plätze verfügbar

Bistum Eichstätt führt zweite Fahrt in den Böhmerwald Amberg–Cham–Rittsteig; 47 Plätze verfügbar Bistum Eichstätt: Zweite Fahrt in den Böhmerwald Zweite Fahrt in den Böhmerwald Der Andrang für die erste Fahrt am 09.07.26 war so groß, dass viele Interessierte nicht mitfahren konnten. An die dreißig Personen ließen sich auf die Warteliste setzen. DK Alois Ehrl ist bereit, wie schon damals angedeutet, nun eine zweite Fahrt in den Böhmerwald anzubieten am Donnerstag 03.09.26 mit dem gleichen Programm: ...

August 12, 2026

Gebärende Patientinnen berichten über hervorragende Betreuung am Klinikum St. Marien Amberg; Herausragende Geburtserfahrung und Personalbetreuung

Gebärende Patientinnen berichten über hervorragende Betreuung am Klinikum St. Marien Amberg; Herausragende Geburtserfahrung und Personalbetreuung Erfahrungen mit Klinikum St. Marien in Amberg, Bayern, 12.08.2026 Wir waren letzte Woche Dienstag Morgen zum Kaiserschnitt in Amberg. Jeder Beteiligte war so nett und hilfreich. Vor allem der Anästhesist war super lieb und hat sich gut gekümmert. Ebenso war die Hebamme toll und hat uns unser Baby sofort auf die Brust gelegt. Die Stationsschwestern B2 haben mich wirklich überrascht, da zu jeder Zeit eine kompetente Beratung da war und sich Zeit genommen wurde - auch wenn viel zu tun war. Sie waren immer freundlich und man hat sich gut beraten gefühlt! Vielen lieben Dank dem tollen Team !! ...

August 12, 2026

Autobahn GmbH des Bundes Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung auf der A6 zwischen Amberg-West und Amberg-Süd in Fahrtrichtung Waidhaus; 9,5 Mio Euro, 6,7 km erneuert

Autobahn GmbH des Bundes Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung auf der A6 zwischen Amberg-West und Amberg-Süd in Fahrtrichtung Waidhaus; 9,5 Mio Euro, 6,7 km erneuert A6: Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung zwischen den Anschlussstellen Amberg-West und Amberg-Süd in Fahrtrichtung Waidhaus | Die Autobahn GmbH des Bundes A6: Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung zwischen den Anschlussstellen Amberg-West und Amberg-Süd in Fahrtrichtung Waidhaus Im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahn auf der A6 in Fahrtrichtung Waidhaus zwischen den Anschlussstellen Amberg-West und Amberg-Süd ist die Errichtung einer Baustellenverkehrsführung auf einer Länge von ca. 9 Kilometern von Montag, den 17. August 2026, bis voraussichtlich Donnerstag, den 5. November 2026, erforderlich. ...

August 11, 2026

Larrie1111 Schwangerschaftsabbruch gynäkologische Praxis Amberg unter Druck unklarer Aufklärung; Not-OP erforderlich nach unvollständigem Abbruch

Larrie1111 Schwangerschaftsabbruch gynäkologische Praxis Amberg unter Druck unklarer Aufklärung; Not-OP erforderlich nach unvollständigem Abbruch Erfahrungen mit St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg, Bayern, 10.08.2026 Für meinen Aufenthalt möchte ich mich ganz herzlich bedanken: Freundlichkeit, Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, rundum die allerbeste medizinische und pflegerische Versorgung. Das Alles hat mir sehr gut getan und dafürbin ich Allen sehr dankbar, besonders Hrrrn Dr. Leszcinski. Ab der Ankunft nur nettes Personal, prima Ärzte. Operateur Dr. Oremek (Praxis in Nabburg) Jeglicher Stress wird vom Patienten fern gehalten. Man schafft es nicht eine Flasche Wasser auszutrinken ohne daß eine Reserveflasche unaufgefordert gebracht wird. Mein Zimmer 4030 hatte ein Riesenfenster mit Aussicht auf das Kloster, Schloß, Altstadtshilouette. Sauber, Hotelniveau. Es kam mir überhaupt fast wie im Urlaub vor. Habe ein neues Knie bekommen und wurde 90% schmerzfrei gehalten. Meine Physiolady war super 80 Grad am 4ten Tag. Eine Dame hat sich speziell wegen der Schmerzen um mich gekümmert. Selbst Aconitöl und Arnica ...

August 10, 2026

Pfarrer Josef Renner gestorben in Tamale, Ghana; Bildungszentrum in Chamba gebaut, 50 Gebäude, 1000+ Schüler

Pfarrer Josef Renner gestorben in Tamale, Ghana; Bildungszentrum in Chamba gebaut, 50 Gebäude, 1000+ Schüler Zum Tod von Pfarrer Josef Renner Zum Tod von Pfarrer Josef Renner Brückenbauer und Missionar in Ghana Das Bistum Regensburg trauert um einen unermüdlichen Seelsorger, leidenschaftlichen Missionar und großen Visionär der Weltkirche. Pfarrer i. R. und Dekan a. D. Josef Renner ist am 2. August 2026 im Alter von 83 Jahren in seiner afrikanischen Wahlheimat Tamale in Ghana verstorben. Gott, der Herr über Leben und Tod, hat seinen treuen Diener zu sich gerufen – einen Priester, der den einfachen Lebensstil und die grenzenlose Liebe zu allen Menschen nach dem Vorbild des heiligen Franziskus zu seinem lebenslangen Programm gemacht hatte. ...

August 7, 2026

Taxi Der fliegende Holländer GmbH beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens Neu-Ulm; Verfahren eröffnet am 05.08.2026 um 12:00

Taxi Der fliegende Holländer GmbH beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens Neu-Ulm; Verfahren eröffnet am 05.08.2026 um 12:00 Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 9/26 Gericht: Neu-Ulm Name, Vorname / Bezeichnung: Taxi Der fliegende Holländer GmbH Sitz / Wohnsitz: Krumbach Register: Memmingen, HRB 13773 IN 9/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Taxi Der fliegende Holländer GmbH, Babenhauser Straße 92, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Weißenberg Klaus Matthias Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 13773 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Wahren Patrick Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm Telefon: +49(731)970180 Telefax: +49(731)97018660 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.01.2026 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neu-Ulm Schützenstr. 60 89231 Neu-Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 7, 2026

Hubert Aiwanger verleiht Franz Peter Sichler aus Kelheim das Bundesverdienstkreuz am Bande; Langjähriges Engagement anerkannt.

Hubert Aiwanger verleiht Franz Peter Sichler aus Kelheim das Bundesverdienstkreuz am Bande; Langjähriges Engagement anerkannt. Aiwanger: “Verdiente Würdigung für Ehrenämter und Funktionen in Gewerkschaft, Sozialversicherung und kommunaler Selbstverwaltung” Aiwanger: “Verdiente Würdigung für Ehrenämter und Funktionen in Gewerkschaft, Sozialversicherung und kommunaler Selbstverwaltung” KELHEIM Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat Franz Peter Sichler aus Kehlheim für sein langjähriges ehrenamtliches und berufliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Aiwanger: “Franz Peter Sichler hat durch seine vielfältigen Ehrenämter und Funktionen in Gewerkschaft, Sozialversicherung und kommunaler Selbstverwaltung über Jahrzehnte hinweg bedeutende Beiträge zum Gemeinwohl geleistet. Ehrenamt, Verantwortungsbewusstsein und persönlicher Einsatz sind die Grundlage einer lebendigen Gesellschaft. Mit Tatkraft und Engagement sind Menschen wie Sie Vorbilder für andere und stärken den Zusammenhalt in Bayern.” ...

August 6, 2026